<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>ratgeber-geld.de Tipps &#38; Infos</title>
	<atom:link href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 18 Dec 2011 14:38:59 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Garantie und Gew&#228;hrleistung &#8211; die Unterschiede</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/garantie-und-gewahrleistung-die-unterschiede.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/garantie-und-gewahrleistung-die-unterschiede.html#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 14:38:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Autokauf]]></category>
		<category><![CDATA[Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Händler]]></category>
		<category><![CDATA[kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Kulanz]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Nacherfüllung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktrittsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versprechen]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=786</guid>
		<description><![CDATA[Der Begriff der Garantie ist ein Zauberwort des Marketings geworden. H&#228;ndler werben mit einer &#8220;2-Jahres-Garantie&#8221; und suggerieren, dass sie dem Verbraucher besondere Rechte zugestehen. F&#228;lschlicherweise entsteht oft der Eindruck, dass der Verbraucher Rechte erh&#228;lt, die &#252;ber die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte scheinbar &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/garantie-und-gewahrleistung-die-unterschiede.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-787" title="© GaToR-GFX - fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_13025988_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Der Begriff der Garantie ist ein Zauberwort des Marketings geworden. H&#228;ndler werben mit einer &#8220;2-Jahres-Garantie&#8221; und suggerieren, dass sie dem Verbraucher besondere Rechte zugestehen. F&#228;lschlicherweise entsteht oft der Eindruck, dass der Verbraucher Rechte erh&#228;lt, die &#252;ber die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte scheinbar hinausgehen. Tats&#228;chlich werden die Begriffe Gew&#228;hrleistung und Garantie unzul&#228;ssigerweise in einen Topf geworfen. Statt Rechtsklarheit besteht vielerorts erhebliche Rechtsunsicherheit.</strong><span id="more-786"></span></p>
<h2>Gew&#228;hrleistung gilt zum Zeitpunkt der &#220;bergabe einer Ware</h2>
<p>Die Begriffe Gew&#228;hrleistung und Garantie sind streng auseinander zu halten. Das Gesetz regelt nur die Gew&#228;hrleistung. <strong>Im Kaufrecht bedeutet Gew&#228;hrleistung, dass der Verk&#228;ufer die Ware in einwandfreiem Zustand an den K&#228;ufer &#252;bergeben muss.</strong> Jeder Verk&#228;ufer muss daf&#252;r geradestehen, dass seine Ware vertragsgem&#228;&#223; funktioniert und benutzbar ist. Der Mangel muss also zum Zeitpunkt der &#220;bergabe des Kaufgegenstandes vorhanden gewesen sein. Dieser Gew&#228;hrleistungsanspruch gilt f&#252;r die Dauer von zwei Jahren und hat nichts mit einer Garantie zu tun. Bei der Garantie liegt der Fall anders. Mit einer Garantie gew&#228;hren viele Hersteller vertragliche Anspr&#252;che, f&#252;r den Fall, dass ihr Produkt bei der &#220;bergabe in Ordnung war und erst nach der &#220;bergabe kaputt geht.</p>
<h3>Verbraucher profitiert sechs Monate lang von der Fehlerzuweisung an den Verk&#228;ufer</h3>
<p>Beim Gew&#228;hrleistungsanspruch ist die Beweislast unterschiedlich geregelt. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der &#220;bergabe des Kaufgegenstandes auf, vermutet das Gesetz zu Gunsten des privaten Verbrauchers, dass dieser Mangel bereits bei der &#220;bergabe bestand. Daher ist es Verbrauchern anzuraten, die gekaufte Ware in den ersten sechs Monaten eingehend in Augenschein zu nehmen. Stellt sich dann ein Mangel heraus, kann er die Ware ohne weiteres beanstanden.</p>
<p>Der K&#228;ufer kann auch nach dem Ablauf von sechs Monaten M&#228;ngel gelten machen. Allerdings ist dann die Beweislast umgedreht. Dann muss der K&#228;ufer gegen&#252;ber dem Verk&#228;ufer beweisen, dass der Mangel bei der &#220;bergabe bereits vorhanden war. Um es nochmals deutlich zu sagen: die Gew&#228;hrleistungsrechte beziehen sich darauf, dass der Kaufgegenstand bereits bei Vertragsabschluss und &#220;bergabe mangelhaft war. Der Verk&#228;ufer haftet also nicht f&#252;r M&#228;ngel, die erst nach dem Zeitpunkt der &#220;bergabe entstehen. Bedienungsfehler, Materialerm&#252;dung oder einfach nicht mehr erkl&#228;rbare und fehlerbedingende Zuf&#228;lle begr&#252;nden keinen Gew&#228;hrleistungssachverhalt.</p>
<h3>R&#252;ckgabe fehlerfreier Ware nur gegen Kulanz</h3>
<p>Will der Verbraucher einwandfreie Ware zur&#252;ckgeben, ist er auf die Kulanz des Verk&#228;ufers angewiesen. Der Verk&#228;ufer braucht sich nicht auf das R&#252;ckgabeverlangen des K&#228;ufers einzulassen. Es ist dessen subjektive Einsch&#228;tzung, mit der er die Ware kauft. &#196;ndert sich diese Einsch&#228;tzung, geht dies zu seinen Lasten. Diese Rechtslage &#228;ndert nichts daran, dass Handelsketten gro&#223;z&#252;gig einwandfreie Waren umtauschen. Hier steht der Servicegedanke im Vordergrund. Man will, unabh&#228;ngig von der rechtlichen Situation, dass der Kunde zufrieden ist.</p>
<p>Damit der K&#228;ufer im Gew&#228;hrleistungsfall seine Rechte beanspruchen kann, muss er den Kauf beweisen k&#246;nnen. Dies kann er normalerweise nur, wenn er den Kaufbeleg aufbewahrt hat und ihn dem Verk&#228;ufer vorlegen kann. Ist der Beleg unauffindbar, kann er den Kauf auch durch einen Zeugen oder andere Indizien versuchen nachzuweisen. Bestreitet der Verk&#228;ufer den Kauf, hat der K&#228;ufer ein Nachweisproblem.</p>
<h2>Garantie stellt auf Zeit nach der &#220;bergabe ab</h2>
<p>Die Garantie hingegen ist die freiwillige Zusage des Herstellers oder des Verk&#228;ufers gegen&#252;ber dem Verbraucher, dass die Ware mangelfrei ist. Beispielsweise gew&#228;hren Fahrzeughersteller drei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung f&#252;r das ganze Auto. Oder acht Jahre Garantie gegen Durchrostung. Optiker garantieren die lebenslange Haltbarkeit Ihrer Brillengestelle. <strong>Die Garantieerkl&#228;rung erh&#228;lt ihre rechtliche Bedeutung dadurch, dass sie Ersatzanspr&#252;che f&#252;r Waren gew&#228;hrt, die erst nach der &#220;bergabe kaputt gehen.</strong> Die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte hingegen stellen ausschlie&#223;lich darauf ab, dass die Ware bei &#220;bergabe defekt gewesen sein muss. Da die Garantieerkl&#228;rung freiwillig abgegeben wird, darf der Garantiegeber seine Garantie mit beliebigen Bedingungen verkn&#252;pfen und beispielsweise die regelm&#228;&#223;ige Wartung der Ware durch einen Vertragsh&#228;ndler vorschreiben. Soweit der Defekt auf einem normalen Verschlei&#223; oder einer unsachgem&#228;&#223;en Behandlung des Verbrauchers beruht, bestehen auch bei einer Garantie keinerlei Anspr&#252;che.</p>
<p>Bei der Beschaffenheitsgarantie garantiert der Hersteller oder Verk&#228;ufer einer Ware, dass die Ware eine bestimmte Beschaffenheit aufweist und zum Zeitpunkt der &#220;bergabe und danach mangelfrei ist. Bei der Haltbarkeitsgarantie gew&#228;hrleistet der Hersteller oder Verk&#228;ufer, dass die Ware eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Beschaffenheit beh&#228;lt und w&#228;hrend der Garantiezeit funktionsf&#228;hig bleibt.</p>
<h3>Garantieurkunde informiert &#252;ber die Rechte aus der Garantie</h3>
<p>Die Rechte des Verbrauchers ergeben sich im Garantiefall aus der Garantieurkunde. Die Garantieerkl&#228;rung muss gem&#228;&#223; § 477 BGB einfach und verst&#228;ndlich abgefasst sein und alle notwendigen Angaben enthalten, die der Verbraucher braucht, um die Garantie geltend zu machen. Dazu geh&#246;ren die Dauer, der Inhalt und der r&#228;umliche Geltungsbereich der Garantie sowie der Name und die Anschrift des Garantiegebers. Die Garantieerkl&#228;rung beschr&#228;nkt sich &#252;blicherweise auf einen Reparatur- oder Ersatzanspruch. Im Gegensatz zum gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrecht hat der Verbraucher kein R&#252;cktrittsrecht.</p>
<h2>So sehen die Gew&#228;hrleistungsrechte nach dem Gesetz aus</h2>
<p>Will der K&#228;ufer gesetzliche Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che geltend machen, muss er den Verk&#228;ufer zun&#228;chst zur Nacherf&#252;llung auffordern. Der Verk&#228;ufer kann dann wahlweise nach eigenem Ermessen versuchen den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Grunds&#228;tzlich muss der K&#228;ufer dem Verk&#228;ufer eine zweite Chance geben, den Kaufvertrag durch die Reparatur der Kaufsache zu erf&#252;llen. Die dabei anfallenden Aufwendungen, also Transport-, Arbeits- und Materialkosten gehen zulasten des Verk&#228;ufers. Erst wenn die Nacherf&#252;llung gescheitert ist, erschlie&#223;en sich dem K&#228;ufer weitere Rechte.</p>
<h3>R&#252;cktrittsrecht erst nach Scheitern der Nacherf&#252;llung</h3>
<p>Der K&#228;ufer kann zun&#228;chst den Kaufpreis mindern und muss nur soviel bezahlen, wie es dem Minderwert der Ware entspricht. Ist der Mangel erheblich, kann der K&#228;ufer auch vom Kaufvertrag zur&#252;cktreten. Der Verk&#228;ufer muss dann den Kaufpreis vollst&#228;ndig erstatten. Kleinere Sch&#246;nheitsfehler, die sich auf die Gebrauchsf&#228;higkeit nicht auswirken oder M&#228;ngel, die der K&#228;ufer ohne wesentlichen Aufwand selbst beseitigen k&#246;nnte, berechtigen nicht zum R&#252;cktritt. Anders sieht es aus, wenn der Verk&#228;ufer eine Eigenschaft ausdr&#252;cklich zugesichert hat. Dann k&#246;nnen auch bereits geringe M&#228;ngel in Bezug auf diese Eigenschaft zum R&#252;cktritt berechtigen.</p>
<p>Hat der Verk&#228;ufer dar&#252;ber hinaus auch noch schuldhaft gehandelt, muss er &#252;ber die einfachen Gew&#228;hrleistungsrechte hinaus auch noch Schadensersatz leisten. Dies sind F&#228;lle, in denen der Verk&#228;ufer den Mangel kannte oder bei angemessener Sorgfalt h&#228;tte kennen m&#252;ssen. Sie erfassen auch Mangelfolgesch&#228;den, die dadurch entstehen, dass der Verk&#228;ufer in Kenntnis des Sachmangels beispielsweise ein Fahrzeug verkauft und der K&#228;ufer infolge einer fehlerhaften Bremsanlage einen Unfall erleidet.</p>
<h3>Zus&#228;tzliches Widerrufsrecht bei Online-K&#228;ufen</h3>
<p>Es kommt nicht darauf an, ob der K&#228;ufer die Ware im Ladengesch&#228;ft oder online im Internet erworben hat. Bei online-K&#228;ufen ist er sogar noch besser gestellt, da er ein Fernabsatzgesch&#228;ft t&#228;tigt und ihm der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Erhalt der Ware einr&#228;umt.</p>
<h2>Gew&#228;hrleistungsausschluss nur bei Privatverk&#228;ufen erlaubt</h2>
<p>Ein gewerblicher Verk&#228;ufer kann diese Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che auch nicht in seinen AGB ausschlie&#223;en. Allenfalls ein privater Verk&#228;ufer kann einen Gew&#228;hrleistungsausschluss vorgeben. Verkauft ein gewerblicher Verk&#228;ufer gebrauchte oder reduzierte Ware, bleiben die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte bestehen. Will er seine Haftung begrenzen, muss er den K&#228;ufer auf eventuell vorhandene M&#228;ngel oder Schwachstellen des Kaufgegenstandes ausdr&#252;cklich hinweisen und sie mithin zur Grundlage des Kaufvertages machen.</p>
<h2>Kfz-Kauf weist Besonderheiten auf</h2>
<p>Beim Autokauf muss der K&#228;ufer die besonderen AGB der Verk&#228;uferseite ber&#252;cksichtigen. Die H&#228;ndler-AGB k&#246;nnen zwar die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che nicht ausschlie&#223;en. Der H&#228;ndler kann sie aber insoweit modifizieren, indem er Fristen f&#252;r die Nacherf&#252;llung beziffert oder bestimmte Aspekte des Fahrzeuges so detailliert umschreibt, dass der K&#228;ufer daraus keine Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che herleiten kann.</p>
<h2>G&#252;nstigerpr&#252;fung im Mangelfall</h2>
<p>Erweist sich eine Ware als mangelhaft, muss der K&#228;ufer &#252;berlegen, ob er ein gesetzliches Gew&#228;hrleistungsrecht oder einen ihm einger&#228;umten Garantieanspruch geltend macht. Entscheidend ist unter anderem, wann der Mangel auftritt. Erweist sich die Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf als fehlerhaft, stellt er sich mit dem normalen Gew&#228;hrleistungsanspruch besser, da er in diesem Zeitraum nicht beweisen muss, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Hier profitiert er von der Vermutung des Gesetzes, dass der Mangel vorhanden war. Tritt der Mangel nach sechs Monaten auf, kann die Herstellergarantie g&#252;nstiger sein, da diese ihn unter Umst&#228;nden davon entlastet, den Mangel bei &#220;bergabe oder &#252;berhaupt nachweisen zu m&#252;ssen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/garantie-und-gewahrleistung-die-unterschiede.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschenkgutscheine &#8211; Informationen zu den Rechten und Plichten</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/geschenkgutscheine-informationen-zu-den-rechten-und-plichten.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/geschenkgutscheine-informationen-zu-den-rechten-und-plichten.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 15:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Auszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Geburtstag]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Geschenk]]></category>
