Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Fünf Durchführungswege
Die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Durchführungswegen erfolgen. Diese sind
- Direktzusagen (Pensionszusage)
- Unterstützungskassen
- Direktversicherungen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit. Hat der Arbeitgeber allerdings in seinem Unternehmen jeweils einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse eingerichtet, beschränkt das Gesetz in § 1a Absatz 1 Satz 3 BetrAVG den Durchführungsweg auf die von dem Arbeitgeber angebotene betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung.
Wo eine solche Einrichtung nicht besteht, kann der Beschäftigte fordern, dass der Arbeitgeber für ihn zumindest eine Direktversicherung bei einem Versorgungsträger abschließt. Die Wahl des konkreten Anbieters oder Versorgungsträgers bleibt dabei dem Arbeitgeber vorbehalten.

