BAföG – Ausbildungsförderung für Schule und Studium
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, genauer das Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung, kurz BAföG, vom 26. August 1971, gültig in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2006, hat vor allem ein Anliegen: Chancengleichheit im Bildungswesen. Das heißt, auch Kindern aus einkommensschwachen Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, eine optimale Bildung zu genießen, ohne dafür einen Nebenjob aufnehmen zu müssen. Denn das ist in 67 Prozent der Fälle immer noch nötig, um die Kosten für ein Studium decken zu können.
BAföG Förderung
Gefördert wird nach dem BAföG nicht nur der Besuch einer Hochschule oder Akademie, sondern auch von allgemein bildenden Schulen, Berufsfachschulen und Fachschulen. Voraussetzung für eine Förderung ist nicht die Begabung, sondern der Wille, etwas zu leisten. Es muss nachgewiesen werden, dass man Interesse daran hat, das Ausbildungsziel zu erreichen. Für Studierende bedeutet das, sie müssen ab dem fünften Semester den für das vierte Semester geforderter Leistungsstand vorweisen können, um weiterhin BAföG zu beziehen. Zudem muss man jünger als 30 Jahre sein, wenn das Studium aufgenommen wird. Ausnahmen bestehen bei Kindererziehung und der Pflege Angehöriger.
BAföG Höhe
Die Höhe der Leistungen nach BAföG ist familienabhängig. Die Berechnung basiert auf dem Bedarf, dem Vermögen und dem Einkommen von Auszubildendem, Ehegatten und den Eltern. Der Bedarf richtet sich unter anderem nach der Ausbildung und setzt sich aus dem allgemeinen Bedarfssatz und einem Unterkunftsanteil zusammen, der allerdings entfällt, wohnt man weiter bei den Eltern. Zuschläge gibt es für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. 585 Euro sind der Höchstbetrag, die ein Studierender an BAföG erhalten kann. Bezogen werden die Leistungen über die gesamt Dauer der Ausbildung. Eine Grenze setzt dabei die Förderungshöchstdauer. Sie entspricht der Regelstudienzeit. Danach kann für maximal ein Jahr eine Studienanschlussförderung in Anspruch genommen werden.
BAföG Rückzahlung
Für Studierende ist das BAföG halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen vom Staat. Dieser Kredit muss später in vierteljährlichen Raten zurückgezahlt werden, abhängig von der Höhe des Einkommens. Besteht noch kein Arbeitsverhältnis kann gestundet werden. Ein Erlass ist nicht vorgesehen, nur in Teilen, wenn das Studium besonders schnell oder besonders gut abgeschlossen wurde.
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