Rürup Rente - Basisrente - Altersvorsorge
Bei der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) handelt es sich um ein Vorsorgeprodukt zur privaten Alterssicherung, die durch steuerliche Begünstigungen staatlich gefördert wird. Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt ab dem 60.Lebensjahr als monatliche lebenslange Rente.
Bei der Rürup-Rente besteht demnach kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass das Kapital, das der Anleger angespart hat, verrentet wird und nicht in einer Summe ausbezahlt werden kann.
Dabei können Rentenansprüche auf zweierlei Weise erworben werden: Entweder werden für eine vereinbarte Vertragslaufzeit monatliche (ebenfalls möglich sind viertel- halbjährliche und jährliche Zahlungsweise) Beitragszahlung auf das Vertragskonto erbracht oder der Anleger leistet eine Einmalzahlung an das Vertragsunternehmen, die sodann verrentet wird.
Zertifizierung von Rürup-Vorsorgeprodukten
Wie Riester-Renten müssen die Anlageprodukte im Bereich der Rürup-Rente den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes genügen.
Die Rürup-Produkte müssen demnach mindestens folgenden Kriterien entsprechen:
- Rürup Vertrag muss eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen
- Rentenzahlung darf nicht vor dem 60.Lebensjahr aufgenommen werden
- Rürup Vertrag ist nicht vererbbar (es kann kein beliebiger Bezugsberechtigter bestimmt werden)
- Rürup Vertrag ist nicht beleihbar (Forderungsrechte aus dem Vertrag können weder abgetreten noch beliehen werden)
- Rürup Vertrag ist nicht veräußerbar (ein vorzeitiger Rückkauf scheidet aus)
- Rürup Vertrag ist insbesondere nicht kapitalisierbar (eine Einmalauszahlung ist nicht möglich)
Unterschied der Rürup Rente zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die Rürup-Rente ist ein Anlageprodukt der privaten Altersvorsorge. Deshalb ist für die Höhe der späteren Rente die Summe der Beitragzahlungen unter Abzug anfallender Gebühren und Kosten maßgeblich, wobei die erbrachten Einzahlungen zumindest mit einem Garantiezins verzinst werden müssen. Es handelt sich demzufolge um eine rein kapitalgedeckte Rente.
Dagegen ergibt sich der Anspruch auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Summe der während des Arbeitslebens eingezahlten Beiträge in das solidarische System der Rentenversicherung. Anders als kapitalgedeckte Renten auf Grundlage von Riester oder Rürup ist das System der gesetzlichen Rentenversicherung rein umlagenfinanziert.
Zielgruppe für die Rürup-Rente
Grundsätzlich ist der Abschluss von Rürup-Rentenversicherungen jedermann möglich. Von besonderem Interesse sind Rürup-Rentenverträge allerdings für Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte. Des hängt zum einen mit der in der Regel hohen Steuerbelastung dieser Berufsgruppen zusammen. Die Altersvorsorgeaufwendungen für die Rürup-Rente können als Sonderausgaben diese Steuerlast spürbar mindern.
Zum andern – und dies gilt in besonderem Maße für Selbständige und Freiberufler – stellt die Rürup-Rente nicht selten die einzige Möglichkeit dar, steuerlich begünstigte Altersvorsorge zu betreiben. Denn während die Riester-Förderung in erster Linie auf einkommensschwächere Familien abzielt, besteht für die Mehrheit der Selbständigen zumeist auch keine Absicherung für das Alter über das Versorgungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher bleibt ihnen als einzige Möglichkeit steuerbegünstigter Altersvorsorge oft nur der Abschluss eines Rürup-Rentenversicherungsvertrages.

