Einlagensicherung - Einlagensicherungsfonds - Einlagenschutz

Die Einlagensicherung basiert auf einer EU Richtlinie und wurde zum 01.08.1998 durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in deutsches Recht umgesetzt. Seither sind alle bundesdeutschen Banken verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen, um die Anleger bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit abzusichern.

Dabei gilt die Einlagensicherung nur für Sichteinlagen, also beispielsweise Tagesgelkonten, Festgeldanlagen sowie Sparguthaben,  Girokonto – und Kreditkarten Guthaben.

Einlagensicherung nur für Privatanleger

Dabei gilt die Einlagensicherung vorrangig für Privatanleger, hierzu zählen beispielsweise:

  • Privatpersonen
  • BGB-Gesellschaften (GbR)
  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • kleinere Unternehmen

Welcher Personenkreis der gesetzlichen Einlagensicherung ausgeschlossen ist, kann aus § 3 Abs. 2 EAEG entnommen werden.

Höhe der Einlagensicherung in Deutschland

Ursprünglich sah die gesetzliche Einlagensicherung einen Schutz von Einlagen bis zu 90 Prozent, jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Diese Werte wurden mit einer neuen EU-Richtlinie angehoben. Vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2010 galt ein 100 prozentiger Schutz für Einlagen bis zu 50.000 Euro. Ab dem 01.01.2011 liegt die Einlagensicherung bei 100.000 Euro zu 100%.

Zuständig für die Einlagensicherung bzw. Verwaltung des Einlagensicherungsfonds ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) mit Sitz in Berlin.

Einlagensicherung für alle EU-Staaten ab 2011

Eine Änderung der Einlagensicherungen ist ab dem 01.01.2011 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie 94/19/EC greift und ersetzt die nationalen Gesetze der EU Staaten ersetzen. Damit wurde die Einlagensicherung der Sparer und Aleger in EU-Mitgliedsstaaten auf jeweils 100.000 Euro erhöht.

Freiwillige Einlagensicherungsfonds der Banken

Die Einlagensicherung geht in Deutschland jedoch noch wesentlich weiter, weil fast alle Banken, Direktbanken und Sparkassen freiwillige Mitglieder in entsprechenden Sicherungsfonds sind. Der Einalgensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken steht beispielsweise allen deutschen Privatbanken offen, wobei eine Mitgliedschaft nicht verpflichtend ist. Hat sich eine Bank jedoch für diesen Schritt entschieden, garantiert sie eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des maßgeblichen Eigenkapitals pro Person, was in der Regel einer vollständigen Absicherung gleichkommt.

Auch die öffentlichen Banken verfügen über einen eigenen Einlagensicherungsfonds, der 1994 gegründet wurde und offiziell Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. heißt. Dieser Sicherungsfonds übernimmt die komplette Einlagensicherung, sofern die Anleger nicht schon komplett durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt werden.

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt die Einlagen der Kunden angeschlossener Banken zu 100 Prozent, wobei hier auch Inhaberschuldverschreibungen entsprechend abgesichert sind. Darüber hinaus verfügen die Sparkassen über 11 regionale Sparkassenstützungsfonds, die die Einlagen ihrer Kunden ebenfalls zu 100% absichern.

Einlagensicherung der Direktbanken aus unseren Vergleichen

Bank Einlagenschutz
je Kunde
Mitglieder des Sparkassenstützungsfonds des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
1822direkt unbegrenzt
Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Deutsche Kreditbank unbegrenzt
Mitglieder des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Cortal Consors 45 Mio. EUR
comdirect 108,27 Mio. EUR
Commerzbank 6,93 Mrd. EUR
DAB Bank 28,51 Mio. EUR
GE Capital Direkt 118 Mio. EUR
Hanseatic Bank 33 Mio. EUR
HypoVereinsbank 6,70 Mrd. EUR
IKB direkt 654,75 Mio. EUR
ING-DiBa 1,18 Mrd. EUR
Mercedes-Benz Bank 290 Mio. EUR
netbank 8,42 Mio. EUR
norisbank 53 Mio. EUR
Postbank 1,21 Mrd. EUR
Santander Bank 386 Mio. EUR
Targobank 220,27 Mio. EUR
Volkswagen Bank 1,12 Mrd. EUR
wüstenrot 125,91 Mio. EUR
Anbieter mit britischer Einlagensicherung
Bank of Scotland 100.000 EUR
(250.000 EUR über BdB)
Anbieter mit niederländischer Einlagensicherung
Credit Europe Bank 100.000 EUR
moneyou 100.000 EUR
Anbieter mit estnischer Einlagensicherung
BIGBANK 100.000 EUR
Anbieter mit österreichischer Einlagensicherung
VTB Bank 100.000 EUR
Letzte Aktualisierung am 06.10.2011. Angaben ohne Gewähr.

