Das Studium zusätzlich mit einem Bildungskredit finanzieren
Studenten und Auszubildende stehen immer wieder finanziellen Problemen gegenüber. Obwohl die Bundesrepublik in vielen Fällen mittels Ausbildungsförderung den Betroffenen unter die Arme greift, reicht diese Unterstützung in vielen Fällen selten aus. Gerade wenn der finanzielle Bedarf durch außergewöhnliche Belastungen steigt oder Auszubildende nicht nach dem BAföG gefördert werden, drohen Studium und Ausbildung an den finanziellen Belastungen zu scheitern. Genau an dieser Stelle kommt der Bildungskredit ins Spiel.
2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, dient er neben dem BAföG als zusätzliche/ergänzende Stütze der Ausbildungsfinanzierung und ist vom Einkommen des Begünstigten bzw. dessen Eltern unabhängig.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bildungskredit
Grundsätzlich sind durch die Auszubildenden mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, um am Ende in den Genuss eines Bildungskredites zu gelangen. Dazu zählt unter anderem die Volljährigkeit als Untergrenze sowie ein Erreichen des 37. Lebensjahres als Obergrenze. Weiterhin hängt die Vergabe beim Bildungskredit auch von der Staatsangehörigkeit ab – lediglich deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes und Ausländer im Sinne des § 8 BAföG kommen für diese Variante der Ausbildungsförderung in Frage. Zusätzliche Bedingungen werden auch an den Ausbildungsfortschritt bei Schülern und Studenten geknüpft.
- Schüler müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder sich im vorletzten/letzten Jahr einer Ausbildung befinden, welche zu diesem Abschluss führt.
- Studenten können dann auf den Bildungskredit zurückgreifen, wenn sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden. Maßgeblich für das Urteil über die Bewilligung des Bildungskredites ist an dieser Stelle das erfolgreiche Ablegen der Zwischenprüfung, den ersten Teil des Konsekutivstudiengangs mit Erfolg abgeschlossen haben oder einen Aufbau-, Zusatz- oder Master-/Magisterstudiengang im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben.
Förderungsdauer und Höhe beim Bildungskredit
Wer sich für den Bildungskredit entscheidet, kann mit einer Ausbildungsförderung von bis zu 24 Monaten, also zwei Jahren rechnen. In der Regel sollte dies für einen Studenten im Rahmen der Diplomierungsphase ausreichen, um das Hochschulstudium erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Allerdings kann der Bildungskredit lediglich bis zum Ende des 12. Studiensemesters ausgezahlt werden. Einzige Ausnahme – betroffene Studenten erbringen einen Nachweis, dass sie bereits zu den Abschlussprüfungen zugelassen sind und ihr Studienziel während der Förderungsdauer erreichen können.
Die Darlehenssumme beim Bildungskredit beläuft sich auf maximal 7.200 Euro und kann zum 1. April 2009 auch in 24 gleich bleibenden Monats¬raten (100, 200 oder 300 Euro) ausgezahlt werden. Daneben ist auch eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro auf Antrag möglich (hier muss allerdings nachgewiesen werden, dass die finanziellen Belastungen dies nötig machen). Ausgezahlt wird der Bildungskredit direkt durch die KfW.
Der Bildungskredit – Antrag und Rückzahlung
Für den Antrag auf einen Bildungskredit bedarf es zwingend der Schriftform und eines Bewilligungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes. Letzteres stellt den Bescheid nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen aus und legt dem Bewilligungsbescheid ein Kreditangebot der KfW-Bank bei. Anschließend bleibt dem Auszubildenden noch die Frist von einem Monat, um das Vertragsangebot der KfW unterzeichnet zukommen zu lassen.
Getilgt wird der Bildungskredit in monatlichen Raten zu 120,- EUR – allerdings erst nach einem Zeitraum von vier Jahren (gerechnet ab der Fälligkeit/Auszahlung der ersten Kreditrate). Wer sich im Anschluss an seine Ausbildung oder dem Studium weniger Zeit mit einer Tilgung offener Forderungen lassen will, kann natürlich auch den Bildungskredit vor der Fälligkeit zurückführen. Bleibt eine ordnungsgemäße Tilgung aus und wird die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen, so übernimmt das Bundesverwaltungsamt alle offenen Forderungen aus dem Bildungskredit und betreibt deren Rückführung.
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