		<category><![CDATA[Gültigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gutschein]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Konsum]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[Weihnachten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=777</guid>
		<description><![CDATA[Gutscheine sind in unserer Konsumwelt ein beliebtes Marketinginstrument. Auch der Verbraucher sch&#228;tzt sie, da er sich mit der &#220;bergabe eines Geschenkgutscheines keine Gedanken mehr &#252;ber ein Geschenk zu Weihnachten, f&#252;r den Geburtstag oder die Familienfeier machen muss. Au&#223;erdem wird vermieden, &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/geschenkgutscheine-informationen-zu-den-rechten-und-plichten.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-779" title="© frankoppermann - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_11103641_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Gutscheine sind in unserer Konsumwelt ein beliebtes Marketinginstrument. Auch der Verbraucher sch&#228;tzt sie, da er sich mit der &#220;bergabe eines Geschenkgutscheines keine Gedanken mehr &#252;ber ein Geschenk zu Weihnachten, f&#252;r den Geburtstag oder die Familienfeier machen muss. Au&#223;erdem wird vermieden, dass der Beschenkte mit einem herk&#246;mmlichen Geschenk eventuell nicht besonders zufrieden w&#228;re. Mit einem Gutschein &#252;ber Bargeld hat er die M&#246;glichkeit, sich im Laden das zu kaufen, was er haben m&#246;chte oder sogar braucht.</strong><span id="more-777"></span></p>
<h2>Geschenkgutscheine und Umtauschgutscheine</h2>
<p>Gutscheine gibt es als Geschenkgutscheine oder Umtauschgutscheine. Der Geschenkgutschein berechtigt den Inhaber des Gutscheins, sich aus dem Warensortiment eines Ladens das Angebot herauszusuchen, das ihm gef&#228;llt. Ein Umtauschgutschein wird vom Verk&#228;ufer meist deshalb &#252;bergeben, weil er eine gekaufte Ware aus Kulanzgr&#252;nden oder infolge einer Beanstandung kompensieren m&#246;chte.</p>
<h3>Barauszahlung nicht m&#246;glich</h3>
<p>Der wichtigste Aspekt vorweg: Man kann sich einen Gutschein nicht in bar auszahlen lassen. Der Verk&#228;ufer macht seinen Gewinn dadurch, dass er Ware verkauft. M&#252;sste er den Gutschein erstatten, h&#228;tte er keinen Gewinn. Wenn der Gutscheininhaber in diesem Laden nichts kaufen m&#246;chte, kann er nur versuchen, den Gutschein privat zu Geld zu machen. Derjenige, der den Gutschein erwirbt, kann ihn einl&#246;sen. Vor allem: der Gutschein ist ein Geschenk und sollte vom Beschenkten nicht dazu missbraucht werden, zu Bargeld gemacht zu werden.</p>
<h2>Filialgutscheine in jeder Filiale einl&#246;sbar</h2>
<p>Wichtig ist, dass auf einem Gutschein immer ein Ausstellerdatum eingetragen ist und die Gutscheine mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen sind. Selbstverst&#228;ndlich muss der Gutschein die H&#246;he des Guthabens und den Aussteller erkennen lassen. Gutscheine, die in einer Filiale einer Filialkette erstellt wurden, k&#246;nnen grunds&#228;tzlich in jeder beliebigen Filiale des Unternehmens eingel&#246;st werden, es sei denn, auf dem Gutschein ist die Einl&#246;sung in einer bestimmten Filiale vereinbart.</p>
<h2>Gutscheine sind (nicht)inhaberbezogene Papiere</h2>
<p>Rechtlich kann man nichtinhaberbezogene Gutscheine und Inhabergutscheine unterscheiden. Nichtinhaberbezogene Gutscheine sind nicht auf einen bestimmten Inhaber ausgestellt. Es handelt sich um Inhaberschuldverschreibungen im Sinn des § 793 BGB. Sie kommen in der Praxis am h&#228;ufigsten vor. Der Austeller des Gutscheins leistet an jede Person, die den Gutschein zur Einl&#246;sung vorlegt. Sie sind also ohne weiteres beliebig &#252;bertragbar.</p>
<p>Inhaberbezogene Gutscheine hingegen werden auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Sie gelten gem&#228;&#223; § 808 BGB als qualifizierte oder hinkende Inhaberpapiere. Ihre &#220;bertragung auf einen anderen Inhaber bedarf eigentlich der Zustimmung des Ausstellers des Gutscheins. Die Zustimmung ist aber nur dann wirklich notwendig, wenn die Namensbezeichnung tats&#228;chlich die &#220;bertragung ausschlie&#223;en soll, weil sie aus ausdr&#252;cklich im Gutschein vermerkten Gr&#252;nden (nur ein qualifizierter Inhaber soll berechtigt sein) so vorgesehen ist.</p>
<h3>Gutscheine k&#246;nnen &#252;bertragen werden</h3>
<p>Ansonsten wird man davon ausgehen k&#246;nnen, dass Gutscheine jeder Art &#252;bertragbar sind, von jedem, der den Gutschein berechtigterweise in Besitz hat, eingel&#246;st werden k&#246;nnen und der Aussteller zur Leistung verpflichtet ist. Nur dann, wenn der Aussteller erkennen kann, dass der Vorleger des Gutscheins nicht berechtigt ist (infolge Diebstahl), kann und muss er die Einl&#246;sung verweigern. Ansonsten d&#252;rfte es dem Aussteller v&#246;llig gleichg&#252;ltig sein, wer den Gutschein einl&#246;st.</p>
<h2>G&#252;ltigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen</h2>
<p>Verbraucher und Verk&#228;ufer streiten im Lebensalltag meist &#252;ber die G&#252;ltigkeitsdauer eines Gutscheins. Auch hier muss man wieder zwischen inhaberbezogenen und nichtinhaberbezogenen Gutscheinen unterscheiden. Bei nichtinhaberbezogenen Gutscheinen betr&#228;gt die <strong>Verj&#228;hrungsfrist grunds&#228;tzlich drei Jahre</strong>. Die Verj&#228;hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein vom Aussteller erstellt wurde. Wurde der Gutschein im Januar 2008 gekauft, beginnt seine Verj&#228;hrung am 1.1.2009 und endet zum 31.12.2011. Wer also fr&#252;hzeitig im Jahr einen Gutschein erh&#228;lt, kann eine G&#252;ltigkeitsdauer von fast vier Jahren erreichen. Der Inhaber des Gutscheins kann in diesem Beispiel also zum 31.12.2011 letztmalig seinen Anspruch auf die im Gutschein verbriefte Leistung gegen&#252;ber dem Verk&#228;ufer geltend machen.</p>
<h3>Vereinbarung einer G&#252;ltigkeitsdauer darf nicht unangemessen benachteiligen</h3>
<p>Im Geschenkgutschein kann eine G&#252;ltigkeitsfrist vereinbart werden. Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. <strong>Eine Frist von weniger als einem Jahr wird von den Gerichten in aller Regel aber als zu kurz beanstandet.</strong></p>
<div class="infobox">
<h3>Beispiel Amazon-Gutscheine</h3>
<p>Die Gerichte beurteilen die vorgegebene G&#252;ltigkeitsdauer nach den Grunds&#228;tzen der Sittenwidrigkeit, insbesondere danach, ob die Frist unangemessen ist und den Gutscheininhaber benachteiligt. In diesem Fall handelt es sich um eine der richterlichen Bewertung zug&#228;ngliche allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung. Das Landgericht M&#252;nchen (Az. 12 O 22084/06) hatte in diesem Sinne in einem Musterprozess die Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Interneth&#228;ndlers Amazon beanstandet. Amazon bietet auch Geschenkgutscheine zum Bezug von Waren an und legte fest, dass diese Gutscheine ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum g&#252;ltig sind und auch das restliche Guthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr beansprucht werden k&#246;nne.</p>
<p>Da Amazon mit dieser Frist von der gesetzlichen Verj&#228;hrungsvorgabe abwich, wurde der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-W&#252;rttemberg stattgegeben. Das Oberlandesgericht M&#252;nchen hat die gegen das Urteil eingelegte Berufung abgewiesen (Az. 29 U 3193/07). Der Gutscheininhaber werde n&#228;mlich unangemessen benachteiligt. Die Argumentation von Amazon, man wolle den Verwaltungsaufwand reduzieren, wurde nicht anerkannt. Schlie&#223;lich werde ein Gro&#223;teil der Gutscheine kurzzeitig eingel&#246;st, so dass ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand nicht ersichtlich sei. Auch wurde beanstandet, dass Amazon aus noch nicht eingel&#246;sten Betr&#228;gen Zinsvorteile ziehen konnte und au&#223;erdem von den verfallenen Betr&#228;gen einseitig profitierte.</p>
</div>
<h3>G&#252;ltigkeitsdauer bei individuellen Gutscheinen</h3>
<p>Bei inhaberbezogenen Gutscheinen richtet sich die Verj&#228;hrung nach § 801 BGB. Sie betr&#228;gt grunds&#228;tzlich 30 Jahre, soweit der Aussteller nicht eine k&#252;rzere Vorlegungsfrist vorgegeben hat. § 801 III BGB erlaubt, die Dauer und den Beginn der Vorlegungsfrist entgegen der gesetzlichen Regelung praxisgerecht anders zu bestimmen. In diesem Sinne hatte das Amtsgericht Syke (Az. 9 C 1683/02) einen Gutschein f&#252;r eine Fahrt im Hei&#223;luftballon als inhaberbezogenen Gutschein bewertet und die vom Aussteller vorgesehene Begrenzung zur Einl&#246;sung auf ein Jahr als zul&#228;ssig zugestanden. Mithin war darauf abgestellt worden, dass der Aussteller in diesem Fall verpflichtet war, f&#252;r den Empf&#228;nger des Gutscheins einer Haftpflichtversicherung wegen der Ballonfahrt abzuschlie&#223;en und vorzuhalten.</p>
<h3>Auch nach G&#252;ltigkeitsverfall Erstattung rechtens?</h3>
<p>Ist der Geschenkgutschein dann tats&#228;chlich verj&#228;hrt, kann der Aussteller dem Gutscheininhaber bei einem versp&#228;teten Einl&#246;sungsversuch entgegenhalten, der Gutschein sei verfallen und damit wertlos. Allerdings hat der Aussteller das Geld f&#252;r den Gutschein bereits erhalten und w&#228;re infolge dieses einseitigen Vorteils ungerechtfertigt bereichert. W&#252;rde man den Aussteller aber zur vollen Erstattung verpflichten, h&#228;tte er keinerlei Gewinn gemacht. Da der Gutscheininhaber die Vorlage des Gutscheins vers&#228;umt und den Gewinn des Ausstellers faktisch vereitelt hat, wird man dem Aussteller als eine Art Schadensersatzanspruch mindestens zugestehen k&#246;nnen, dass er von dem Guthaben des Gutscheins einen Verwaltungskostenbeitrag und einen Gewinnbetrag einbeh&#228;lt. Andererseits kann man die gesetzliche Regelung der Verj&#228;hrung nicht ganz beiseiteschieben. Ein Urteil zu dieser Fallgestaltung ist nicht bekannt. Da die Verj&#228;hrungsregelung den Aussteller absichert, wird man letztlich der Verj&#228;hrungsregelung den Vorzug geben m&#252;ssen, zumal der Gutscheininhaber genug Zeit hatte, den Gutschein einzul&#246;sen.</p>
<p>Allerdings: solange der Geschenkgutschein noch g&#252;ltig ist, kann der Inhaber keine Erstattung des Guthabens verlangen und muss sich in diesem Fall immer auf die Einl&#246;sung des Gutscheins verweisen lassen.</p>
<p>Schwieriger wird es, wenn der Aussteller den Gutschein auf ein Jahr befristet hat und der Gutscheininhaber die Einl&#246;sung vers&#228;umt. In diesem Fall wird man ihm zugestehen m&#252;ssen, dass er im Hinblick auf die gesetzliche Verj&#228;hrungsfrist von drei Jahren in jedem Fall die Erstattung des Guthabens binnen drei Jahren verlangen kann.</p>
<p>Auch dann, wenn der Aussteller des Gutscheins die Ware nicht oder nicht mehr liefern kann, muss der Gutscheininhaber innerhalb der Verj&#228;hrungszeit einen Anspruch auf Erstattung des Guthabens in Form einer Barauszahlung haben.</p>
<h2>Aussteller darf Anspruch aus Gutschein nicht vereiteln</h2>
<p>Wird ein Gutschein verkauft, muss der Aussteller daf&#252;r Sorge tragen, dass der Gutscheininhaber die versprochene Leistung tats&#228;chlich auch in Anspruch nehmen kann. Wer einen Hotelgutschein ausstellt, diesen auf ein Jahr befristet und auf Anfrage des Gutscheininhabers immer behauptet, es sei kein Zimmer frei, handelt arglistig und vereitelt die Einl&#246;sung des Gutscheins. Der Gutscheininhaber braucht sich auch nicht tagt&#228;glich nach den Zimmerkapazit&#228;ten zu erkundigen, es gen&#252;gt, wenn er dies einige Male versucht. Mehr ist ihm nicht zuzumuten. Nat&#252;rlich bleibt die Frage, was der Gutscheininhaber dann rein praktisch veranlassen kann, um zu seinem Recht zu kommen. Eine Zivilklage erscheint ziemlich aufwendig. In Betracht kommt eher die sicherlich viel effektivere Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges.</p>
<p>Ger&#228;t der Aussteller des Gutscheins w&#228;hrend der Vorlege- oder Verj&#228;hrungszeit in die Insolvenz, kann der Gutscheininhaber seinen Anspruch nur noch als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter geltend machen. Einen Anspruch gegen den Schenker des Gutscheins hat er nicht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/geschenkgutscheine-informationen-zu-den-rechten-und-plichten.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Testament &#8211; Vorschriften und Formen</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-testament-vorschriften-und-formen.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-testament-vorschriften-und-formen.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:21:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Anfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Formen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Notar]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteil]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Verfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorschriften]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=771</guid>
