Direktzusage bei betrieblicher Altersvorsorge
Unmittelbares Leistungsversprechen des Arbeitgebers
Bei der Direktzusage handelt es sich um die in der Praxis am häufigsten vorkommende Form der betrieblichen Altersvorsorge. Wie die Bezeichnung schon verrät, erteilt der Arbeitgeber bei der Direktzusage dem Beschäftigten eine unmittelbare Leistungszusage ohne Einschaltung eines externen Versorgungsträgers. Der spätere Leistungsanspruch richtet sich deshalb direkt gegen den Arbeitgeber. Tritt der Versorgungsfall ein (Ruhestand, Invalidität oder Tod) ist der Betrieb verpflichtet, Beschäftigten oder deren Hinterbliebenen entsprechende Leistungen aus betrieblichen Mitteln zu erbringen.
Finanzierung über Bildung von Pensionsrückstellungen
Zur Mittelaufbringung bildet der Betrieb Pensionsrückstellungen in der Bilanz (§§ 249 HGB, 6a EStG). Diese können von dem Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Der Steuer mindernde Effekt der Pensionsrückstellungen führt im Ergebnis zu mehr Liquidität im Unternehmen, weshalb diese Form der betrieblichen Altersvorsorge auch ein übliches Mittel ist, neue finanzielle Spielräume betriebsintern zu schaffen. Neben der arbeitergeberseitigen reinen Innenfinanzierung durch Pensionsrückstellungen besteht aber auch die Möglichkeit der Mittelaufbringung durch Einzahlungen der Beschäftigten über die Bruttoentgeltumwandlung. Dagegen kommt die Riester-gebundene Nettoentgeltumwandlung bei der Direktzusage nicht in Betracht.
Insolvenzsicherheit der Direktzusage
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, abgeschlossene Direktzusagen gegen Ausfall in der Insolvenz über den Pensionssicherungsverein abzusichern. Gerät das Unternehmen in Insolvenz, können Beschäftigte die aus der Direktzusage folgenden Leistungen von der Versicherung verlangen.
Für diesen Ausfallschutz hat der Arbeitgeber regelmäßige Versicherungsprämien zu leisten.
Höhe und Formen der Auszahlungen bei der Direktzusage
Die Höhe der späteren Betriebsrente aus der Direktzusage hängt ab von der
- Dauer der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten
- Höhe des Einkommens
Grundsätzlich steht es dem Unternehmen frei, wie die betriebliche Altersversorgung später ausbezahlt wird. Die Auszahlung kann der in kapitalisierter (Einmalzahlung) oder verrenteter Form erfolgen. In der betrieblichen Praxis herrscht allerdings die monatliche Rentenzahlung vor.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Direktzusage ist in der Ansparphase durch folgende Besonderheiten bestimmt
- Beiträge aus Entgeltumwandlung steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
- Riester-Förderung nicht möglich (Nettoentgeltumwandlung)
In der Auszahlungsphase gilt
- Betriebsrente ist als Einkommen voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern
- volle Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung
Vor- und Nachteile
Vorteilhaft ist, dass die Beschäftigten nach Erreichen des Ruhestandes mit dem ehemaligen Arbeitgeber zugleich auch den richtigen Vertrags- und Ansprechpartner für die betrieblichen Versorgungsleistungen haben. Zudem ist die Betriebsrente aus der Direktzusage sicher, denn im Zweifelsfall springt der Pensionssicherungsverein ein. Für Arbeitgeber bedeutet diese Art der betrieblichen Altersvorsorge als Folge der steuerlichen Einsparungseffekte ein hohes Maß an wirtschaftlicher Flexibilität.

