Vermögenswirksame Leistungen - Arbeitgeberleistung und staatliche Förderung
Freiwilligkeit der vermögenswirksamen Leistung
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die ein Arbeitgeber freiwillig aufgrund arbeits-/tarifvertraglicher Vereinbarung zusätzlich zum Bruttogehalt an seinen Arbeitnehmer erbringt. Sie dienen grundsätzlich der Unterstützung des Beschäftigten der der Altersvorsorge.
Üblicherweise werden die vermögenswirksamen Leistungen von dem Arbeitgeber unmittelbar auf ein zugunsten des Beschäftigten eingerichtetes Altersvorsorgekonto eingezahlt.
Bedeutung in der Praxis
Kraft einzel- oder tarifvertraglicher Regelung haben in Deutschland schätzungsweise
- 23 Millionen
Beschäftigte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ihrer Arbeitgeber. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen unterliegt dabei auffälligen Schwankungen und hängt von der Branchenzugehörigkeit ab.
Arbeitnehmersparzulage
Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage. Dabei erfolgt eine Förderung der vermögenswirksamen Leistung durch die Arbeitnehmersparzulage nur dann, wenn dem Arbeitnehmer die frei Entscheidung verbleibt, auf welche Weise und bei welchem Anbieter er seine Altersvorsorge betreibt.
Gefördert wird mit der Arbeitnehmersparzulage die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in
- Wohnungsbau (Bausparverträge, Darlehenstilgung selbst genutzten Wohneigentums)
- Beteiligung an Produktivkapital (Aktien, Investmentfonds)
Dabei gilt außerdem, dass die Arbeitnehmersparzulage für beide begünstigten Anlageformen nebeneinander in Anspruch genommen werden kann.
Arbeitnehmersparzulage / Wohnungsbau
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in den Wohnungsbau sind dabei jährlich bis zu einem Betrag in Höhe von
- 470 Euro
zulagenbegünstigt.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt
- 9%
der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen in den Wohnungsbau.
Arbeitnehmersparzulage / Beteiligung an Produktivkapital
Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Beteiligungen am Produktivkapital ist bis zu einem jährlichen Betrag in Höhe von
- 400 Euro
zulagenbegünstigt.
Die Arbeitnehmersparzulage beträgt in diesen Fällen
- 20%
der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen.
Festsetzung durch Finanzamt und Einkommensgrenzen
Die Arbeitnehmersparzulage wird im Rahmen der Einkommenssteuerklärung einmal jährlich durch das Finanzamt ermittelt. Nach Ablauf einer bestimmten Festlegungsfrist (in der Regel sieben Jahre) wird die bis dahin angefallene Gesamtsumme dem Anlagekonto gutgeschrieben.
Für die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage gelten die nachfolgenden Einkommensgrenzen. Bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen in den Wohnungsbau darf das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht überschreiten
- 17.900 Euro bei Ledigen
- 35.800 Euro bei Verheirateten
Bei Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Beteiligungen an Produktivkapital gilt
- 20.000 Euro bei Ledigen
- 40.000 Euro bei Verheirateten
Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen können auch in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Von dieser grundsätzlichen Möglichkeit profitieren Arbeitgerber und Arbeitnehmer. Für den Beschäftigten ergibt sich der Vorteil, dass die vermögenswirksamen Leistungen bei Einbringung in die betriebliche Altersvorsorge ohne Steuern und Sozialversicherungsabgaben unmittelbar in die Altersvorsorge fließen.
Da vermögenswirksame Leistungen wie Bruttolohn zu behandeln sind, fallen diese Abgaben bei direkter Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge nicht an. Zugleich führt dies auf Seiten des Arbeitgebers zu einer entsprechenden Entlastung der Lohnnebenkosten.

