Vertragslaufzeit und Förderberechtigung der Rürup Rente

Die Vertragslaufzeit der Rürup-Rentenverträge kann individuell frei vereinbart werden. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr aufgenommen werden kann. Ab dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt – also ab dem 60. Lebensjahr oder später – kann die Auszahlung sodann erfolgen. Dabei besteht für Vertragsnehmer auch die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit den Auszahlungszeitpunkt zeitlich nach hinten zu verlegen.

Sonderleistungen und Beitragsaussetzung im Rürup Vertrag

Die Verträge bieten dem Anleger aber auch in anderer Hinsicht Flexibilität: Möglich ist die Erbringung von Sonderleistungen ebenso wie eine Beitragsaussetzung in Betracht kommt. In Anbetracht der Möglichkeit, nicht nur durch langjährige Beitragseinzahlungen Ansprüche auf Rentenbezüge im Alter zu erwerben, sondern der Verrentung eines einmaligen Kapitalbetrags ist der Abschluss eines Rürup-Rentenvertrages auch für ältere Personen interessant. Sie haben die Möglichkeit, durch Einzahlung eines solchen Einmalbetrages eine lebenslange Sofortrente zu erwerben.

Das vorgesehene Höchstalter für die Aufnahme von Rentenzahlungen liegt bei 85 Jahren. Bis zum Erreichen dieses Alters können daher Beitragszahlungen erfolgen, wenn dies vertraglich vereinbart ist, bevor der Sparer in die Auszahlungsphase eintritt. Ebenso ist es möglich, bis zu diesem Lebensalter Einmalzahlungen zu erbringen, um diese auf der Basis einer Sofortrente zu verrenten. Die Gestaltungsmöglichkeiten für Rürup-Verträge bieten somit ein hohes Maß an Flexibilität.

Die Versicherungsbedingungen lassen nicht nur während der Vertragslaufzeit die Anpassung des Beitrages nach oben oder unten zu: Je nach finanziellen Umständen, den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Sparers kann der Beitrag gesenkt oder erhöht werden. Es besteht zudem die grundsätzliche Möglichkeit, einen Rürup-Rentenvertrag bis ins hohe Alter abzuschließen und von der steuerlichen Förderung zu profitieren.

Damit bietet sich vor allem für diejenigen eine interessante Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund ihres Alters als freiwillig Versicherte keine Aufnahme mehr finden. Sie können mit der Rürup -Rente diese Versorgungslücke schließen.

Hinterbliebenenschutz bei der Rürup Rente

Bei Ableben des Rentenversicherungsnehmers während der Ansparphase verfallen die bisher geleisteten Einzahlungen zugunsten der Versichertengemeinschaft. Allerdings kann sich der Anleger gegen dieses besondere Risiko durch Abschluss einer Hinterbliebenenversicherung schützen. Gegen das Risiko des Ablebens nach dem Rentenbeginn, also nach Eintritt in die Auszahlungsphase können Hinterbliebenenschutz und die Vereinbarung einer zusätzlichen Rentengarantiezeit Schutz bieten. Denn es gilt nach Rentenbeginn für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers ebenfalls, dass das Sparvermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft verfällt.

Durch vertragliche Vereinbarung einer Rentengarantiezeit kann das an die Person des Versicherungsnehmers gebundene Rentenbezugsrecht bei dessen Ableben für die jeweilige Dauer auf den Hinterbliebenen übertragen werden.