Hinterbliebenenschutz mit betrieblicher Altersvorsorge bei Tod / Ableben

Varianten des Hinterbliebenenschutzes

Im Falle des Todes des Versicherten haben die Hinterbliebenen einen Leistungsanspruch, wenn in dem Vorsorgevertrag Hinterbliebenenschutz für die Betriebsrente vereinbart wurde.

Die konkreten Leistungen für Hinterbliebene können je nach Vertragsgestaltung verschieden ausfalle und hängen zudem vom Zeitpunkt des Todeseintritts ab.

Beispielhaft sind bei Eintritt des Todes vor Rentenbeginn etwa folgende Leistungen möglich

  • lebenslange Betriebsrente für Hinterbliebene
  • Kapitalabfindung statt Rente für Ehegatten
  • Teilkapitalabfindung und Restverrentung für Ehegatten

Stirbt der Versicherte nach Renteneintritt werden an Hinterbliebene vertraglich vereinbarte

  • Garantieleistungen

erbracht.

Höhe und Bezugsberechtigte

Die Höhe der Hinterbliebenenleistungen betragen zumeist 60% des Versorgungsanspruchs. In der Regel sind nur Ehegatten im Todesfall des Versicherten bezugsberechtigt. Kinder können nur dann einen Betriebsrentenanspruch geltend machen, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.