Riester Produkte - Versicherungsprodukte

Förderungsfähige Versicherungsprodukte sind vor allem private Rentenversicherungen. Diese Angebote verbinden Kapitalanlage und Versicherung und garantieren eine lebenslange Rente mit einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Letztere kann unterschiedlich hoch ausfallen - je nach Art des Angebots und der Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaft.

Insoweit ist zu unterscheiden zwischen 

  • klassischen privaten Rentenversicherungen und
  • fondsgebundenen Rentenversicherungen

Riester Rente als klassische Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung erfolgt die Anlage des eingezahlten Vorsorgekapitals ausschließlich in sicheren festverzinslichen Anleihen und Papieren. Fondsgebundene Policen dagegen investieren die Versichertengelder auch in Investmentfonds, um auf diese Weise eine höhere Überschussbeteiligung für ihre Kunden zu erwirtschaften. Mittlerweile offerieren viele Versicherer ein breit gefächertes Portfolio an entsprechenden Fonds, so dass der Versicherte je nach persönlicher Risikoneigung zwischen konservativen und eher spekulativen Anlagen auswählen kann.

Private Rentenversicherungen garantieren Versicherten eine bestimmte Grundverzinsung des Vorsorgekapitals, die  derzeit bei etwa 2,25% liegt. Damit lässt sich für Versicherte bereits bei Vertragsbeginn absehen, welche Rentenleistungen in der Auszahlungsphase zu erwaten sind. Diese Berechenbarkeit macht die private Rentenversicherung zu einer sicheren Anlage für die Altersvorsorge mit durchaus interessanten Renditeaussichten. Erfahrungsgemäß gibt es jedoch beträchtliche Unterschiede unter den Versicherern. Dies gilt in besonderem Maße für die von den einzelnen Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt sich daher stets ein Vergleich von Leistungen und Konditionen.

Riester Banksparplan

Die Riester-Förderung kann auch für Bankensparpläne in Anspruch genommen werden, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei diesem Altersvorsorgeinstrument werden die eingezahlten Sparraten mit einem bestimmten Zinssatz verzinst. Dabei kann es sich um einen festen oder variablen Zinssatz handeln. Zudem gewähren einige Banken Kunden zusätzliche Boni.

Banksparpläne sind überaus sichere Anlagen. Sie stehen zu Unrecht im Ruf, lediglich geringe Renditeaussichten zu bieten, denn es gibt durchaus gut verzinste Banksparpläne. Insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise bieten sie Privatanlegern, die ein risikofestes Investment suchen, die angemessene Anlageform. Banksparpläne punkten zudem durch einen weiteren Vorzug: Anders als bei den Versicherungs- und Fondsprodukten fallen für Banksparpläne keine Vertragsabschluss- und Verwaltungskosten an.

Riester Fondsparplan

Bei diesen Altersvorsorgeprodukten handelt es sich um Fondssparpläne, bei denen die Gelder der Versicherten in den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds fließen. Sie bieten Kunden die höchsten Ertragschancen, bergen zugleich aber auch nicht unerhebliche Verlustrisiken in Zeiten schwächelnder Konjunktur und nachgebender Kurse. Trotz des gesetzlich bestimmten Verlustverbotes für Riester-Produkte können daher bei vorzeitiger Kapitalentnahme Einbußen zu verzeichnen sein, denn das Verlustverbot greift erst bei Beginn der Auszahlungsphase.

Fondsgesellschaften bieten auf den Anlegerhorizont der Kunden zugeschnittene Produkte, die von sicherheitsorientierten bis zu hochspekulativen Investments reichen. Einzelne Kategorien von Fonds sind

Unter dem Eindruck der jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten solle die Geldanlage in Fonds wohlerwogen werden. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, sind selbst vermeintlich sichere Fondsanlagen von Verlusten nicht verschont geblieben.

Bausparverträge - Wohn Riester

Seit 2008 besteht auch die Möglichkeit zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie mit dem geförderten Kapital. Diese Form der Förderung bezeichnet man gemeinhin auch als „Wohn-Riester“. Vor allem der Wegfall der früheren Eigenheimzulage hat die Politik veranlasst, auch im Bereich des privaten Wohnens Alternaiven zur Altersvorsorge bereitzustellen. Das 2008 in Kraft getretene Eigenheimrentengesetz gewährt nun auch Bausparern Anspruch auf staatliche Förderzulagen, die zuvor ausschließlich Riester-Rentenverträgen vorbehalten waren. Auch die steuerlichen Vergünstigungen der Riester-Förderung können von Bausparern voll in Anspruch genommen werden: Die Bausparbeiträge sind während der Ansparphase als Sonderausgaben abzugsfähig und können auch hier zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung führen.

Neben dem klassischen Bausparvertrag sind zudem Baudarlehensverträge förderungsfähig. Es ist daher möglich, dass der Versicherte die Riester-Zulagen zur Tilgung seiner Darlehensraten nutzt. Auch in diesem Fall können die geleisteten Beiträge in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die mit Riester-Zulagen geförderten Immobilien dürfen aber weder vermietet werden noch ist eine Modernisierung mit den Fördermitteln zulässig. Wird die Immobilie verkauft, besteht die Verpflichtung, den Erlös für den Erwerb einer neuen Immobilie aufzuwenden oder das Geld in den Abschluss eines weiteren Riester-Vertrages zu investieren. Hält sich der Versicherte nicht daran, droht eine Rückforderung der gesamten staatlichen Förderung.

Das staatlich geförderte Bausparen verbindet Sicherheit mit attraktiven Konditionen, denn als Folge der aktuellen Zinspolitik bewegen sich die Bausparzinsen derzeit auf niedrigem Niveau. Das Bausparen stellt sich für Versicherte deshalb gegenwärtig als eines der interessantesten Anlageinstrumente zur persönlichen Altersvorsorge im Rahmen von Riester dar.