Direktversicherung bei betrieblicher Altersvorsorge

Rentenversicherungsvertrag zugunsten des Beschäftigten

Wird als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge die Direktversicherung gewählt, schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherungsunternehmen eine Rentenversicherung für den Beschäftigten ab. Der Arbeitgeber schließt diesen Vertrag dabei als Versicherungsnehmer ab und entrichtet die fälligen Beiträge, während der Beschäftigte anspruchsberechtigt aus dem Versicherungsverhältnis ist.

Anlageformen und Auszahlung

Bei der Direktversicherung können Rentenversicherungsverträge jeweils als

  • klassische Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung

abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, beide Varianten dieser Rentenversicherungsformen für die Beschäftigten anzubieten. Der Arbeitnehmer muss wählen können zwischen der konservativen klassischen Rentenversicherung und dem risikoreicheren fondsgebundenem Vertrag. Die Direktversicherung im Rahmen betrieblicher Altersvorsorge ist darüber hinaus Riester-förderfähig.

In dem Versicherungsvertrag können Leistungen vereinbart werden für

  • Alter
  • Berufsunfähigkeit/Invalidität
  • Tod

Viele Versicherungsunternehmen bieten darüber hinaus im Rahmen der Direktversicherung zusätzliche Versicherungsoptionen für die Beschäftigten an. Versicherbar sind so etwa auch

  • Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsbefreiung plus Rentenleistung bei Berufsunfähigkeit
  • Beitragsrückgewähr an Hinterbliebene im Todesfall

Bei nahezu sämtlichen Versorgungsträgern sind zudem flexible Einzahlungen sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Beschäftigten möglich. Auch bei der späteren Auszahlung besteht für bezugsberechtigte Arbeitnehmer grundsätzlich die Wahl zwischen lebenslanger Rentenleistung oder einmaliger Kapitalabfindung.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Für die Ansparphase gilt bei Verträgen aus einer Direktversicherung

  • Beiträge aus Entgeltumwandlung steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • bei Riester-Förderung sind Beiträge voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig, der Beschäftigte erhält stattdessen entweder die Zulagen oder kann Sonderausgabenabzug geltend machen

In der Auszahlungsphase gilt

  • Leistungen aus der Direktversicherung sind voll steuerpflichtig
  • volle Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung

Vor- und Nachteile

Da sich der Leistungsanspruch unmittelbar gegen den Versorgungsträger richtet, entsteht bei dem Arbeitgeber kein betriebsinterner Verwaltungsaufwand. Weil auch keine Rückstellungen gebildet werden müssen, ist diese Methode der betrieblichen Altersvorsorge unkompliziert und wenig belastend für den Arbeitgeber.

Neben sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorteilen bietet die Altersvorsorge über die Direktversicherung Beschäftigten eine Vielzahl von vertraglich vereinbarungsfähigen Varianten. Das betrifft das Kapitalwahlrecht bei Beginn der Auszahlungsphase ebenso wie die verschiedenen weiteren versicherbaren Leistungsfälle.