		<description><![CDATA[Jahr f&#252;r Jahr scheiden in Deutschland tausende B&#252;rger aus dem Leben und hinterlassen teilweise ein betr&#228;chtliches Verm&#246;gen. Und nicht jeder Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, um die Erfolge zu regeln, was letzten Endes zu Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen f&#252;hren kann. &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-testament-vorschriften-und-formen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-772" title="© Benny Weber - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_22857317_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Jahr f&#252;r Jahr scheiden in Deutschland tausende B&#252;rger aus dem Leben und hinterlassen teilweise ein betr&#228;chtliches Verm&#246;gen. Und nicht jeder Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, um die Erfolge zu regeln, was letzten Endes zu Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen f&#252;hren kann. Es ist daher nicht falsch, sich mit den Formvorschriften und Arten eines Testaments zu besch&#228;ftigen.<span id="more-771"></span></strong></p>
<h2>Warum ein Testament</h2>
<p>Umgangssprachlich wird das Testament oft als Letzter Wille bezeichnet. Im deutschen Recht ist dagegen auch die letztwillige Verf&#252;gung (siehe B&#252;rgerliches Gesetzbuch) gebr&#228;uchlich. Warum sollte man aber &#252;berhaupt die Aufteilung des Verm&#246;gens vor dem eigenen Ableben regeln, schlie&#223;lich k&#246;nnte dies doch auch das Erbrecht in Deutschland &#252;bernehmen? Das Problem: Nicht immer ist die Durchsetzung der gesetzlichen Erbfolge, wie in §§ 1922 ff. BGB festgelegt, auch im Interesse des Erblassers.</p>
<p>So kann es – aufgrund von Spannungen in der Vergangenheit – durchaus vorkommen, dass Eltern einzelne Kinder (lt. § 1924 BGB Erben 1. Ordnung) bez&#252;glich der Verm&#246;gensaufteilung nach ihrem Ableben ausschlie&#223;en wollen. Gleiches kann nat&#252;rlich f&#252;r weiter entfernte Blutsverwandte usw. gelten. Mit dem Testament l&#228;sst sich die Verm&#246;gensaufteilung im Sinne des Erblassers regeln und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Erben ausr&#228;umen.</p>
<h2>Formen des Testaments – das eigenh&#228;ndige Testament</h2>
<p>Oft wird angenommen, ein Testament muss immer notariell beglaubigt werden. Eine Tatsache, die keine rechtliche Grundlage findet – im Gegenteil, laut § 2247 Abs.1 BGB kann ein Testament vom Erblasser eigenh&#228;ndig verfasst werden. Allerdings muss es dessen Unterschrift am Ende des Testaments tragen, um den Abschluss zu erkl&#228;ren. Gleichzeitig muss das eigenh&#228;ndig &#8211; nach § 2247 BGB &#8211; verfasste Testament sowohl Zeit (Tag, Monat und Jahr) als auch den Ort enthalten. Bez&#252;glich der Unterschrift muss das Testament nicht den vollen Namen enthalten (obwohl in § 2247 Abs.3 BGB empfohlen), es sind auch andere Unterschriftsformen m&#246;glich – sofern sie eine eindeutige Identifizierung des Erblassers zulassen.</p>
<h2>Formen des Testaments – das &#246;ffentliche Testament</h2>
<p>Eine weitere h&#228;ufig praktizierte Form der Testamentserstellung ist das &#246;ffentliche Testament, welches sich auf zwei Wegen erreichen l&#228;sst – der Erkl&#228;rung des Letzten Willens durch den Erblasser gegen&#252;ber einem Notar oder der &#220;bergabe des Testaments an einen Notar (offen oder verschlossen). Anders als im Fall des eigenh&#228;ndigen Testaments ist in diesem Fall auch eine maschinengeschriebene Variante ausreichend. Bez&#252;glich der Kosten, welche f&#252;r diese Form des Testaments entstehen, richtet sich der Notar nach der geltenden Geb&#252;hrenordnung. Allerdings k&#246;nnen zus&#228;tzliche Aufwendungen entstehen, wenn zum Beispiel ein Facharzt zum Pr&#252;fen die Testierf&#228;higkeit herangezogen wird.</p>
<p>&#220;ber diese beiden Formen der Testamentserstellung hinaus existieren im Kontext des BGB weitere Sonderformen, die sogenannten Nottestamente, deren praktische Relevanz in der Vergangenheit nachgelassen hat.</p>
<h2>Das gemeinschaftliche Testament – der Letzte Wille f&#252;r Lebenspartner</h2>
<p>In der Praxis ist es oft so, dass Lebenspartner (Ehegatten) aus testamentarischer Sicht &#228;hnliche Ziele verfolgen. Allerdings ist aus juristischer Sicht das Verfassen eines Testaments nur f&#252;r jeden einzelnen Erblasser m&#246;glich. §§ 2265 ff. BGB schafft die M&#246;glichkeiten zum Verfassen eines gemeinschaftlichen Testaments, welches allerdings nur von Ehegatten errichtet werden kann.</p>
<p>Das Besondere: Es reicht aus, wenn ein Ehepartner das Testament verfasst, der andere Ehepartner lediglich die Unterschrift leistet. Dar&#252;ber hinaus erwachsen aus dem gemeinschaftlichen Testament bindende Verpflichtungen/Verf&#252;gungen, welche auch der &#252;berlebende Ehepartner nicht widerrufen kann. Beispiel: Im gemeinschaftlichen Testament ist die Verm&#246;gensteilung zwischen eigenen und Stiefkindern geregelt, der &#252;berlebende Ehepartner kann diese Verf&#252;gung nicht mehr zugunsten eigener Kinder &#228;ndern.</p>
<p>Allerdings – und hierdurch wird des &#214;fteren Streit provoziert – kann der &#252;berlebende Ehepartner &#252;ber das vererbte Verm&#246;gen (bei gegenseitigem Einsetzen in die Erbfolge) frei verf&#252;gen, also auch Verm&#246;gensteile ver&#228;u&#223;ern und/oder &#252;bertragen.</p>
<h2>Widerruf und Pflichtteil im Testament</h2>
<p>Menschliche Beziehungen und Ansichten k&#246;nnen sich im Lauf der Zeit &#228;ndern. Gerade, wenn es um den Letzten Willen und das Testament geht, gewinnt diese Tatsache an Bedeutung. Grunds&#228;tzlich kann ein Testament vom Erblasser jederzeit widerrufen werden – auch ohne diesen Widerruf konkret zu formulieren. Es reicht aus, ein zum bestehenden Testament inhaltlich in Widerspruch stehendes Testament zu verfassen, da die neue letztwillige Verf&#252;gung Vorrang hat. Eine Besonderheit gilt beim gemeinschaftlichen Testament – der Zweitsterbende kann die Verf&#252;gungen nicht widerrufen.</p>
<p>Der weitverbreitete Glauben, Kinder aus der Verm&#246;gensaufteilung g&#228;nzlich zu streichen, ist &#252;brigens falsch. In Deutschland kennt das Erbrecht einen Pflichtteil, nur der dar&#252;ber hinausgehende Anteil des Verm&#246;gens ist frei vererbbar. Dieser Pflichtteil kann u. U. entzogen werden, wenn der Pflichtteilberechtigte etwa dem Erblasser nach dem Leben trachten, diesen k&#246;rperlich misshandelt usw. – sich als erbunw&#252;rdig zeigt.</p>
<p>In einer Familie (ohne Testament) mit drei Kindern w&#252;rde demnach beim Ableben eines Elternteils die H&#228;lfte des Verm&#246;gens an den Ehepartner fallen, die andere H&#228;lfte zwischen den Kindern zu je einem Drittel geteilt und der Pflichtteil davon wiederum 50 Prozent (ein Zw&#246;lftel) ausmachen.</p>
<h2>Testament anfechten – wenn der Letzte Wille zum Streitfall wird</h2>
<p>Immer wieder kommt es zwischen Hinterbliebenen &#252;ber die Auslegung des Testaments oder die Verm&#246;gensaufteilung zum Streit. Wie gestaltet sich daher eine Testament Anfechtung? Generell r&#228;umt § 2082 BGB f&#252;r eine wirksame Anfechtung die Abgabe der Anfechtungserkl&#228;rung <strong>innerhalb einer Frist von 12 Monaten</strong> nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes ein. Berechtigt zur Abgabe der Anfechtungserkl&#228;rung k&#246;nnen unter anderem die Erben, Vorerben oder Personen sein, gegen die sich eine Verf&#252;gung im Testament richtet.</p>
<p>Ob die Anfechtung Erfolg hat, h&#228;ngt auch vom Anfechtungsgrund ab, also ob die Anfechtung zum Beispiel von einem Pflichtteilberechtigten, der &#252;bergangen wurde, vorgetragen wird oder es sich um eine Anfechtung wegen Drohung gegen den Erblasser oder einen Motivirrtum handelt. Generell wird durch die Anfechtung das Testament nicht in seiner Gesamtheit unwirksam, sondern nur der Teil, auf den sich die Anfechtung bezieht (Verm&#246;gensaufteilung unter den Pflichtteilberechtigten usw.).</p>
<h2>Sonderfall: Der Erbe stirbt vor dem Erblasser</h2>
<p>Hin und wieder kann es zu einer Situation kommen, in welcher der Erbe vor dem Erblasser aus dem Leben scheidet. In diesem Fall greift § 1923 Abs. 1 BGB, welcher hier relativ eindeutige Rahmenbedingungen zieht – erben kann nur, wer den Erblasser &#252;berlebt. Beispiel: Ein Erblasser hat drei Kinder, von denen eines durch Unfall zu Tode kommt. Die verbliebenen Kinder k&#246;nnen das Erbe in dieser Situation allerdings nicht einfach unter sich verteilen.</p>
<p>§ 1924 Abs. 3 BGB legt n&#228;mlich fest, dass – sofern es sich beim Erben um einen Abk&#246;mmling des Erblassers handelt – dessen Abk&#246;mmlinge an seine Stelle in der Erbfolge treten, der Erbteil/Pflichtteil also zwischen diesen geteilt wird. Entsprechende Regelungen gelten auch f&#252;r die gesetzliche Erfolge h&#246;herer Ordnung (§§ 1925 ff. BGB).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-testament-vorschriften-und-formen.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Besteuerung der Abfindung &#8211; Entlassungsabfindung</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/besteuerung-der-abfindung-entlassungsabfindung.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/besteuerung-der-abfindung-entlassungsabfindung.html#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 16:38:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerersparnis]]></category>
		<category><![CDATA[Steuersatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=740</guid>
		<description><![CDATA[Erh&#228;lt der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Betrieb eine Entlassungsabfindung, so muss diese auch versteuert werden. Das Steuerprivileg, welches Teile der Abfindung nach § 3 Abs. 9 EStG steuerfrei stellte, wurde zum 01.01.2006 vollst&#228;ndig aufgehoben. Auch die &#220;bergangsregelung f&#252;r sp&#228;ter &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/besteuerung-der-abfindung-entlassungsabfindung.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-755" title="© Stefan Thiermayer - fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_19188754_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" /><strong>Erh&#228;lt der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Betrieb eine Entlassungsabfindung, so muss diese auch versteuert werden. Das Steuerprivileg, welches Teile der Abfindung nach § 3 Abs. 9 EStG steuerfrei stellte, wurde zum 01.01.2006 vollst&#228;ndig aufgehoben. Auch die &#220;bergangsregelung f&#252;r sp&#228;ter ausgezahlte Abfindungen (mit Anspruch aus Zeitr&#228;umen vor 2006) ist zum 01.01.2008 ausgelaufen. Seither unterliegt die Abfindung als Arbeitslohn der Lohnsteuer und muss vom ehemaligen Arbeitgeber &#252;ber die Lohnsteuerkarte versteuert werden.</strong><span id="more-740"></span></p>
<h2>F&#252;nftelregelung statt Steuerfreiheit der Abfindung</h2>
<p>Als kleiner Wehrmutstropfen zur Steuerfreiheit der Entlassungsabfindung kann der Steuerpflichtige auf ein Steuermodell zur&#252;ckgreifen, welches sich <strong>F&#252;nftelregelung</strong> nennt. Nach dieser F&#252;nftelregelung zur Besteuerung der Abfindung wird vom Gesamtbetrag der Abfindung nur ein F&#252;nftel genommen und der Steuerbetrag darauf verf&#252;nffacht, womit sich eine Steuerersparnis ergibt. So geht zwar die Abfindung in einer Summe zu, es wird aber simuliert, als ob die Abfindung in einem Zeitraum von f&#252;nf Jahren zugegangen w&#228;re.</p>
<p>Diese Erm&#228;&#223;igung richtet sich nach § 34 EStG und greift auf Entlassungsabfindungen, da es sich hierbei um au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte handelt, die f&#252;r entgangenes Einkommen geleistet werden.</p>
<h2>Voraussetzungen f&#252;r die Anwendung der F&#252;nftelregelung</h2>
<p>Damit der Steuerpflichtige die Steuererm&#228;&#223;igung f&#252;r die Abfindung aus der F&#252;nftelregelung nutzen kann, m&#252;ssen drei Kriterien zwingend erf&#252;llt werden. Diese sind:</p>
<ol>
<li>Es muss sich im Sinne des EStG um <strong>au&#223;erordentliche Eink&#252;nfte</strong> nach § 24 Nr. 1 EStG handeln, also eine <strong>Entsch&#228;digung f&#252;r entgangenes Einkommen</strong>, mit dem der Arbeitnehmer h&#228;tte rechnen k&#246;nnen.</li>
<li>Dar&#252;ber hinaus muss die Abfindung dem Arbeitnehmer <strong>innerhalb eines Jahres zuflie&#223;en</strong>. Dabei muss es sich nicht um das Jahr der Entlassung handelt, wichtig ist nur, dass die Gesamtsumme der Entlassungsabfindung in einem Jahr ausgezahlt wird, also zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember.</li>
<li>Zudem darf die Abfindung <strong>nicht h&#246;her als das Einkommen</strong> sein, welches der Arbeitnehmer erzielt h&#228;tte, wenn er weiterhin im Betrieb besch&#228;ftigt gewesen w&#228;re.</li>
</ol>
<h3>Zufluss der Entlassungsabfindung verschieben</h3>
<p>Hier macht es in vielen F&#228;llen durchaus Sinn, den Zufluss der Abfindung auf das Folgejahr nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb zu verlegen, da aufgrund des niedrigeren Einkommens (beispielsweise durch Arbeitslosengeld oder andere besch&#228;ftigungslose Monate) auch der Steuersatz g&#252;nstiger ausfallen k&#246;nnte als im Jahr, in dem voll gearbeitet wurde.</p>
<h2>Funktionsweise der F&#252;nftelregelung bei Abfindungen</h2>
