Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge gibt es seit nunmehr 150 Jahren. Sie hat sich damit längst als tragende Säule im sozialen System etabliert und ist für Arbeiter und Angestellte wichtiger Bestandteil der ganz persönlichen Vorsorgestrategie. Darüber hinaus übernimmt die betriebliche Altersvorsorge die Funktion einer Absicherung für die Hinterbliebenen und für den Fall der Invalidität.

Der Vorteil für die Nutznießer der betrieblichen Altersvorsorge, die Mitarbeiter eines Unternehmens, liegt klar auf der Hand: Sie erhalten im Alter eine zusätzliche Rente. Je nachdem, welches der fünf möglichen Modelle genutzt und wie es finanziert wird, greifen auch steuerliche Vorteile. Beispielsweise wenn eine Entgeltumwandlung vereinbart wird. Sie ist inzwischen die gängigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Gehalts, der vom Arbeitgeber direkt in die Vorsorge investiert wird. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und sinkt die Steuerlast.

Denkbar sind bei der betrieblichen Altersvorsorge fünf Wege: Die Pensionskasse und die Direktversicherung, die beide bestens für kleine und mittlere Unternehmen geeignet sind. Pensionsfonds, die hohe Renditechancen bieten, sowie die Pensionszusage und die Unterstützungskasse. Finanziert wird die betriebliche Altersvorsorge entweder ausschließlich vom Unternehmen, das die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen kann, nur von den Mitarbeitern oder in einer Mischform, an der beide Seiten beteiligt sind. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier auf ratgeber-geld.de.