Vergleich Rürup Rente und Riester Rente - Unterschiede

Beide Vorsorgeprodukte können Vor- und Nachteile für sich beanspruchen, wenden sich aber an unterschiedliche Zielgruppen. Während die Riester-Rente ganz besonders für Familien mit Kindern interessant ist, ist die Rürup-Rente hauptsächlich für Selbständige und Freiberufler geeignet, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ihnen bleibt die Riester-Förderung von vornherein verschlossen, so dass ein Rürup-Vertrag für sie eine der wenigen Möglichkeiten bietet, staatlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben.

Staatliche Zulagen

Für Familien besonders attraktiv ist die Zulagenförderung im Rahmen von Riester. Parallel hierzu bietet die Riester-Förderung steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Diese Zulagen fehlen bei Rürup, wohingegen die steuerliche Förderung deutlich mehr Spielraum gestattet: Die steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen liegen bei Rürup deutlich über denen, die Riester den Sparern zugesteht. Auch hier zeigt sich, dass die Rürup-Förderung im Ansatz auf eine einkommensstärkere Bevölkerungsschicht zielt.

Kapitalwahlrecht

In der Auszahlungsphase erweist sich die Riester-Rente als das flexiblere Vorsorgeinstrument. Anders als bei Rürup-Verträgen besteht ein – wenn auch eingeschränktes – Kapitalwahlrecht. Der Sparer kann bei Wohn-Riesterverträgen 50.000 Euro für den Immobilienerwerb an sich auszahlen lassen, und im Übrigen können zu Beginn der Rentenphase von allen Versicherten 30.000 Euro aus dem Ansparvermögen entnommen werden. Demgegenüber kann die Rürup-Rente nur in verrenteter Form in Anspruch genommen werden, auch eine Teilkapitalisierung scheidet aus.

Hinterbliebenenschutz nur als Zusatoption bei Rürup

Vorteile kann die Riester-Förderung auch im Bereich des Hinterbliebenenschutzes verbuchen. Bei Riester ist es möglich, angespartes Kapital, aber auch Zulagen, auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten zu übertragen oder im Falle des Ablebens verbliebenes Restkapital an diesen in Form von Hinterbliebenenrente auszahlen zu lassen. Von bereits erbrachten Ansparleistungen können Ehegatten und Kinder bei der Rürup-Rente nur profitieren, wenn ein entsprechender Zusatzvertrag zum Hinterbliebenenschutz abgeschlossen wird. Unterbleibt der Abschluss einer solchen – nicht preiswerten – Zusatzvereinbarung verfallen die Einzahlungen des Versicherten zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Keine Unisex-Tarife (geschlechterübergreifende Tarife)

Bei der Riester Rente sind Unisex-Tarife vorgeschrieben, was bedeutet, dass bei Frauen und Männern bei gleicher Einzahlung auch die  gleiche Leistung in Form von Rente bedeutet. Bei der Rürup-Rente gibt es diesen Unisex-Tarif nicht, mit dem Ergebnis, dass Frauen trotz gleicher Einzahlung wie Männer, weniger Rente erhalten. Da Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben, erhalten sie weniger Rente, dafür aber für einen längeren Zeitraum, so dass in der Summe dieses Defizit ausgeglichen sein sollte.