Rürup Vertrag Kosten - Abschlussgebühren und Verwaltungskosten

Der steuerlichen Begünstigung der Rürup-Rente stehen nicht unerhebliche Kosten gegenüber. Das betrifft zunächst die Abschluss- und Vertriebskosten. Diese können unterschiedlich hoch ausfallen – je nach Vertragsunternehmen.

Sie liegen aber im Durchschnitt bei

  • 3% bis 6%

der Beitragssumme (Gesamtsumme der eingezahlten Beitragsleistungen in der Ansparphase).

Dabei besteht für Versicherer die Möglichkeit, anders als bei Riester-Rentenverträgen die anfallenden Abschlusskosten gleich zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu verrechnen. Im Falle der Riester-Verträge ist dagegen vorgesehen, dass die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit gleichmäßig zu verteilen sind. Dies führt bei Rürup-Verträgen in der Folge dazu, dass diese gleich zu Anfang in deutlichem Minus geführt werden.

Risiko einer Beitragsfreistellung

Werden gleich zu Laufzeitbeginn des Rürup-Vertrages die Abschluss- und Vertriebskosten in Rechnung gestellt, so sind Versicherte immer wieder versucht, den Rentenvertrag beitragsfrei zu stellen. Das kann allerdings fatale Folgen, denn die Vertragsbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erlischt.

So heißt es in den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter beispielsweise:

„Bei Beitragsfreistellung im ersten Versicherungsjahr erlischt die Versicherung.“

Dieses Risiko eines Totalverlustes der eingezahlten Beitragsleistungen ist aber auch in den Folgejahren nicht ausgeschlossen, wenn etwa ein Arbeitsplatzverlust zur Beitragfreistellung zwingt. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand begründet, dass die meisten Versicherer für die Beitragsfreistellung fordern, dass der Versicherte zunächst ein bestimmtes Mindestkapital angespart haben muss. Ist von dem Sparer dieses Kapital noch nicht eingezahlt worden, so ist eine Beitragfreistellung nicht möglich. Können die vereinbarten Beitragsleistungen dann nicht mehr erbracht werden, droht der komplette Verlust des bis dahin Ersparten.

Grundsätzlich sollten Vorsorgesparer deshalb von solchen Anbietern Abstand nehmen, die zu Beginn der Vertragslaufzeit Abschluss- und Vertriebskosten in Rechnung stellen, denn unter solchen Bedingungen ist eine Beitragsfreistellung nicht möglich.

Verwaltungskosten

Hinzu kommen die über die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Verwaltungskosten für den Rentenversicherungsvertrag. Sie entwickeln sich relativ zum eingezahlten Ansparvermögen und bringen daher eine gleich bleibende Kostenbelastung des Versicherten mit sich.

Diese Kosten sind noch einmal durchschnittlich mit

  • 1,5% bis 3%

der eingezahlten Beitragsleistungen zu veranschlagen.

Die Verwaltungskosten werden in der Regel einmal jährlich als Pauschale erhoben und dem Vertragsvermögen entnommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltungskosten für fondsgebundene Rürup-Verträge stets höher ausfallen als bei konservativer Geldanlage. Der Sparer trägt in diesem Fall neben den Unkosten für die laufende Bestandsverwaltung seines Vertragspartners auch noch die bei der jeweiligen Fondsgesellschaft entstehenden Gebühren. Die Kostenquote ist daher bei fondsgebundenen Rentenversicherungen regelmäßig höher.