<p>In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Steuerpflichtige ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro erzielt hat und eine Entlassungsabfindung von 80.000 Euro erh&#228;lt. Die in den Berechnungsbeispielen enthaltenen Steuers&#228;tze sind nur grob dargestellt und basieren auf Berechnungen mit dem <a href="https://www.abgabenrechner.de/ekst/">Abgabenrechner des BMF</a>.</p>
<p>M&#252;sste der Steuerpflichtige nun volle 120.000 Euro versteuern, l&#228;ge die Steuerlast bei 44.450 Euro und einem Steuersatz von 37,13%.</p>
<h3>Berechnung der Steuer</h3>
<p>Bei der Anwendung der F&#252;nftelregelung auf die Entlassungsabfindung muss zun&#228;chst erst nur der Steuersatz auf das reine Einkommen, ohne Abfindung, ermittelt werden.</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Einkommen</td>
<td>Steuerbetrag (inkl. SolZ)</td>
<td>Steuersatz</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>40.000 Euro</td>
<td>9.502 Euro</td>
<td>24,76%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Beim n&#228;chsten Schritt muss nun die Steuerbelastung aus dem Einkommen und 1/5 der Abfindung ermittelt werden, also aus 40.000 Euro zuz&#252;glich 16.000 Euro.</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Einkommen</td>
<td>Steuerbetrag (inkl. SolZ)</td>
<td>Steuersatz</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>56.000 Euro</td>
<td>16.192 Euro</td>
<td>28,92%</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Differenz aus der Steuerlast des reinen Bruttoeinkommens und des Bruttoeinkommens zuz&#252;glich einem F&#252;nftel der Abfindung ist der Ausgangswert f&#252;r die Ermittlung der Steuer auf die Entlassungsabfindung. Diesen Betrag ermitteln wir wie folgt:</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Steueranteil EK 56.000</td>
<td>Steueranteil EK 40.000</td>
<td>Steueranteil f&#252;r 1/5 Abfindung</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>16.192 Euro</td>
<td>- 9.502 Euro</td>
<td>6.690</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>F&#252;r ein F&#252;nftel der Abfindung w&#252;rde sich also eine steuerliche Mehrbelastung von 6.690 Euro ergeben. Dieser Betrag wird nun wieder verf&#252;nffacht und entspricht dem Steuerbetrag auf die Abfindung: (6.690 x 5 = 33.450 Euro).</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Steueranteil 1/5 Abfindung</td>
<td>Steueranteil f&#252;r ganze Abfindung</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>6.690 Euro x 5</td>
<td>33.450 Euro</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Dieser Betrag aus der f&#252;nffachen Steuerlast aus der Abfindung wird nun zur Steuer auf das reine Einkommen hinzuaddiert und ergibt die Steuerschuld.</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td></td>
<td>ohne F&#252;nftelregelung</td>
<td>mit F&#252;nftelregelung</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Einkommen</td>
<td>120.000 Euro</td>
<td>40.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Abfindung</td>
<td></td>
<td>80.000 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td>Steuersatz</td>
<td>37,13%</td>
<td>35,79%</td>
</tr>
<tr>
<td>Steuerbetrag</td>
<td>44.450 Euro</td>
<td>42.952 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Ersparnis</strong></td>
<td></td>
<td><strong>1.498 Euro</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>In diesem Beispiel f&#228;llt die Ersparnis bei der Besteuerung der Abfindung sehr gering aus, wenn man die Gesamtsumme betrachtet. Wie aber bereits angesprochen, kann es hier von Vorteil sein, wenn die Abfindungssumme erst im Folgejahr gezahlt wird, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Lohnersatzleistungen geringeres Einkommen zur Verf&#252;gung steht.</p>
<p>In dieser Konstellation d&#252;rfte die Ersparnis bei der Besteuerung der Abfindung wesentlich h&#246;her sein.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/besteuerung-der-abfindung-entlassungsabfindung.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Umzugskosten in der Steuererkl&#228;rung</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/umzugskosten-in-der-steuererklarung.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/umzugskosten-in-der-steuererklarung.html#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Nov 2011 16:37:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Umzug]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=697</guid>
		<description><![CDATA[Tausende Menschen ziehen jedes Jahr beruflich veranlasst um, umso besser zu wissen, dass auch die Umzugskosten f&#252;r einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel in der Steuererkl&#228;rung steuermindernd geltend gemacht werden k&#246;nnen. Dabei kann der Steuerpflichtige auf zwei verschiedene Methoden seine Kosten in &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/umzugskosten-in-der-steuererklarung.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-736" title="© wibaimages - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_12725915_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" /><strong>Tausende Menschen ziehen jedes Jahr beruflich veranlasst um, umso besser zu wissen, dass auch die Umzugskosten f&#252;r einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel in der Steuererkl&#228;rung steuermindernd geltend gemacht werden k&#246;nnen. Dabei kann der Steuerpflichtige auf zwei verschiedene Methoden seine Kosten in der Steuererkl&#228;rung geltend machen, n&#228;mlich sowohl &#252;ber den Einzelnachweis mit den tats&#228;chlichen Kosten anhand von Belegen sowie mit den Steuerpauschalen, die ohne Belege einger&#228;umt werden.</strong><span id="more-697"></span></p>
<p>Wichtig bei der Geltendmachung der Kosten f&#252;r einen Umzug in der Steuererkl&#228;rung ist der Grund des Umzugs. Ist dieser <strong>&#252;berwiegend konkret beruflich veranlasst</strong>, wird es hier keine Probleme beim Ansatz geben. Ist der Umzug rein privater Natur, beispielsweise weil man in einer anderen Stadt einen Partner gefunden hat, so kann dieser nicht als Werbungskosten in der Steuererkl&#228;rung geltend gemacht werden, weil dies den Kosten der privaten Lebensf&#252;hrung zuzurechnen ist. In diesem Fall k&#246;nnten teilweise Kosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen zum Ansatz gebracht werden, jedoch nicht als Werbungskosten.</p>
<h2>Wann ist ein Umzug beruflich veranlasst?</h2>
<p>Der Umzug ist dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige durch diesen eine Zeitersparnis auf dem Weg zur Arbeit hat. Im Allgemeinen gilt hier, dass eine <strong>Zeitersparnis von 1 Stunde t&#228;glich</strong> f&#252;r Hin- und R&#252;ckfahrt einen beruflich veranlassten Umzug begr&#252;ndet. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine andere Stadt handeln, denn gerade in Gro&#223;st&#228;dten kann es durch einen Umzug innerhalb der Stadtgrenzen zu einer Verk&#252;rzung der Fahrtzeit kommen.</p>
<p>Aber nicht nur die reine Fahrtzeit ist daf&#252;r entscheidend, ob der Umzug beruflich veranlasst ist. In vielerlei F&#228;llen stehen auch die vollst&#228;ndigen oder &#252;berwiegenden Interessen des Arbeitgebers in Vordergrund, gerade wenn beispielsweise eine Dienstwohnung bezogen wird oder aufgegeben werden muss (z.B. bei Hausmeistert&#228;tigkeit, G&#228;rtner etc.).</p>
<p>Liegt dieser Fall vor, k&#246;nnen Arbeitnehmer die Kosten (oder Teile davon) als <strong>Werbungskosten</strong> in ihrer Steuererkl&#228;rung in der <strong>Anlage N</strong> angeben und steuerlich mindernd ber&#252;cksichtigen lassen. Bei der Ber&#252;cksichtigung der Kosten greift das Finanzamt auf das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) zur&#252;ck. Stehen beruflich veranlasste Umz&#252;ge mit dem Ausland in Verbindung, so gilt die Auslandsumzugskostenverordnung.</p>
<h2>Welche Kosten k&#246;nnen ber&#252;cksichtigt werden?</h2>
<p>Im Gro&#223;en und Ganzen lassen sich nahezu alle Kosten geltend machen, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, jedoch nicht die vollst&#228;ndige Anschaffung der Wohnungseinrichtung. Allerdings kann die &#196;nderung der bestehenden Wohnungseinrichtung auf die neue Wohnung, z.B. Gardinen, zu den beruflich veranlassten Umzugskosten gelten.</p>
<p>Grundlegend k&#246;nnen folgende Umzugskosten bei der Steuer ber&#252;cksichtigt werden:</p>
<ul>
<li>Transportkosten f&#252;r M&#246;bel und Ausstattung <em>(§ 6 BUKG)</em></li>
<li>Fahrt- und Reisekosten <em>(§ 7 BUKG)</em></li>
<li>Doppelmiete f&#252;r den Zeitraum des &#220;bergangs von 3 Monaten, max. 6 Monate <em>(§ 8 BUKG)</em></li>
<li>Maklerprovision (Courtage) f&#252;r Mietobjekte nach tats&#228;chlichen Kosten (§ 9 BUKG)</li>
<li>notwendige Kosten f&#252;r Nachhilfe der Kinder (§ 9 BUKG)</li>
</ul>
<h3>Nebenkosten bei Immobilien</h3>
<p>Bei Erwerb oder Ver&#228;u&#223;erung von Eigentum gilt, dass die Kosten f&#252;r einen Makler zum Verkauf oder Anschaffung einer Immobilie nicht als Werbungskosten angesetzt werden k&#246;nnen. Gleiches gilt f&#252;r die weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Anschaffung einer privat genutzten Immobilie stehen, wie beispielsweise Grundbuchkosten, Notar, Grunderwerbsteuer und weitere (BFH Urteil vom 24.5.2000, VI R 188/97. Dies sind Kosten der privaten Lebensf&#252;hrung und wirken sich in der Steuererkl&#228;rung nicht aus.</p>
<h2>Transportkosten</h2>
<p>Die Transportkosten werden im Rahmen des § 6 BUKG erstattet, in dem diese als Bef&#246;rderungsauslagen aufgef&#252;hrt sind. Zu diesen Transportkosten z&#228;hlen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bef&#246;rderung der angemessenen (&#252;blichen) Wohnungsausstattung sowie Haustieren von der bisherigen Wohnung zur neuen Wohnung anfallen.</p>
<p>Befindet sich die neue Wohnung im Ausland, so werden die Kosten bis zum inl&#228;ndischen Grenzort erstattet. Die Kosten der Bef&#246;rderung durch einen Dritten, z.B. Umzugsunternehmer) oder mittels eines angemieteten Umzugswagens m&#252;ssen anhand von Belegen nachgewiesen werden.</p>
<p>Wird der Transport mit dem eigenen Fahrzeug vorgenommen, so k&#246;nnen je gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 € angesetzt werden.</p>
<h2>Fahrtkosten und Reisekosten</h2>
<p>Fahrtkosten bzw. Reisekosten k&#246;nnen zur Suche oder f&#252;r die Wohnungsbesichtigung angesetzt werden. Dabei gilt, dass entweder zwei Fahrten einer Person oder eine Fahrt mit zwei Personen ber&#252;cksichtigt werden kann. Anhand von Belegen wird hier die Fahrt mit dem g&#252;nstigsten &#246;ffentlichen Verkehrsmittel (z.B. Bahn) anerkannt.</p>
<p>Alternativ k&#246;nnen die Fahrtkosten mit der Pauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer zum Abzug gebracht werden.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus k&#246;nnen auch die Verpflegungs- und &#220;bernachtungskosten in der Steuererkl&#228;rung geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Umzug anfallen. In der Regel werden diese wie bei Dienstreisen als Pauschale gew&#228;hrt. Dabei richtet sich der Verpflegungsmehraufwand nach der Abwesenheit vom Wohnort und betr&#228;gt f&#252;r Reisen in Deutschland:</p>
<ul>
<li>bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 6 €</li>
<li>bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden: 12 €</li>
<li>bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden: 24 €</li>
</ul>
<p>Sind mit der Wohnungssuche oder Besichtigung auch &#220;bernachtungskosten angefallen, so m&#252;ssen diese tats&#228;chlichen Kosten mit Belegen nachgewiesen werden. Alternativ kann eine &#220;bernachtung mit einer Pauschale von 20 € angesetzt werden. Zu beachten ist, dass die Verpflegungsmehraufwendungen sowie &#220;bernachtungskosten f&#252;r h&#246;chstens zwei Tage in Abzug gebracht werden k&#246;nnen.</p>
<h2>Doppelmiete &#8211; Mietentsch&#228;digung</h2>
<p>Im Allgemeinen gilt in Deutschland eine K&#252;ndigungsfrist von 3 Monaten f&#252;r Wohnungen, in speziellen F&#228;llen auch l&#228;nger. Muss der Steuerpflichtige hier aufgrund der neuen Wohnung auch eine Doppelmiete f&#252;r die alte Wohnung entrichten, so kann diese f&#252;r einen Zeitraum von 3 Monaten ber&#252;cksichtigt werden, l&#228;ngstens jedoch f&#252;r 6 Monate.</p>
<p>Wurde die neue Wohnung bereits angemietet, kann jedoch noch nicht genutzt werden, so kann in diesem Fall f&#252;r die neue Wohnung eine Doppelmiete f&#252;r l&#228;ngstens 3 Monate als Werbungskosten in der Steuererkl&#228;rung angesetzt werden.</p>
<h2>Notwendige Unterrichtskosten f&#252;r Kinder</h2>
<p>Sind mit dem beruflich veranlassten Umzug auch notwendige Unterrichtskosten f&#252;r Kinder entstanden, so k&#246;nnen diese bis zu den Grenzen, die j&#228;hrlich vom BMF ver&#246;ffentlicht werden, in der Steuererkl&#228;rung anzusetzen. Dabei sind folgende j&#228;hrliche H&#246;chstbetr&#228;ge bei den Unterrichtskosten zu beachten:</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Umzug ab</td>
<td>H&#246;chstbetrag</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>ab 01.08.2011</td>
<td>1.617 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2011</td>
<td>1.612 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2010</td>
