Pfändbarkeit der Rürup Rente
Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei Riester-Rentenverträgen. Die in der Ansparphase eingezahlten Altersvorsorgeaufwendungen unterliegen besonderem gesetzlichem Schutz. Es ist weder übertragbar noch pfändbar (§ 97 Einkommenssteuergesetz).
Dagegen sind die späteren Rentenleistungen in der Auszahlungsphase wie Arbeitseinkommen pfändbar (§§ 851d, 850c ZPO).

