Rürup Rendite - klassische und fondsgebundene Rürup Rente

Die Renditeaussichten hängen wesentlich von der gewählten Anlageform ab. Die klassische Variante der Rürup-Vorsorgeprodukte investiert die Einlagen in festverzinsliche Zinspapiere und erzielt damit auch nur unterdurchschnittliche Erträge.

Diese liegen selten höher als die gegenwärtige Mindestverzinsung von 2,25%. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass diese Rendite durch die erheblichen Kosten für den Rürup-Rentenvertrag nachhaltig geschmälert wird. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, gilt dies insbesondere für die ersten Vertragsjahre.

Auch die Renditen der fondsgebundenen Rürup-Rentenverträge blieben in der Regel hinter den durch die Werbung geweckten Erwartungen zurück. Neben den üblichen Vertragskosten selbst sind bei diesen Rentenpolicen auch noch die indirekten Gebühren zu tragen, die durch die Verwaltung der Fonds entstehen, in die die Kundengelder investiert werden. Vor allem in der letzten Zeit haben fondsgebundene Rentenverträge zudem als Folge der Turbulenzen auf den Kapitalmärkten beträchtliche Wertverluste erlitten.

Rentenfaktor bei der Rürup-Rente

Der Begriff des Rentenfaktors bezeichnet bei den fondsgebundenen Rürup-Rentenverträgen die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente pro 10.000 Euro fondsgebundenes Kapital. Fällt der Rentenfaktor niedrig aus, wird auch die spätere Rente entsprechend niedrig sein.

Bei fondsgebundenen Rürup-Renten unterliegt der Rentefaktor permanenten Schwankungen als Folge der Abhängigkeit der Fondswertentwicklung von einer Vielzahl wirtschaftlicher Einflussfaktoren. Die genaue Bestimmung des Rentenfaktors ist bei den fondsgebundenen Verträgen daher nicht stets verlässlich, weshalb Produktanbieter in den Vertragsbedingungen oftmals entsprechende Anpassungsklauseln verwenden, die eine nachträgliche Korrektur des Rentenfaktors zulassen.

Wie drastisch die Auswirkungen sein können, die eine Änderung des Rentenfaktors mit sich bringen kann, zeigt ein kleines Beispiel. Liegt das Verhältnis zwischen Fondsvermögen und Rentenfaktor bei einem Wert von

  • 40

und beträgt das Fondsvermögen

  • 300.000 Euro

so würde die lebenslange monatliche Rentenleistung im Alter bei

  • 1.200 Euro

liegen.

Wird der Rentenfaktor um 8 Prozentpunkte nach unten gesenkt auf

  • 32

so würde sich die monatliche Rentenzahlung auf

  • 960 Euro

ermäßigen.

Garantieverzinsung bei der Rürup-Rente

Der Garantiezins ist der bei den klassischen Rentenpolicen vertraglich bestimmte Mindestzins für die geleisteten Ansparleistungen. Der Garantiezins wird für die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet. Der Garantiezins wird von dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht in bestimmten zeitlichen Abständen jeweils verbindlich festgelegt. Der Garantiezins richtet sich daher nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Für Verträge in zurückliegenden Zeiträumen ergaben sich folgende Garantiezinssätze

  • vor 1995 – 3,5%
  • zwischen 1995 und Juni 2000 – 4%
  • zwischen Juli 2000 und Dezember 2003 – 3,25%
  • ab Januar 2004 – 2,75%
  • ab Januar 2007 – 2,25%

Für die nächste Zeit wird mit einem weiteren Rückgang des Garantiezinses gerechnet. Schon für das kommende Jahr 2011 wird der Garantiezins bei nur noch

  • 1,75%

erwartet.

Die Entwicklung des Garantiezinses ist gekoppelt an die Entwicklung von festverzinslichen Kapitalanlagen. Dabei darf der Garantiezins regelmäßig nicht mehr als

  • 60%

vom Zinssatz festverzinslicher Staatsanleihen betragen. Über dem Garantiezins liegende und von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftete Gewinne sind Überschüsse, an denen der Versicherte beteiligt wird. Diese Überschussbeteiligungen fallen von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich aus, weshalb vor Vertragsschluss stets ein gründlicher Vergleich erfolgen sollte.

Renditeentwicklung bei fondsgebundener Rürup-Rente

Bei guter gesamtwirtschaftlicher Entwicklung bieten die fondsgebundenen Rürup-Verträge bessere Renditeaussichten als die klassischen Vorsorgeprodukte mit dem Mindestgarantiezins. Aufgrund der höheren Schwankungsanfälligkeit birgt die Investition in Fonds allerdings stets das Risiko von wirtschaftlichen Rücksetzern mit entsprechenden Verlusten. Dies hat sich vor dem Hintergrund der jüngsten Finanzkrise auch im Bereich fondsgebundener Altersvorsorge deutlich gezeigt.

Kapitalschutz für Rürup-Renten

Im Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorge gilt der Grundsatz des Kapitalschutzes. Danach muss dem Sparer garantiert sein, dass er bei Beginn des Rentenbezuges zumindest die während der Vertragsaufzeit erbrachten Einzahlungen erhält.

Bei Rürup-Rentenverträgen gilt der Kapitalschutz für die klassischen Vorsorgeprodukte mit Garantiezins. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen sind dagegen angesichts des höheren wirtschaftlichen Risikos auch Verluste möglich. Der Kapitalschutz gilt deshalb für diese Rürup-Verträge nicht.