Riester Rente Berechnung - Rendite der Riester Versicherung
Infolge des sinkenden Rentenniveaus ist absehbar, dass für Versicherte Versorgungslücken im Alter entstehen können. Die Riester-Produkte bieten eine sinnvolle Möglichkeit, diese Lücken zu schließen. Steht in etwa fest, wie hoch im Alter gesetzliche Rente und gegebenenfalls eine zusätzliche Betriebsrente ausfallen, ist auf dieser Grundlage zunächst die Versorgungslücke in einer Berechnung zu bestimmen, die mit der privaten Altersvorsorge geschlossen werden soll.
Kennt man diesen abzudeckenden Betrag, lassen sich die zu erwartenden Rentenzahlungen aus dem jeweiligen Riester-Produkt berechnen. Dabei kann man zunächst die Höhe der staatlichen Förderung im Einzelnen ermitteln, indem man Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage in die Berechnung einbezieht. Hat man sich einen bestimmten zeitlichen Anlagehorizont gesetzt, lassen sich nun
- staatliche Förderzulagen und
- aufzubringende Eigenbeiträge
auf diesen Zeitraum hochrechnen. Anschließend ist unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Rendite des Vorsorgeprodukts das zu erwartende Altersvorsorgevermögen zu berechnen. Steht dessen voraussichtliche Höhe fest, kann in einem abschließenden Schritt überprüft werden, ob und über welchen Zeitraum das Ansparvermögen ausreichen wird, die Versorgungslücken zu schließen.
Riester Rente Rendite
Im Vergleich zu sonstigen Altersvorsorgeprodukten sind die Ertragschancen bei Riester ohne weiteres als positiv einzuschätzen, denn die Zulagenförderung wirkt sich für Versicherte stets Rendite erhöhend aus. Die förderungsbedingten Einspareffekte entfallen bei Vorsorgeanlagen, die gänzlich aus Eigenmitteln finanziert werden.
Grundsätzlich kann Förderberechtigen daher nur geraten werden, die Vorteile der staatlichen Altersvorsorgeförderung mitzunehmen. Das sollte aber keinesfalls ohne vorherige gründliche Sichtung der Marktangebote (Riester Vergleich) geschehen, weil Renditeaussichten, aber auch anfallende Kosten ganz erheblich auseinander fallen können.
So bieten Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen zwar höchste Erträge, sie belasten den Versicherten über die auf ihn umgelegten Fondsgebühren aber zugleich mit teils beträchtlichen Kosten, die wiederum die Realrendite schmälern. Hoch sind auch die Kosten, die Versicherten für Abschluss und Verwaltung der klassischen Rentenversicherung berechnet werden. Klare Vorteile hat hier der völlig kostenfreie Riester-geförderte Banksparplan.
Beispielberechnung zur Riester Förderung - Ermittlung der Rendite
Um die Höhe der Zulagen richtig aufzuzeigen, werden 2 Fallbeispile vorgerechnet. Zuerst ein lediger Versicherter und anschließend eine Familie mit zwei Kindern, mit einem alleinverdiendenen Familienvater. Die Ehefrau erlangt die Riester Förderung nach dem "Huckepackprinzip".
Riester Förderung eines ledigen Versicherten ohne Kinder
| Einkommen (Vorjahr) | 30.000 EUR | ||
| 4% Eigenleistung (von 30.000 EUR) | 1.200 EUR | ||
| abzüglich Grundzulage | - 154 EUR | ||
| tatsächliche Eigenleistung | 1.046 EUR | ||
| Gesamtsparleistung (inkl. Grundzulage) | 1.200 EUR | ||
| Riester Förderung | |||
| Sonderausgabenabzug nach Günstigerprüfung | 225 EUR | ||
| Grundzulage | 154 EUR | ||
| Gesamtförderung | 379 EUR | ||
| Förderquote (Rendite) | 31,6% |
Erzielt ein Lediger ohne Kinder ein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen von 30.000 Euro ergeben 4% dieses Betrages einen Eigenbeitrag von 1.200 Euro. Abzuziehen hiervon ist die Grundzulage in Höhe von 154 Euro. Ermäßigt um die Grundzulage, ergibt sich ein jährlich aufzubringender Eigenbeitrag über 1.046 Euro. Die Gesamtsparleistung liegt demzufolge jährlich bei 1.200 Euro.
Eine Günstigerprüfung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer käme im Beispiel zu dem Ergebnis, dass über den Sonderausgabenabzug die steuerliche Ersparnis von 225 Euro höher ausfällt als die staatliche Grundzulage. Der Versicherte kann daher auch diesen Steuervorteil beanspruchen, so dass sich die gesamte Riester Förderung auf 379 Euro (Grundzulage + Steuerermäßigung) erhöht.
Von der Gesamtsparleistung über 1.200 Euro entfallen somit 379 Euro auf Riester-Mittel, so dass die staatliche Förderquote in diesem Beispiel bei 31,6% liegt.
Riester Förderung einer Familie mit zwei Kindern
| Einkommen allein verdienender Vater (Vorjahr) | 40.000 EUR | ||
| 4% Eigenleistung (von 40.000 EUR) | 1.600 EUR | ||
| abzüglich Grundzulage Vater | - 154 EUR | ||
| abzüglich Grundzulage Mutter (Huckepackprinzip) | - 154 EUR | ||
| abzüglich Kinderzulage Kind 1 | - 185 EUR | ||
| abzüglich Kinderzulage Kind 2 | - 185 EUR | ||
| tatsächliche Eigenleistung | 922 EUR | ||
| Gesamtsparleistung (inkl. Grundzulage) | 1.600 EUR | ||
| Riester Förderung | |||
| Sonderausgabenabzug (nach Günstigerprüfung) | 0 EUR | ||
| Grundzulage (2 x 154 EUR) | 308 EUR | ||
| KInderzulage (2 x 185 EUR) | 370 EUR | ||
| Gesamtförderung | 678 EUR | ||
| Förderquote (Rendite) | 42,2% |
Erzielt ein allein verdienender und förderberechtigter verheirateter Familienvater im Vorjahr ein Einkommen von 40.000 Euro, ergeben 4% hiervon einen Eigenbetrag von 1.600 Euro.
In Abzug zu bringen ist die Grundzulage, die ihm selbst zusteht und zudem die Grundzulage, die seine Ehefrau beanspruchen kann (Huckepackprinzip). Abzuziehen sind folglich 308 Euro. Darüber hinaus sind abzuziehen die Kinderzulagen für beide Kinder, also 370 Euro (185 Euro für jedes Kind). Ermäßigt um Grund- und Kinderzulagen, ergibt sich somit ein Eigenbeitrag in Höhe von 922 Euro. Die Gesamtsparleistung im Jahr liegt bei 1.600 Euro.
Die Günstigerprüfung führt in diesem Beispiel in Anbetracht der Höhe der Zulagenförderung zu keiner Steuererstattung über den Sonderausgabenabzug. Die Riester-Förderung beträgt für die Familie demnach insgesamt 678 Euro. Umgerechnet auf die Gesamtsparleistung, entspricht das einer Förderquote von 42,2%.