<td>1.603 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.07.2009</td>
<td>1.584 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2009</td>
<td>1.514 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2008</td>
<td>1.473 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Pauschale f&#252;r sonstige Umzugskosten</h2>
<p>Mit den Pauschalen f&#252;r sonstige Umzugskosten k&#246;nnen in der Steuererkl&#228;rung Kosten als Werbungskosten anerkannt werden, die mit den anderen Betr&#228;gen noch nicht abgegolten sind. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die &#196;nderungen in der bisherigen Einrichtung, der An- und Abbau der Einbauk&#252;chen sowie notwendige Anpassungen und &#196;nderungen an den vorhandenen Elektroger&#228;ten, Installationen und Heizger&#228;ten etc.</p>
<p>Auch die Ummeldung der eigenen Person oder gesamten Familie sowie die Ummeldung des KfZ zusammen mit den neuen Nummernschildern sind in dieser Pauschale abgegolten.</p>
<p>Gleiches gilt f&#252;r Sch&#246;nheitsreparaturen in der bisherigen Wohnung, auch wenn diese vom Mieter selbst vorgenommen werden.</p>
<p>Folgende <strong>Pauschalen k&#246;nnen ohne Einzelnachweis</strong> beim Finanzamt eingereicht werden. Sollten die tats&#228;chlichen Kosten f&#252;r die sonstigen Umzugskosten in der Steuererkl&#228;rung h&#246;her als die Pauschale sein, so m&#252;ssen sie anhand von Belegen nachgewiesen werden.</p>
<h3>H&#246;chstbetr&#228;ge f&#252;r pauschale Umzugskosten</h3>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Umzug ab</td>
<td>Verheiratete</td>
<td>Ledige</td>
<td>weitere Personen</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>ab 01.08.2011</td>
<td>1.283 €</td>
<td>641 €</td>
<td>283 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2011</td>
<td>1.279 €</td>
<td>640 €</td>
<td>282 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2010</td>
<td>1.271 €</td>
<td>636 €</td>
<td>280 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.07.2009</td>
<td>1.256 €</td>
<td>628 €</td>
<td>277 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2009</td>
<td>1.204 €</td>
<td>602 €</td>
<td>265 €</td>
</tr>
<tr>
<td>ab 01.01.2008</td>
<td>1.171 €</td>
<td>585 €</td>
<td>258 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die letzte Bekanntmachung zu den steuerlich anerkannten Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR hat das <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/009.html">BMF mit Schreiben vom 05.07.2011</a> bekannt gegeben. Damit ist die letzte &#196;nderung zum 01.08.2011 eingetreten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/umzugskosten-in-der-steuererklarung.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mahnbescheid erhalten &#8211; was nun?</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/mahnbescheid-erhalten-was-nun.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/mahnbescheid-erhalten-was-nun.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 20 Oct 2011 12:40:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schulden]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Frist]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsvollzieher]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubiger]]></category>
		<category><![CDATA[Mahnbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldner]]></category>
		<category><![CDATA[Titel]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckung]]></category>
		<category><![CDATA[Vollstreckungsbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Widerspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsverzug]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=687</guid>
		<description><![CDATA[Wenn die Post einen gelben Briefumschlag zustellt und der Absender auf ein Amtsgericht hinweist, hei&#223;t es aufpassen: es k&#246;nnte ein Mahnbescheid enthalten sein. Mit der Zustellung eines Mahnbescheides laufen Fristen, deren Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Mit einem Mahnbescheid &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/mahnbescheid-erhalten-was-nun.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-690" title="© M&amp;S Fotodesign - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_35692702_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Wenn die Post einen gelben Briefumschlag zustellt und der Absender auf ein Amtsgericht hinweist, hei&#223;t es aufpassen: es k&#246;nnte ein Mahnbescheid enthalten sein. Mit der Zustellung eines Mahnbescheides laufen Fristen, deren Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Mit einem Mahnbescheid macht ein Gl&#228;ubiger eine Forderung gegen einen Schuldner geltend. Wird der Mahnbescheid rechtskr&#228;ftig, kann der Gl&#228;ubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung einleiten.</strong><span id="more-687"></span></p>
<h2>Amtsgericht pr&#252;ft beim Mahnbescheid nicht die Berechtigung der Forderung</h2>
<p>Ausgangspunkt ist, dass ein Gl&#228;ubiger eine Forderung auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geltend macht, die er zuvor mit der &#220;bersendung einer Rechnung an den Schuldner f&#228;llig gestellt hat. Nach dem Gesetz kommt der Schuldner einer Forderung sp&#228;testens nach 30 Tagen ohne weiteres in Verzug, wenn in der Rechnung ein Zahlungstermin genannt ist. Der Gl&#228;ubiger der Forderung kann dann den Schuldner nochmals zur Zahlung anmahnen oder auch sofort einen Mahnbescheid beantragen. Dazu muss der Gl&#228;ubiger beim zust&#228;ndigen Amtsgericht lediglich vortragen, dass er eine begr&#252;ndete und f&#228;llige Forderung gegen den Schuldner besitzt.</p>
<p>Das Gericht pr&#252;ft nicht, ob diese Forderung tats&#228;chlich begr&#252;ndet ist oder nicht. Es reicht die plausibel vorgetragene Behauptung des Gl&#228;ubigers aus, dass diese Forderung gegen den Schuldner bestehe. Das Gericht erl&#228;sst sodann den Mahnbescheid und stellt diesen mit einem gelben Briefumschlag dem Schuldner zu. Zugleich wird der Schuldner aufgefordert, sich zu dem Mahnbescheid zu erkl&#228;ren. Der Brief beinhaltet au&#223;erdem ein rotes Formular. Auf diesem Formular kann der Schuldner Widerspruch einlegen, indem er erkl&#228;rt, dass er die geltend gemachte Forderung bestreitet oder auch nur teilweise anerkennt.</p>
<h2>Schuldner muss binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen</h2>
<p>Bleibt der Schuldner unt&#228;tig und verzichtet insbesondere auf die Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid, kann der Gl&#228;ubiger nach Ablauf von 14 Tagen beantragen, dem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zuzustellen.</p>
<p>Bleibt der Schuldner auch nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheides weiterhin unt&#228;tig, wird dieser Vollstreckungsbescheid nach Ablauf von weiteren 14 Tagen endg&#252;ltig rechtskr&#228;ftig. Der Gl&#228;ubiger hat dann einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Mit diesem Titel kann er einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung gegen den Schuldner zwangsweise beizutreiben.</p>
<p>Im Zwangsvollstreckungsverfahren kann der Schuldner keinerlei Einw&#228;nde mehr gegen die Begr&#252;ndetheit oder Begr&#252;ndetheit der Forderung vortragen. Sein Sachvortrag ist verfristet und vollkommen belanglos.</p>
<p>Allenfalls in seltenen und absoluten Ausnahmef&#228;llen kann er versuchen, die titulierte Forderung im Wege einer Vollstreckungsgegenklage noch nachtr&#228;glich zu Fall zu bringen. F&#228;lle dieser Art sind, dass der Gl&#228;ubiger die Forderung mit bewusst falschen Angaben hatte titulieren lassen oder den Schuldner durch Drohung von der Einlegung eines Widerspruchs abgehalten hat.</p>
<h2>Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid</h2>
<p>Wenn der Schuldner also nach der Zustellung des Mahnbescheides die Berechtigung der Forderung bestreitet, verbleiben ihm zwei M&#246;glichkeiten des Rechtsschutzes. Er kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen oder gegen den auf den Mahnbescheid nachfolgenden Vollstreckungsbescheid den Einspruch erheben.</p>
<p>Den Widerspruch gegen den Mahnbescheid muss er binnen einer Frist von 14 Tagen erheben. Die Frist beginnt mit dem Tage der Zustellung des Mahnbescheides. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb dieser Frist dem Amtsgericht zugeht. Es gen&#252;gt die &#220;bersendung eines Faxes. Hierbei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das rote Formular, das f&#252;r den Widerspruch vorgesehen ist, sich nur schlecht faxen l&#228;sst und beim Amtsgericht als Empf&#228;nger oft nur als schwarze Seite ankommt.</p>
<p>Sicherer ist es immer, wenn der Schuldner den Widerspruch auf dem roten Formular mit der Post so rechtzeitig &#252;bersendet, dass der Widerspruch fristgerecht beim Amtsgericht eingeht. Ein Fax ist zumindest dienlich, wenn es gilt, die Widerspruchfrist zu wahren.</p>
<p>In diesem Stadium hat der Schuldner keine M&#246;glichkeit, etwaige Einwendungen gegen die Forderung seinerseits vorzutragen. Er kann lediglich formal Widerspruch einlegen. Durch den Widerspruch verhindert er zun&#228;chst, dass der Gl&#228;ubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt und kann im folgenden Verfahren seine Einw&#228;nde gegen die Forderung vortragen.</p>
<h2>Nach Widerspruch entscheidet Gericht durch Urteil</h2>
<p>Mit dem Eingang des Widerspruchs beim Amtsgericht wird das Mahnbescheidsverfahren in ein streitiges Verfahren &#252;bergeleitet. Das Amtsgericht informiert den Gl&#228;ubiger, dass der Schuldner gegen seinen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat und fordert ihn zugleich auf, seine im Mahnbescheid geltend gemachte Forderung nunmehr im Wege einer ordentlichen Klage zu begr&#252;nden.</p>
<p>Dazu muss der Gl&#228;ubiger beim Amtsgericht eine Klageschrift einreichen, in der er die Zul&#228;ssigkeit und Begr&#252;ndetheit seiner Forderung vortr&#228;gt. Diese Klageschrift wird dann dem Schuldner wiederum zugestellt. Zugleich wird der Schuldner aufgefordert, vorzutragen, warum er die Forderung f&#252;r unbegr&#252;ndet h&#228;lt.</p>
<p>Das Gericht entscheidet dann letztlich durch ein Urteil &#252;ber die Begr&#252;ndetheit der Forderung. Ist diese aufgrund des Sachvortrags des Schuldners unbegr&#252;ndet, wird die Klage abgewiesen und der urspr&#252;ngliche Mahnbescheid damit hinf&#228;llig.</p>
<h2>Gegen Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben</h2>
<p>Vers&#228;umt es der Schuldner jedoch gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen, wird ihm der Vollstreckungsbescheid durch das Amtsgericht zugestellt. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner zwar den Einspruch erheben. Allerdings befindet er sich in einer f&#252;r ihn bereits nachteiligen Rechtsposition. Das Gesetz erkl&#228;rt n&#228;mlich den Vollstreckungsbescheid bereits f&#252;r vorl&#228;ufig vollstreckbar.</p>
<p>Der Gl&#228;ubiger kann dann gegen den Schuldner bereits die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten, obwohl das Verfahren noch nicht beendet ist. Zwar muss der Gl&#228;ubiger einen beigetriebenen Betrag wieder erstatten und kann auch schadensersatzpflichtig sein, falls seine Forderung im Klageverfahren durch das Urteil des Amtsgerichts endg&#252;ltig abgewiesen wird. Dennoch kann er auf diesem Wege den Schuldner erheblich unter Druck setzen und ihn zwingen, zumindest vorl&#228;ufig Zahlungen auf seiner Forderung zu leisten.</p>
<p>Erhebt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch, wird der Rechtsstreit ebenfalls in das streitige Verfahren &#252;bergeleitet. Auch hier muss der Gl&#228;ubiger seine Forderung im Rahmen einer Klageschrift begr&#252;nden, der Schuldner kann seine Einwendungen vortragen und das Amtsgericht entscheidet letztlich durch Urteil. Die Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid betr&#228;gt ebenfalls 14 Tage.</p>
<h2>Auch ein versp&#228;teter Widerspruch kann noch helfen</h2>
<p>Ein versp&#228;teter Widerspruch des Schuldners wird nach dem Gesetz ebenfalls als Einspruch behandelt. Er wird also nicht als unzul&#228;ssig zur&#252;ckgewiesen, verschlechtert aber die Rechtsposition des Schuldners insoweit, als der Gl&#228;ubiger auf der Grundlage des ihm erteilten Vollstreckungsbescheides die vorl&#228;ufige Zwangsvollstreckung die Wege leiten kann.</p>
<p>Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhebt, gibt das Amtsgericht, das den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, das Verfahren an das von dem Gl&#228;ubiger im Mahnbescheid bezeichnete Amtsgericht ab. Dort wird das streitige Verfahren durchgef&#252;hrt. Zust&#228;ndig ist das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners. Mahngericht kann hingegen das Amtsgericht am Wohnsitz des Gl&#228;ubigers sein.</p>
<h2>Teilwiderspruch erspart Verfahrensgeb&#252;hren</h2>
<p>Der Schuldner kann seinen Widerspruch oder seinen Einspruch gegen die Forderung auch auf einen Teilbetrag der Forderung beschr&#228;nken. In diesem Fall erkennt er den anderen Teil der Forderung als begr&#252;ndet an, mit der Folge, dass der Gl&#228;ubiger insoweit einen letztlich rechtskr&#228;ftigen Teil-Vollstreckungsbescheid erwirkt und bereits in Bezug auf den Teilbetrag das Vollstreckungsverfahren einleiten kann.</p>
