Rürup Rente Kündigung - Anbieterwechsel und vorzeitige Auszahlung

Eine vorzeitige Auszahlung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich, da kein Kapitalwahlrecht besteht und die spätere Rentenzahlung nicht als Einmalleistung erbracht werden kann.

Ein Anbieterwechsel ist bei Rürup-Rentenverträgen in der Ansparphase möglich, soweit der Vertrag dies vorsieht. Anders als bei Riester-Verträgen sind die Vertragsunternehmen aber nicht verpflichtet, den Anleger über die genaue Höhe der Wechselkosten bei Rürup-Verträgen zu informieren. Die Kosten können daher von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch sein. Mangels einer gesetzlichen Spezialregelung, die eine Obergrenze bei solchen Wechselkosten festlegt, empfiehlt sich ein Rückgriff auf die Rechtsgrundsätze zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB. Danach dürfte davon auszugehen sein, dass die Wechselkosten dann überhöht sind, wenn sie das Marktübliche um 100% übersteigen.

In der Praxis lassen nur wenige Anbieter den Wechsel in der Vermögensaufbauphase zu. Ist das der Fall, werden die bereits erfolgten Einzahlungen auf das neue Versicherungskonto des Sparers übertragen. Sehen die vertraglichen Konditionen einen solchen Anbieterwechsel vor, lässt dies auf ein konkurrenzfähiges Vorsorgeprodukt schließen und stellt grundsätzlich eine Empfehlung für das Angebot dar.