Riester Rente - Private Altersvorsorge
Riestern, wie es neudeutsch so schön heißt, ist absolut "in". Dabei hatte es anfangs gar nicht den Anschein, als würde die staatlich geförderte Altersvorsoge einmal ein echtes Erfolgsmodell. Viele Verbraucher waren eher skeptisch. Spätestens, als die Förderung die höchste Stufe erreichte, waren diese Zweifel verflogen. Inzwischen investieren zwölf Millionen Menschen in einer Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Anlageprodukt zur privaten Altersvorsorge. Mit der Einführung der Riester-Rente hat die Politik auf das anhaltende Missverhältnis zwischen Beziehern von Renten und Beitragszahlern in der staatlichen Rentenversicherung reagiert. Als Folge der demographischen Entwicklung müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen.
Diese Diskrepanz wird sich weiter verschärfen, so dass die Rentenleistungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoarbeitseinkommen in Zukunft abzufallen drohen. Die Riester-Rente soll dem entgegenwirken und das bisherige Versorgungsniveau im Alter sichern helfen. Hierzu beteiligt sich der Staat an ergänzender privater und betrieblicher Altersvorsorge, die über den Abschluss von Riester-Verträgen betrieben werden kann.
Gesetzliche Grundlage ist das im Jahr 2001 verkündete Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz). Das Herzstück bildet die staatliche Förderung für eine ergänzende private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente.
Zertifizierung der Riester-Verträge
Förderungsfähig im Rahmen von Riester sind nur Altersvorsorgeverträge, die auch zertifiziert worden sind. Das Zertifizierungsverfahren soll gewährleisten, dass die angebotenen Verträge den staatlichen Förderungsvoraussetzungen entsprechen. Zuständig für die Zertifizierung ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das Zertifikat erhalten Altersvorsorgeprodukte nur, wenn die Verträge folgende Bedingungen erfüllen, die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz im Einzelnen geregelt sind:
- Der Vertrag muss den Erhalt des Vorsorgekapitals garantieren und darf zu keinerlei Verlusten führen. Mit Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase müssen zumindest die eingezahlten Vorsorgeleistungen einschließlich der staatlichen Zulagen dem Versicherten zur Verfügung stehen.
- Der Vertrag muss die Zusage einer lebenslangen Rentenzahlung enthalten (etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplans).
- Die Leistungen aus dem Vertrag dürfen frühestens ab dem 60.Lebensjahr ausbezahlt werden.
- Die vertraglichen Abschlusskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
- Die vertraglichen Vereinbarungen müssen vorsehen, dass mit Beginn der Auszahlung maximal ein Einmalbetrag von 30% des Altersvorsorgevermögens entnommen werden darf.
- Der Vertrag muss eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen vorsehen.
- Seit dem 01.01.2006 gilt, dass Neuverträge ausschließlich mit geschlechtsneutralen Tarifen angeboten werden dürfen.
Dagegen erlaubt ein erteiltes Zertifikat keinen Rückschluss auf die Rentabilität des Produkts. Die Zertifizierung bescheinigt der entsprechenden Anlage lediglich, dass sie den gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen genügt. Das Zertifikat sollte deshalb nicht mit einem Gütesiegel über wirtschaftliche Sicherheit und Ertragskraft des Riester-Vertrages verwechselt werden.
Dieser Umstand ist zudem in gesetzlich vorgeschriebenen Produkthinweisen angesprochen, denen auch die vergebenen Zertifizierungsnummern zu entnehmen sind und die wie folgt lauten:
"Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommenssteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind."
Eine Ausnahme von dem Erfordernis der Zertifizierung gilt für Riester-Verträge im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (dazu noch im Folgenden). Einer Zertifizierung bedarf es bei diesen Verträgen nicht.
Worin besteht der Unterschied zur staatlichen Rentenversicherung?
Bei der staatlichen Rentenversicherung übernehmen die erwerbstätigen Rentenversicherten mit ihren Beitragszahlungen die Versorgung der Rentenbezieher. Nach dem Umlageverfahren werden dabei die eingezahlten Beiträge unmittelbar an die Versichertengemeinschaft in Form von Renten an die derzeitigen Rentenempfänger weitergegeben.
Bei der privaten Altersvorsorge dagegen wird die spätere Renten- oder Auszahlungsleistung direkt aus einer zuvor durch Ansparungen gebildeten Altersvorsorgevermögensmasse an den Berechtigten erbracht.
Sie wurde 2002 für Arbeiter und Angestellte aus der Taufe gehoben und unterscheidet sich von anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge dadurch, dass der Staat Jahr für Jahr Zulagen zahlt. Dafür muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Je Kind werden nochmals 185 Euro bzw. 300 Euro gewährt, wenn das Kind nach 2008 geboren wurde. Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr zusätzlich einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Als kleines Extra-Bonbon dürfen die Beiträge zur Riester-Rente im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu einem Betrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Dabei ist es völlig unerheblich, für welche Form der Riester-Rente man sich entscheidet. Angeboten werden Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Produkte und reine Fondssparpläne. Über Verluste müssen sich Verbraucher keine Gedanken machen. Selbst bei den Fondsvarianten werden die Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn garantiert. Die weiteren Details zur Riester-Rente erklären wir auf den folgenden Seiten.