<p>Diese Verfahrensweise kann f&#252;r den Schuldner aus Kostengr&#252;nden sinnvoll sein. Durch den Widerspruch gegen die Forderung zwingt er den Gl&#228;ubiger n&#228;mlich dazu, die Forderung im Wege des Klageverfahrens zu begr&#252;nden. Hierf&#252;r muss der Gl&#228;ubiger zus&#228;tzlich Geb&#252;hren an die Kasse und gegebenenfalls f&#252;r einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt entrichten. Dies verteuert das Verfahren in Abh&#228;ngigkeit von der H&#246;he der Forderung teils erheblich.</p>
<h2>Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristvers&#228;umnis</h2>
<p>Sollte der Schuldner infolge <strong>krankheitsbedingter oder urlaubsbedingter Abwesenheit</strong> nicht in der Lage sein, gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid das ihm zustehende Rechtsmittel einzulegen, kann er beim Amtsgericht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.</p>
<p>Aber auch dies ist der Ausnahmefall, dessen Umst&#228;nde im Detail vorgetragen und nachgewiesen werden m&#252;ssen. Wer als Schuldner in Urlaub f&#228;hrt, ist gut beraten, wenn er einen Dritten mit der Sichtung seiner Post beauftragt.</p>
<h2>Schufa-Meldung sperren lassen</h2>
<p>Der Schuldner muss damit rechnen, dass der Gl&#228;ubiger die Erwirkung des Mahnbescheides an die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/schufa.html">SCHUFA</a> meldet. Voraussetzung ist, dass der Gl&#228;ubiger der SCHUFA als Partnerunternehmen angeschlossen ist. Dies ist insbesondere bei Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen und Inkassob&#252;ros meist der Fall. Vermieter oder Handwerksbetriebe haben selten einen Schufazugang.</p>
<p>Bestreitet der Schuldner die Berechtigung der Forderung, kann er der Eintragung in seiner SCHUFA-Auskunft widersprechen, mit der Folge, dass diese Informationen in der Auskunftserteilung an Dritte durch die SCHUFA vorl&#228;ufig gesperrt wird.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/mahnbescheid-erhalten-was-nun.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Immobilie bzw. Wohnung kaufen oder mieten &#8211; was ist g&#252;nstiger?</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/immobilie-bzw-wohnung-kaufen-oder-mieten-was-ist-guenstiger.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/immobilie-bzw-wohnung-kaufen-oder-mieten-was-ist-guenstiger.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 19:50:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenkapital]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Kapital]]></category>
		<category><![CDATA[kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[mieten]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=647</guid>
		<description><![CDATA[Wohneigentum ist f&#252;r etwa 85% aller Deutschen ein gro&#223;er Wunsch. Aus diesem Grund stellen sich viele Mieter im Laufe ihres Lebens die Frage, ob es nicht besser w&#228;re, eine Immobilie bzw. eine Eigentumswohnung zu kaufen oder weiter Miete zu bezahlen. &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/immobilie-bzw-wohnung-kaufen-oder-mieten-was-ist-guenstiger.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-680" title="© fotodesign-jegg.de - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_13729912_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Wohneigentum ist f&#252;r etwa 85% aller Deutschen ein gro&#223;er Wunsch. Aus diesem Grund stellen sich viele Mieter im Laufe ihres Lebens die Frage, ob es nicht besser w&#228;re, eine Immobilie bzw. eine Eigentumswohnung zu kaufen oder weiter Miete zu bezahlen. Neben Faktoren wie der oft besseren Wohnqualit&#228;t, der Absicherung f&#252;rs Alter und der Eigenst&#228;ndigkeit sollten hierbei auch wirtschaftliche Faktoren ber&#252;cksichtigt werden. Hierzu sollten die vorhandenen Mietbelastungen und die finanziellen Aufwendungen beim Kauf und bei der Miete der Immobilie gegen&#252;bergestellt werden.</strong><span id="more-647"></span></p>
<h2>Die Kosten f&#252;r die Miete</h2>
<p>Die Kosten der derzeitigen Miete spielen bei der Berechnung, ab wann der Kauf einer Wohnung oder einer Immobilie g&#252;nstiger ist, eine enorm wichtige Rolle. Wird f&#252;r eine Wohnung mit der Gr&#246;&#223;e von 90 qm beispielsweise eine Nettokaltmiete von 540 Euro berechnet und legt man hier eine j&#228;hrliche Mietsteigerung von 2% zugrunde, w&#252;rde die Gesamtmiete auf einen Mietzeitraum von 20 Jahren 157.447 Euro betragen. Nach einem Zeitraum von 30 Jahren w&#252;rden Mieter aufsummiert sogar bis zu 262.881 Euro an den Vermieter bezahlen, ohne selbst Eigentum zu erwerben.</p>
<p>Die oben genannte Rechnung bezieht sich einzig auf die Nettokaltmiete. Die monatlichen Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom etc.) m&#252;ssten zus&#228;tzlich finanziert werden. Da diese jedoch auch beim Kauf einer Wohnung anfallen, wurden sie au&#223;er Acht gelassen.</p>
<h2>Die Kosten f&#252;r den Immobilienerwerb</h2>
<p>F&#252;r den Kauf der Wohnung wird ein Kaufpreis von 120.000 Euro zugrunde gelegt. Zuz&#252;glich Nebenkosten (etwa 8,00%, bspw. Maklergeb&#252;hren, Notarkosten, Grunderwerbssteuer), die bei jedem Immobilienkauf anfallen, ergibt sich ein Gesamtkaufpreis von rund 130.000 Euro. Diesen Betrag d&#252;rften die wenigsten aus eigener Tasche aufbringen k&#246;nnen, so dass eine Finanzierung muss gefunden werden muss. Hier gilt die Faustregel, je h&#246;her das Eigenkapital gemessen am Wert der Immobilie, desto g&#252;nstiger die Finanzierungskonditionen.</p>
<p>Bei 30.000 Euro Eigenkapital m&#252;sste eine Summe von 100.000 Euro &#252;ber die Bank finanziert werden. Rechnet man hier mit der letzten Kaltmiete (540 Euro) als Kreditrate zur Tilgung und einem effektiven Zins von 4,00% p.a., w&#228;re der Kauf der Wohnung nach 24 Jahren abgeschlossen. Der Gesamtaufwand f&#252;r die Finanzierung w&#252;rde sich auf rund 184.000 Euro (Eigenkapital + Baudarlehen + Bauzinsen) belaufen.</p>
<h3>Welche Kosten als Eigent&#252;mer zus&#228;tzlich ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen</h3>
<p>Im Unterschied zu Mietern haben Eigent&#252;mer Verpflichtungen hinsichtlich der Instandsetzung der Wohnung bzw. des Hauses. Die Aufwendungen hierf&#252;r richten sich vor allem nach Art und Zustand der Immobilie, dem Baujahr und nicht zuletzt auch nach den handwerklichen F&#228;higkeiten der Eigent&#252;mer. In der Regel werden f&#252;r Instandsetzungsma&#223;nahmen R&#252;cklagen geschaffen, die bis zu 1,00% des Kaufpreises betragen k&#246;nnen. Im genannten Beispiel w&#252;rde dies eine j&#228;hrliche Belastung von 1.200 Euro bedeuten, so dass monatlich eine zus&#228;tzliche Rate von 100 Euro zu tragen ist.</p>
<p>Des Weiteren tragen Eigent&#252;mer die Kosten f&#252;r die Versicherung ihrer Immobilie vollumf&#228;nglich selbst. Bei einer Eigentumswohnung reicht in der Regel eine erweiterte Hausratversicherung, welche schon f&#252;r rund 100 Euro j&#228;hrlich zu haben ist. Muss ein ganzes Haus abgesichert werden, kommen in Abh&#228;ngigkeit des Versicherungsumfangs und der Versicherungssumme hier schnell auch mal 500 Euro pro Jahr zusammen. F&#252;r unsere Beispiele rechnen wir mit 100 Euro f&#252;r die erweiterte Hausratversicherung.</p>
<h3>Entgangener Zinsgewinn auf das Eigenkapital</h3>
<p>Vernachl&#228;ssigen darf man nicht die Zinsverluste auf das eingesetzte Eigenkapital. W&#252;rden diese 30.000 EUR nicht zur Finanzierung aufgwendet sondern etwa auf einem Festgeldkonto mit 2,00% p.a. Zinsen nach Steuern angelegt werden, k&#228;me hier ein Ertrag von ca. 18.250 Euro zusammen, legt man die Dauer der Finanzierung von 24 Jahren zugrunde.</p>
<h3>Wertsteigerung einer Immobilie</h3>
<p>Viele Menschen halten Wertsteigerungen bei Immobilien f&#252;r selbstverst&#228;ndlich. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum. Rein statistisch gesehen konnten die meisten Immobilien in den letzten Jahrzehnten mit der Inflation nicht ann&#228;hernd Schritt halten.</p>
<p>Da wir aber bei den Mietkosten eine konstante Steigerung von j&#228;hrlich 2,00% zugrunde gelegt haben, k&#246;nnte man an dieser Stelle auch eine konservative Wertsteigerung von j&#228;hrlich 1,00% f&#252;r die Immobilie unterstellen. Ob aber in 20 oder 30 Jahren tats&#228;chlich ein entsprechenden Markt vorzufinden ist, in dem eiine Immobilie mit Wertsteigerung verkauft werden kann, ist doch sehr spekulativ. Wir ber&#252;cksichtigen eine eventuelle Wertsteigerung bei der Immobilie aus diesem Grund nicht.</p>
<div class="infobox">
<h4>Wichtig f&#252;r eine eventuelle Wertsteigerung</h4>
<p>Beim Kauf sollten Sie sich auf jeden Fall genau &#252;ber die Lage des Objekts informieren. Pr&#252;fen Sie auch eine eventuelle Vermietbarkeit bei einer Eigentumswohnung. Nat&#252;rlich l&#228;sst sich eine sch&#246;ne 70 qm Dreiraumwohnung in N&#228;he einer Universit&#228;t besser vermieten, als eine 130 qm Wohnung auf dem Land.</p>
</div>
<h2>Fazit &#8211; Kaufen oder Mieten im Vergleich</h2>
<p>In unserem Beispiel w&#228;re die finanzierte Wohnung nach 24 Jahren abbezahlt. Durch die Zusatzkosten, die Eigent&#252;mer schultern m&#252;ssen, w&#228;re eine vergleichbare Mietwohung zu o.g. Bedingungen f&#252;r diesen Zeitraum g&#252;nstiger, wenn man nur die reinen Aufwendungen betrachtet.</p>
<p><em>Bedenken muss man hierbei aber, dass man als K&#228;ufer einen Wert schafft, die Mietzahlungen sind hingegen verloren.</em></p>
<h3>Zusammenfassung f&#252;r einen Zeitraum von 24 Jahren</h3>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td></td>
<td style="text-align: center; width: 160px;">Mietwohnung</td>
<td style="text-align: center; width: 160px;">Eigentumswohnung</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Kaltmiete</td>
<td style="text-align: right;">199.270 EUR</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Darlehen inkl. Zinsen</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">154.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Eigenkapital</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">30.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>entgangener Zinsgewinn auf das Eigenkapital</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">18.250 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten f&#252;r Instandhaltung</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">28.800 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten f&#252;r Versicherungen</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">2.400 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Summe</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>199.270 EUR</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>233.450 EUR</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><em>Mehrbelastung</em></td>
<td></td>
<td style="text-align: right;"><em>34.180 EUR</em></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diese Berechnung f&#252;hren wir nun zehn Jahre weiter, da keine Zinskosten mehr anfallen, wenn das Baudarlehen abgetragen ist und sich die Finanzierungskosten somit nicht weiter erh&#246;hen. Die j&#228;hrliche Mieterh&#246;hung von 2,00% schl&#228;gt aber weiterhin zu Buche.</p>
<h3>Zusammenfassung f&#252;r einen Zeitraum von 34 Jahren</h3>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td></td>
<td style="text-align: center; width: 160px;">Mietwohnung</td>
<td style="text-align: center; width: 160px;">Eigentumswohnung</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>Kaltmiete</td>
<td style="text-align: right;">314.630 EUR</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Darlehen inkl. Zinsen</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">154.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Eigenkapital</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">30.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>entgangener Zinsgewinn auf das Eigenkapital</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">28.820 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten f&#252;r Instandhaltung</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">40.800 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td>Kosten f&#252;r Versicherungen</td>
<td></td>
<td style="text-align: right;">3.400 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Summe</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>314.630 EUR</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>257.020 EUR</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><em>Mehrbelastung</em></td>
<td style="text-align: right;"><em>57.610 EUR</em></td>
<td></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Fairerweise m&#252;sste der entgangene Zinsgewinn auf das, beim Kauf eingesetzte, Eigenkapital schrittweise reduziert werden, da sich ja rechnerisch zus&#228;tzliche Mittel zum Sparen ergeben. Wir verzichten an dieser Stelle auf Grund der &#220;bersichtlichkeit darauf.</p>
<h2>Rechenbeispiele sind variabel und daher ver&#228;nderlich</h2>
