Festgeld Sicherheit

Anleger interessieren sich bei der Auswahl ihrer Kapitalanlage natürlich nicht nur für eine hohe Rendite, sondern suchen gleichzeitig nach einer gewissen Verlässlichkeit. Eine Kombination, die gerade in Krisenzeiten an Dynamik und Achtung gewinnt. Wie gestaltet sich aber das Thema der Festgeld Sicherheit? Eine Frage, die durchaus ihre Daseinsberechtigung verdient. Schließlich schmerzt der Verlust des Vermögens immer – ganz gleich, ob es sich dabei um einen Kleinanleger oder den solventen Großaktionär handelt. Zum Glück können sich bei der Festgeld Sicherheit die Anleger entspannt zurücklehnen, da auf der einen Seite die Banken mit ihren Sicherungseinrichtungen vor Verlusten schützen und natürlich auch die gesetzliche Einlagensicherung für Pluspunkte bei der Festgeld Sicherheit sorgt.

Festgeld Sicherheit und das Thema Einlagensicherungsfonds

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht handelt es sich beim Einlagensicherungsfonds um kein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherungsinstrument der Banken, sondern eine freiwillige Verpflichtung, welche auch die Festgeld Sicherheit einschließt. Aufgabe der verschiedenen Einlagensicherungsfonds ist die Absicherung gegen Ausfallrisiken für den Fall, dass eine der beteiligten Kreditinstitute auf die Zahlungsunfähigkeit zusteuert. Grundlage der Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds ist im Allgemeinen die Einzahlung einer Haftungssumme, deren Höhe sich an der zur Verfügung stehende Eigenkapitalsumme des Kreditinstitutes orientiert.

Je nach Einlagensicherungsfonds kann sich der Sicherungsrahmen durchaus unterscheiden. So beläuft sich beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken die in der Satzung festgeschriebene Sicherung auf bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals pro Kunde. Bezüglich der Festgeld Sicherheit dürfte sich der gewöhnliche Anleger vor diesem Hintergrund entspannt zurücklehnen können. Neben dieser freiwilligen Sicherungsmaßnahme greift im Ernstfall noch die gesetzliche Einlagensicherung.

Die gesetzliche Einlagensicherung und Festgeld Sicherheit

Für Spareinlagen, zu denen auch das Festgeld gehört, kommt im Ernstfall die gesetzliche Einlagensicherung auf. Allerdings kann der Anleger hier auch bei der Festgeld Sicherheit nur bis zu einer bestimmten Summe mit staatlicher Unterstützung rechnen. Maßgebend ist das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG), das für die Festgeld Sicherheit 100% der Einlagen bis zu einem Maximalbetrag von 50.000 EUR garantiert (ab 2011 wird der Betrag auf 100.000 EUR angehoben). Zudem hat die Bundesregierung eine weitreichende Garantie für Spareinlagen ausgesprochen, was natürlich auch die Festgeld Sicherheit erhöht.

Festgeld Sicherheit im Ausland

Attraktive Zinsen machen auch in Deutschland die Angebote ausländischer Banken interessant. Zwar steigt damit die Rendite – das Thema Festgeld Sicherheit muss aber in diesem Fall deutlich anders bewertet werden. Handelt es sich um eine Bank, die keinen Sitz innerhalb Deutschlands nachweisen kann, so gelten im Ernstfall die Vorschriften der betreffenden nationalen Einlagensicherung.

Deutsche Anleger müssen unter diesem Gesichtspunkt mit zum Teil deutlichen Verlusten rechnen, da sich die einzelnen Sicherungssysteme rund um den Globus in vielen Punkten unterscheiden können. Und wie schnell vor diesem Hintergrund attraktive Kapitalanlagen zum Groschengrab werden können, illustriert das Beispiel des isländischen Bankensektors in der Finanzkrise 2008/2009. Allerdings lässt sich beim Thema Festgeld Sicherheit in Europa auch so manches positive Beispiel anführen. So werden in Österreich oder den Niederlanden bis zu 100.000,- EUR über die Einlagensicherung gedeckt.

Einlagensicherung ausländischer Banken