Höhe der Einlagensicherung im Ausland - ausländischer Banken

Die angesprochene Einlagensicherung von 100.000 Euro ist nun nicht mehr nur nach den deutschen Gesetzen sondern nach der EU Richtlinie anzuwenden. Die Ländergesetze der anderen Staaten wurden damit auch ab 01.01.2011 durch diese Richtlinie ersetzt. Dabei ist zu beachten, dass nur ausländische Banken, die auch im Bundesgebiet eigene Gesellschaften (nicht nur Zweigstellen!) betreiben, dem deutschen Einlagenschutz unterliegen.

Einlagensicherungsfonds im Ausland - Länderübersicht für 2011

Land/ Staat Höhe der Einlagensicherung Nationales Sicherungssystem
Länder in Europa
Belgien 100.000 Euro Deposit and Financial Instrument Protection Fund
Bulgarien 100.000 Euro Bulgarian Deposit Insurance Fund
Dänemark 100.000 Euro Garantifonden for Indskydere og Investorer
Estland 100.000 Euro Deposit Guarantee Sectoral Fund
Finnland 100.000 Euro Deposit guarantee Fund
Frankreich 100.000 Euro Fonds de Garantie des Depôts
Griechenland 100.000 Euro Hellenic Deposit & Investment Guarantee Fund
Großbritannien ca. 100.000 Euro (85.000 GBP) Financial Services Compensation Scheme
Irland 100.000 Euro Irish Deposit Protection Scheme
Island 100.000 Euro Depositors’ and Investors’ Guarantee Fund
Italien 100.000 Euro Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi
Lettland 100.000 Euro Financial and Capital Market Commission
Liechtenstein 100.000 SFR Einlagensicherungs- und Anlegerschutz-Stiftung des Liechtensteinischen Bankenverbandes
Litauen EUR 100.000 (345.280 LT) Deposit and Investment Insurance
Luxemburg 100.000 Euro Association pour la garantie des dépôts Luxembourg
Malta 100.000 Euro Depositor Compensation Scheme
Niederlande 100.000 Euro De Nederlandsche Bank
Norwegen ca. 255.000 Euro (2.000.000 NOK) Norwegian Banks’ Guarantee Fund
Österreich 100.000 Euro Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH
Polen 100.000 Euro Bank Guarantee Fund
Portugal 100.000 Euro Fundo de Garantia de Depósitos
Rumänien 100.000 Euro Fondul de garantare a depozitelor in sistemul bancar
Schweden 100.000 Euro Swedish Deposit Guarantee Board
Schweiz ca. 71.000 Euro (100.000 CHF, für alle Anleger zusammen max. 6 Mrd. CHF ~ 4,26 Mrd. Euro) Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler
Slowakei 100.000 Euro Deposit Protection Fund
Slowenien 100.000 Euro Banka Slovenije
Spanien 100.000 Euro Fondos de Garantía de Depósitos
Tschechien 100.000 Euro Deposit Insurance Fund
Ungarn 100.000 Euro National Deposit Insurance Fund of Hungary
Zypern 100.000 Euro Central Bank of Cyprus
Länder außerhalb Europas
Japan ca. 85.000 Euro (JPY 10.000.000 JPY) Deposit Insurance Corporation of Japan
Kanada ca. 76.000 Euro (100.000 CAD) Canada Deposit Insurance Corporation
USA 250.000 USD
(vorübergehend bis zum 31.12.2013, danach wieder 100.000 USD)
Federal Deposit Insurance Corporation
Stand: 29.09.2011 – Alle Angaben ohne Gewähr