<p>Die oben genannten Berechnungen beziehen sich auf den aktuellen Stand hinsichtlich der derzeitigen Mietsteigerung sowie des Zinsniveaus f&#252;r die Baufinanzierung. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte. Diese sind sehr variabel und von der jeweiligen Region abh&#228;ngig. Auch die erzielten Anlagezinsen k&#246;nnen variieren. Aus diesem Grund sind die vorgenannten Berechnungen lediglich eine Grundlage, um Kauf und Miete einer Immobilie gegen&#252;berzustellen. Eine individuelle Berechnung ist allerdings in jedem Fall angeraten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/immobilie-bzw-wohnung-kaufen-oder-mieten-was-ist-guenstiger.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Arbeitnehmer Pauschbetrag &#8211; Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/arbeitnehmerpauschbetrag.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/arbeitnehmerpauschbetrag.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 15:44:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=649</guid>
		<description><![CDATA[Der Arbeitnehmerpauschbetrag z&#228;hlt zu den pauschalen Werbungskosten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) jedem Arbeitnehmer gew&#228;hrt werden. Dies bedeutet, dass bei den Eink&#252;nften aus nichtselbst&#228;ndiger Arbeit nach § 19 EStG ein pauschaler Abzug von 1.000 Euro nach § 9a Nr. 1 &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/arbeitnehmerpauschbetrag.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-667" title="© Falko Matte" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_795286_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Der <strong>Arbeitnehmerpauschbetrag</strong> z&#228;hlt zu den pauschalen Werbungskosten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) jedem Arbeitnehmer gew&#228;hrt werden. Dies bedeutet, dass bei den Eink&#252;nften aus nichtselbst&#228;ndiger Arbeit nach § 19 EStG ein pauschaler Abzug von <strong>1.000 Euro</strong> nach § 9a Nr. 1 EStG ohne weitere Nachweise vorgenommen werden kann. Diese Pauschale wird jedem Arbeitnehmer gew&#228;hrt, sofern keine h&#246;heren Werbungskosten nachgewiesen werden.<span id="more-649"></span></p>
<h2>Anhebung des Arbeitnehmer Pauschbetrages ab 2011</h2>
<p>Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch unter dem Begriff <em>Werbungskostenpauschale</em> bekannt ist, wurde durch das <em><a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html">Gesetz zur Steuervereinfachung 2011</a></em> von bisher 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben. Trotz dessen, dass dies erst recht sp&#228;t im Jahr 2011 erfolgte, da das Steuervereinfachungsgesetz 2011 erst durch den Vermittlungsausschuss musste und das Gesetz erst im September 2011 verabschiedet werden konnte, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag r&#252;ckwirkend f&#252;r das gesamte Jahr 2011 gew&#228;hrt. Arbeitnehmer k&#246;nnen jetzt aber noch nicht mit den geringf&#252;gigen Auswirkungen rechnen, da diese erst mit der Dezember Abrechnung erfolgen.</p>
<h2>Verlauf der H&#246;he der Werbungskostenpauschale</h2>
<p>In der folgenden Tabelle k&#246;nnen Sie die H&#246;he des Werbungskostenpauschbetrages nach den jeweiligen Veranlagungszeitr&#228;umen entnehmen. Im Jahreswechsel zwischen 2001 und 2002 erfolgte die W&#228;hrungsumstellung von der Deutschen Mark (DM) auf den Euro.</p>
<table class="infotabelle" style="text-align: center;" width="100%" cellspacing="1" cellpadding="3">
<thead>
<tr>
<td>Veranlagungsjahr(e)</td>
<td>ab 2011</td>
<td>2004 &#8211; 2010</td>
<td>2002 &#8211; 2003</td>
<td>bis 2001</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Betrag</strong></td>
<td>1.000 Euro</td>
<td>920 Euro</td>
<td>1.044 Euro</td>
<td>2.000 DM</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Werbungskosten &#252;ber dem Arbeitnehmer Pauschbetrag</h2>
<p>Wie bereits angedeutet, ben&#246;tigt das Finanzamt f&#252;r die Werbungskostenpauschale keine Nachweise, aus diesem Grund wird die Pauschale automatisch bei der Erstellung der Steuererkl&#228;rung abgezogen. Ein Feld im Steuerformular gibt es hierf&#252;r nicht.</p>
<p>Bei der Steuererkl&#228;rung macht es nur Sinn, Werbungskosten einzutragen, wenn diese die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro &#252;berschreiten, da diese sonst keine steuermindernden Auswirkungen haben. F&#252;r h&#246;here Werbungskosten als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag verlangt das Finanzamt allerdings Nachweise (au&#223;er f&#252;r die Pendlerpauschale mit 0,30 Euro f&#252;r die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsst&#228;tte).</p>
<p>Wer also berufsbedingte Kosten geltend machen m&#246;chte, wie z.B. Kosten der Doppelten Haushaltsf&#252;hrung, Arbeitszimmer, Abschreibungen f&#252;r notwendige Arbeitsmittel etc., sollte hier Belege aufheben und diese der Steuererkl&#228;rung zur Anlage N beif&#252;gen, damit die Kosten &#252;ber dem Arbeitnehmer Pauschbetrag geltend gemacht werden k&#246;nnen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Wichtig dabei</span>: Bei den Werbungskosten gilt das <strong>Abflussprinzip</strong>, was bedeutet, dass die Werbungskosten in dem Veranlagungszeitraum geltend gemacht werden k&#246;nnen, in dem sie tats&#228;chlich geflossen sind. Es ist also ratsam zu &#252;berlegen, wann berufsbedingte Kosten anfallen, da man damit gezielt den Werbungskosten Abzug steuern kann. Schafft man also beispielsweise einen notwendigen Computer oder Laptop an, der in der Regel auf drei Jahre (36 Monate) abgeschrieben wird, ist es vorteilhafter, dies zu Jahresbeginn und nicht erst zum Jahresende zu machen.</p>
<h2>Automatische Ber&#252;cksichtigung beim Lohnsteuerabzug</h2>
<p>Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird beim Lohnsteuerabzug automatisch ber&#252;cksichtigt, genauso wie der Sonderausgabenpauschbetrag und die Vorsorgepauschale. Die Lohnsteuer, die beim Arbeitnehmer auf der Gehaltsabrechnung abgezogen wird, ist bereits um diese beiden Werte, monatlich anteilig, bereinigt.</p>
<h3>Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte</h3>
<p>Um nicht erst bis zum Jahresende zu warten, um eine &#8220;Steuererstattung&#8221; zu erhalten, k&#246;nnen Arbeitnehmer auf ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Voraussetzung hierf&#252;r ist, dass die Werbungskosten im letzten Veranlagungszeitraum den Arbeitnehmerpauschbetrag &#252;berschritten haben. Wie hoch die tats&#228;chlichen Werbungskosten im letzten Veranlagungszeitraum gewesen sind, kann dem letzten Steuerbescheid entnommen werden.</p>
<p>&#196;nderungen auf der Lohnsteuerkarte k&#246;nnen beim Finanzamt eingetragen werden und gelten ab dem Folgemonat nach der Eintragung. Wird also eine Eintragung im Mai eines Jahres vorgenommen, so gelten die &#196;nderungen ab Juni. Dies gilt nicht nur f&#252;r Eintr&#228;ge von Freibetr&#228;gen, sondern auch f&#252;r Lohnsteuerklassenwechsel oder Kinderfreibetr&#228;ge.</p>
<h2>Weitere pauschale Werbungskosten</h2>
<p>Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag in H&#246;he von 1.000 Euro sieht das EStG weitere pauschale Werbungskosten vor. Zum Einen sind es <strong>102 Euro</strong> nach § 9a Nr. 1 b), soweit es sich um Eink&#252;nfte aus nichtselbst&#228;ndiger Arbeit im Rahmen von <strong>Versorgungsbez&#252;gen</strong> nach § 19 Abs. 2 EStG handelt. Zum Anderen ebenfalls <strong>102 Euro</strong> nach § 9a Nr. 3 EStG f&#252;r <strong>sonstige Eink&#252;nft</strong> im Sinne des § 22 EStG.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/arbeitnehmerpauschbetrag.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Sichere und flexible Geldanlage mit der Festgeld- bzw. Sparbriefleiter</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/sichere-und-flexible-geldanlage-mit-der-festgeld-bzw-sparbriefleiter.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/sichere-und-flexible-geldanlage-mit-der-festgeld-bzw-sparbriefleiter.html#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 18:00:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Festgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Geld anlegen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparbrief]]></category>
		<category><![CDATA[Sparbriefleiter]]></category>
		<category><![CDATA[sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Sparplan]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesgeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=639</guid>
		<description><![CDATA[Gerade in st&#252;rmischen B&#246;rsenzeiten ist der Bedarf nach sicheren Geldanlagen besonders hoch. Je sicherer die Anlage, desto geringer f&#228;llt aber leider auch die Rendite aus. Zudem ist die Flexibilit&#228;t h&#228;ufig sehr eingeschr&#228;nkt. Wer beispielsweise auf Tagesgeld setzt, muss sich mit &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/sichere-und-flexible-geldanlage-mit-der-festgeld-bzw-sparbriefleiter.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-644" title="© Kati Molin" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_2491925_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Gerade in st&#252;rmischen B&#246;rsenzeiten ist der Bedarf nach sicheren Geldanlagen besonders hoch. Je sicherer die Anlage, desto geringer f&#228;llt aber leider auch die Rendite aus. Zudem ist die Flexibilit&#228;t h&#228;ufig sehr eingeschr&#228;nkt.</strong><span id="more-639"></span></p>
<p>Wer beispielsweise auf Tagesgeld setzt, muss sich mit recht geringer Verzinsung begn&#252;gen. Eine reale Rendite bleibt nach Abzug von Steuern und unter Ber&#252;cksichtigung der Inflation meist nicht. Daf&#252;r kommt man t&#228;glich an sein Geld, ist also in besonderem Ma&#223;e flexibel.</p>
<p>Setzen Sie hingegen auf eine Versicherungsl&#246;sung mit garantierter Verzinsung, k&#246;nnen die Ertr&#228;ge zwar h&#246;her ausfallen, aber Sie sind nicht sonderlich flexibel und m&#252;ssen eventuell sogar noch Abschlusskosten f&#252;r den Sparvertrag bezahlen.</p>
<h2>Sparbriefe oder Festgeld sind eine Alternative</h2>
<p>Wer an Festgelder oder Sparbriefe denkt, hat ebenfalls oft nur die langen Laufzeiten und die somit sehr geringe Flexibilit&#228;t im Auge. Dadurch, dass man die eigenen Gelder langfristig fest bindet, fallen aber auch die Zinsen h&#246;her aus, als das beispielsweise beim Tagesgeld der Fall ist.</p>
<p>Die Frage ist also, wie man die Vorteile von Festgeld und Sparbriefen nutzen kann und zeitgleich die Nachteile umgeht.</p>
<h2>So funktioniert die Sparbriefleiter mit Ansparen</h2>
<p>Die Antwort ist vergleichsweise einfach, man kann eine so genannte Sparbriefleiter anlegen. Hier passiert eigentlich nichts anderes, als das Sie nicht gleich Ihr gesamtes Verm&#246;gen auf einen Schlag in ein Festgeld einer bestimmten Laufzeit anlegen. Sie investieren stattdessen scheibchenweise und zeitlich versetzt in unterschiedliche Festgeldangebote, idealerweise zu den jeweiligen dann g&#252;ltigen Topkonditionen.</p>
<p>Dazu er&#246;ffnen Sie zum Beispiel ein Tagesgeldkonto und sparen jeweils &#252;ber 6 Monate Geld an. Nach dieser Zeit kaufen Sie einen Sparbrief oder schlie&#223;en ein Festgeld ab. Im nachfolgenden Beispiel werden alle 6 Monate 2500 Euro &#252;ber 3 Jahre angelegt.</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td></td>
<td>Sparbriefleiter normale Anlage</td>
<td>Beispiel steugende Zinsen</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>nach 6 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,00% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 12 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,00% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 18 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,00% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 24 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,50% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 30 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,50% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 36 Monaten</td>
<td>2.500 EUR f&#252;r 3 Jahre</td>
<td>4,50% p.a.</td>
</tr>
<tr>
<td>nach 42 Monaten</td>
<td>erste Wiederanlage</td>
<td>4,80% p.a.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Nach 42 Monaten l&#228;uft bereits der erste Sparbrief aus. Sind die Zinsen dann beispielsweise auf 4,8 % statt anf&#228;nglich 4 % gestiegen, k&#246;nnen Sie zus&#228;tzlich profitieren. Das urspr&#252;nglich angelegte Geld kann danach dann immer wieder alle 6 Monate neu angelegt oder eben auch ausgegeben werden.</p>
<p>So funktioniert die Sparbriefleiter bei vorhandenem Kapital</p>
<p>Vielleicht sind Ihnen die 3 Jahresintervalle aber auch zu lange, oder Sie verf&#252;gen bereits &#252;ber Kapital, welches angelegt werden soll. Dann k&#246;nnen Sie eine leicht abge&#228;nderte Variante w&#228;hlen.</p>
<p>Sie investieren Ihr Geld einfach zu Beginn einmalig in Sparbriefe oder Festgelder mit 1,2,3,4 und 5 Jahren Laufzeit. Wenn die erste Anlage dann nach 12 Monaten f&#228;llig wird, k&#246;nnen Sie erneut in das dann beste Angebot mit 5 Jahren Laufzeit investieren.</p>
<table class="infotabelle" cellspacing="1" cellpadding="0">
<thead>
<tr>
<td>Jahr</td>
<td>Was passiert?</td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1</td>
<td>Anlage &#252;ber 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>2</td>
<td>Wiederanlage der ersten Tranche &#252;ber 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>3</td>
