Riester Rente Vertrag - Kosten
Die mit Abschluss und Durchführung der Riester-Verträge verbundenen Kosten stehen seit jeher in der besonderen Kritik, denn nicht selten schmälern sie die Rendite. Insbesondere zu Beginn der Vertragslaufzeit fließen erhebliche Teile der Vorsorgeaufwendungen in Tilgung der Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung, so dass die Anlage sich wirtschaftlich erst nach einigen Jahren zu rechnen beginnt.
Als einzelne Kostenpositionen kommen insbesondere infrage
- Vertragsabschlusskosten
- Vertriebskosten/Provisionen
- Verwaltungskosten
- zusätzliche (oft nicht ausgewiesene) Fondsverwaltungskosten*
- Wechselkosten
*(bei Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen)
Einige Anbieter verschleiern die anfallenden Kosten in nicht immer transparent formulierten Vertragsbedingungen. Vor Vertragsschluss empfiehlt sich für den Versicherten daher stets ein gründlicher Vergleich der unterschiedlichen Konditionen. Gerade wegen des auf die gesamte Vertragslaufzeit projizierten Rendite mindernden Effekts des Kostenfaktors kann es geboten sein, den sachverständigen Rat etwa einer Verbraucherberatungsstelle einzuholen.
Bei aller unterschiedlichen Preisgestaltung der Anbieter im Detail lässt sich die Kostenquote der einzelnen genannten Positionen im Mittelwert folgendermaßen beziffern
- Kosten für Vertrieb/Provision und Abschluss zwischen 3% und 6% der Summe der eingezahlten Beträge
- Kosten für Verwaltung zwischen 1,5% und 3% der eingezahlten Beträge
- Kosten für Fondsverwaltung zwischen 0,5% und 2% der eingezahlten Beträge
- Wechselkosten zwischen 50 und 150 Euro
Die Abschluss- und Vertriebskosten für den Riester Vertrag sind nach der gesetzlichen Regelung auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit zu verteilen. Diese Kosten führen regelmäßig dazu, dass sich die Riester-Einzahlungen auch erst nach einigen Jahren amortisieren, weil die Gelder zunächst in wesentlichem Umfang in die Abschluss- und Vertriebskostendeckung fließen.
Die Kosten für die Verwaltung des Riester Produktes werden von dem angesparten Vorsorgekapital einmal jährlich einbehalten und haben eine zusätzliche Renditeeinbuße zur Folge. Bei Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherung werden die anfallenden Fondsverwaltungskosten in der Regel ebenfalls einmal pro Jahr in Rechnung gestellt.
Die konkrete Höhe der Fondsverwaltungskosten hängt von der Wahl des Riester Produkts ab. Üblicherweise liegen dabei die Kosten für namhaftere Fonds (vor allem für eher spekulative und weltweit investierende Aktienfonds) über den Gebühren für konservative Fondsprodukte (Rentenfonds, Mischfonds und Geldmarktfonds). Diese Kosten sind abhängig von dem Riester Vertrag, der gewählt wurde.