<td>Wiederanlage der zweiten Tranche &#252;ber 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>4</td>
<td>Wiederanlage der dritten Tranche &#252;ber 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>5</td>
<td>Wiederanlage der vierten Tranche &#252;ber 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>6</td>
<td>Wiederanlage der f&#252;nften Tranche &#252;ber 5 Jahre</td>
</tr>
<tr>
<td>7</td>
<td>Die erste verl&#228;ngerte Anlage aus der ersten Tranche wird wieder f&#228;llig</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>In diesem Beispiel k&#246;nnen Sie alle 12 Monate &#252;ber einen Teil Ihrer Ersparnisse verf&#252;gen. Gegen&#252;ber der erstgenannten Variante, k&#246;nnte sich eine h&#246;here durchschnittliche Verzinsung ergeben, da im Laufe der Zeit nur noch &#252;ber 5 statt 3 Jahre angelegt wird.</p>
<h2>Fazit zur Sparbriefleiter</h2>
<p>Sparbriefe und Festgelder gelten als sichere Geldanlage, aber eben auch als vergleichsweise unflexibel. Mit etwas Ideenreichtum k&#246;nnen Sie jedoch auch Festgeld so anlegen, dass Ihnen regelm&#228;&#223;ig die Wahl zwischen Wiederanlage oder eben Nutzung des angelegten Geldes bleibt.</p>
<p>Durch die Sparbriefleiter bleiben Sie auch in Bezug auf die Zinsentwicklung flexibel und binden sich nicht zwangsweise dauerhaft an die Konditionen in einer Zeit niedriger Zinsen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/sichere-und-flexible-geldanlage-mit-der-festgeld-bzw-sparbriefleiter.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung &#8211; GKV</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/zusatzbeitrag-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/zusatzbeitrag-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv.html#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 15:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfonds]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=624</guid>
		<description><![CDATA[Der Zusatzbeitrag wurde im Rahmen der Gesundheitsreform eingef&#252;hrt. Einerseits soll dieser f&#252;r mehr Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen sorgen, da es nur noch einen einheitlichen Beitragssatz gibt. Andererseits soll der Zusatzbeitrag den Krankenkassen die M&#246;glichkeit bieten, so auf finanzielle Engp&#228;sse reagieren zu k&#246;nnen. Hier finden Sie auch eine aktuelle Liste mit Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag erheben. <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/zusatzbeitrag-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/zusatzbeitrag.jpg" alt="Zusatzbeitrag GKV - Informationen" /><strong>Die andauernden Diskussionen, um Reformen im Gesundheitswesen, haben bei vielen Versicherten, zu Verwirrung gef&#252;hrt. Speziell das Thema Gesundheitsfonds und die Zusatzbeitr&#228;ge sind Vielen nicht ganz klar. Im folgenden Artikel wird der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Einf&#252;hrung bis zur Zahlung ausf&#252;hrlich erl&#228;utert.</strong><span id="more-624"></span></p>
<h2>Der Gesundheitsfonds &#8211; eingef&#252;hrt zum 01.01.2009</h2>
<p>Fr&#252;her zogen die Krankenkassen die Beitr&#228;ge von ihren Versicherten ein und nutzten das Geld zur Deckung ihrer Ausgaben. Dies hat sich durch die Einf&#252;hrung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ge&#228;ndert. Nach § 271 SGB V ziehen die Krankenkassen zwar weiterhin die Beitr&#228;ge von ihren Versicherten ein, jedoch f&#252;hren sie die Gelder anschlie&#223;end an den zentralen Gesundheitsfonds ab. Nach einem bestimmten Schl&#252;ssel verteilt dieser die Finanzen wieder an die einzelnen Krankenkassen, die diese Betr&#228;ge zur Kostendeckung nutzen k&#246;nnen.</p>
<h3>Einheitlicher Beitragssatz f&#252;r alle gesetzlichen Krankenkassen</h3>
<p>Der Gesundheitsfonds wurde von der Bundesregierung zur Harmonisierung der Krankenkassenbeitr&#228;ge eingef&#252;hrt. Das bedeutet, dass die Versicherten der unterschiedlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz gilt. Dieser betrug urspr&#252;nglich 15,5% und wurde vor&#252;bergehend in 2010 auf 14,9% abgesenkt. Ab 2011 betre&#228;gt er wieder 15,5% und teilt sich in 8,2% Arbeitnehmeranteil und 7,3% Arbeitgeberanteil auf. F&#252;r Personen ohne Anspruch auf Krankengeld, wie beispielsweise freiwillig versicherte Selbstst&#228;ndige oder Personen im Vorruhestand gilt der erm&#228;&#223;igte Beitragssatz von 14,9% nach § 243 SGB V. Hier liegt der Arbeitnehmeranteil bei 7,9% und der Arbeitgeberanteil bei 7%.</p>
<h2>Wann kommt es zum Zusatzbeitrag?</h2>
<p>Reicht das Geld aus dem Gesundheitsfonds f&#252;r eine Krankenkasse nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Grundlage f&#252;r den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ist § 242 Abs.1 SGB V. Der Beitrag war urspr&#252;nglich auf 1% des Bruttoeinkommens oder h&#246;chsten 37,50 Euro pro Monat beschr&#228;nkt. Diese Beschr&#228;nkung ist ab 2011 weggefallen.</p>
<p>Krankenkassen haben die H&#246;he des Zusatzbeitrags nach § 242 Abs.1 SGB V so festzulegen, dass zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds die voraussichtlichen Ausgaben gedeckt werden. Eine Beschr&#228;nkung in der H&#246;he wie zur Einf&#252;hrung des Zusatzbeitrages gibt es in dieser Hinsicht nicht mehr. Aktuell erheben noch wenige Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag, jedoch ist nicht auszuschlie&#223;en, dass der Zusatzbeitrag zuk&#252;nftig h&#228;ufiger von den Krankenkassen in Anspruch genommen wird.</p>
<h2>Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?</h2>
<p>Erhebt eine Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag, m&#252;ssen grunds&#228;tzlich alle Versicherten zahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte sind ebenfalls zur Zahlung verpflichtet und durch den hohen einheitlichen Beitragssatz besonders belastet. Einige Ausnahmen von der Zahlungspflicht bietet jedoch abweichend § 242 Abs. 5 SGB V. Zu diesem Personenkreis z&#228;hlen Versicherte in der Familienversicherung, wie z.B. Ehegatten und Kinder. F&#252;r sie wird kein Zusatzbeitrag f&#228;llig.</p>
<p>Bezieher von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/elterngeld-zur-finanziellen-ueberbrueckung-bei-kindesgeburt.html">Elterngeld</a> sind auch ausgenommen, jedoch d&#252;rfen diese Gruppen, keine weiteren Eink&#252;nfte besitzen. Bei Beziehern von Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Personen, die in station&#228;ren Einrichtungen leben, werden die Kosten vom Sozialhilfetr&#228;ger &#252;bernommen.</p>
<p>Personen die in einer Werkstatt f&#252;r behinderte Menschen besch&#228;ftigt sind, m&#252;ssen auch keinen Beitrag zahlen, solange ihr Einkommen geringer als 511 Euro pro Monat ist. Bezieher von <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wohneigentum-bei-hartz-iv.html">Arbeitslosengeld II</a>, m&#252;ssen grunds&#228;tzlich den Zusatzbeitrag selbst tragen, da ein Wechsel in eine andere Kasse, f&#252;r den Versicherten zumutbar ist (<a href="http://www.ratgeber-geld.de/news/hartz-iv-und-sozialhilfe-schutzen-vor-gkv-zusatzbeitrag-nicht_2011-08-07.html">LSG Hessen Az. L 1 KR 24/11</a>). Jedoch ist eine H&#228;rtefallregelung denkbar, wenn der Versicherte in seiner aktuellen Kasse besondere Leistungen, zur Behandlung einer schweren Krankheit erh&#228;lt, die andere Kassen nicht bieten.</p>
<h2>Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?</h2>
<p>Die H&#246;he ist des Zusatzbeitrags ist unbegrenzt und unabh&#228;ngig von der finanziellen Situation des Versicherten. Die <strong>Krankenkassen bestimmen die H&#246;he selbst</strong>, nach dem Bedarf ihrer finanziellen Mittel, zur Deckung der Kosten. Vor dem 01.01.2011, mussten Krankenkassen, bei Zusatzbeitr&#228;gen &#252;ber 8 Euro, die finanzielle Situation des Versicherten pr&#252;fen. Der Zusatzbeitrag durfte nicht mehr als 1% des Einkommens betragen.</p>
<p>Diese Regelung ist mit &#196;nderung des §242 V SGB Abs.1 weggefallen. Die Krankenkassen haben bei Festlegung des Beitrags nicht mehr die finanzielle Situation zu pr&#252;fen, es wird bei Bedarf ein &#8220;einkommensunabh&#228;ngiger Zusatzbeitrag&#8221; erhoben.</p>
<h2>Welche Krankenkassen erheben zurzeit einen Zusatzbeitrag?</h2>
<table class="infotabelle" style="text-align: center;" width="100%" cellspacing="1" cellpadding="3">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Krankenkasse</strong></td>
<td><strong>Zusatzbeitrag pro Monat</strong></td>
<td><strong>Einf&#252;hrung</strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK advita</td>
<td>8 €</td>
<td>01.01.2010</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK f&#252;r Heilberufe</td>
<td>10 €</td>
<td>01.01.2011</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK Gesundheit</td>
<td>8 €</td>
<td>01.01.2010</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK Hoesch</td>
<td>15 €</td>
<td>01.01.2011</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK Phoenix</td>
<td>8 €</td>
<td>01.01.2010</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">BKK Publik &#8211; Partner der BKK Salzgitter</td>
<td>8 €</td>
<td>01.01.2011</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">DAK</td>
<td>8 €</td>
<td>01.02.2010</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">Deutsche BKK</td>
<td>8 €</td>
<td>01.02.2010</td>
</tr>
<tr>
<td style="text-align: left;">KKH Allianz</td>
<td>8 €</td>
<td>01.03.2010</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>Die Rechte der Versicherten bei Erhebung eines Zusatzbeitrags</h2>
<p>Krankenkassen, die in Zukunft, einen Zusatzbeitrag erheben oder einen bereits bestehenden Beitrag erh&#246;hen, m&#252;ssen ihre Versicherten, einen Monat vor der ersten F&#228;lligkeit informieren. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen und es muss darin ausdr&#252;cklich, auf das Sonderk&#252;ndigungsrecht der Versicherten hingewiesen werden. Normalerweise sind Versicherte an Ihre Krankenkasse f&#252;r 18 Monate gebunden.</p>
<h3>Sonderk&#252;ndigungsrecht</h3>
<p>Das Sonderk&#252;ndigungsrecht ist ein au&#223;erordentliches K&#252;ndigungsrecht. Es ist in § 175 V SGB Abs. 4 Satz 5 geregelt und erm&#246;glicht es, die Krankenkasse, vor der ersten F&#228;lligkeit des Zusatzbeitrags, zu wechseln. Beachten sollten Versicherte, dass sie eine K&#252;ndigungsfrist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende haben. In diesen zwei Monaten, zahlen sie jedoch nach § 242 V SGB Abs.1 Satz 2, keinen Zusatzbeitrag oder erh&#246;hten Beitrag. Wird ein Versicherter, z.B. im Januar &#252;ber einen Zusatzbeitrag informiert und k&#252;ndigt bei seiner alten Kasse, so wird die Mitgliedschaft der neuen Krankenkasse, ab dem ersten April wirksam.</p>
<h2>Der Sozialausgleich</h2>
<p>F&#252;r Verwirrung sorgt bei vielen Versicherten auch der Sozialausgleich. Der Sozialausgleich entlastet insbesondere Geringverdiener. Der Anspruch und die Berechnung des Sozialausgleichs wird in § 242b V SGB Abs.1 geregelt. Zun&#228;chst wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen ermittelt. Im n&#228;chsten Schritt, wird das sozialversicherungspflichtigen Einkommen, des Versicherten, n&#228;her betrachtet.</p>
<p>Ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, gr&#246;&#223;er als 2% des Einkommens, erfolgt ein Sozialausgleich. Hierbei ist es unerheblich, ob die eigene Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder nicht. F&#252;r die Berechnung, gilt rein der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen. Das hei&#223;t konkret, eine Person mit einem Verdienst von 800 Euro, bekommt bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 20 Euro, durch den Sozialausgleich, 4 Euro zur&#252;ck. Da die zwei prozentige Belastungsgrenze bei 800 Euro, 16 Euro betr&#228;gt.</p>
<h2>Einzelheiten zur Bezahlung</h2>
<p>Der Zusatzbeitrag wird anders als die normalen Krankenkassenbeitr&#228;ge, nach § 242 V SGB Abs.1, vom Arbeitnehmer alleine gezahlt. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Zusatzbeitrag. Versicherte haben die M&#246;glichkeit, den Betrag, per Einzel&#252;berweisung oder Dauerauftrag an die Krankenkassen abzuf&#252;hren. Einige Kassen wollen eine Einzugserm&#228;chtigung oder gar die Beitr&#228;ge f&#252;r ein ganzes Jahr im Voraus. Das ist nicht rechtens! Versicherte m&#252;ssen keine Einzugserm&#228;chtigung f&#252;r ihr Konto erteilen. Die Beitr&#228;ge k&#246;nnen monatlich an die Kassen abgef&#252;hrt werden.</p>
<h2>Was passiert bei Nichtzahlung?</h2>
<p>Zahlen Versicherte ihren Zusatzbeitrag nicht, bleibt der Versicherungsschutz trotzdem bestehen. Die Kassen werden aber ein Mahnverfahren, nach § 688 ZPO einleiten, dass unter Umst&#228;nden teuer werden kann. Generell werden wie bei jedem Mahnverfahren, Mahngeb&#252;hren f&#228;llig. Kommt ein Versicherter f&#252;r mindestens sechs Monate, seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird ein Versp&#228;tungszuschlag, nach § 242 Abs. 6 Satz 1 SGB  V erhoben.</p>
<p>Der <strong>Versp&#228;tungszuschlag betr&#228;gt mindestens 20 Euro</strong>. Krankenkassen k&#246;nnen diesen Zuschlag aber auch auf die H&#246;he von drei Zusatzbeitr&#228;gen festlegen. Gerade bei Kassen mit hohen Zusatzbeitr&#228;gen, sollten sich deshalb Versicherte genau &#252;berlegen, ob sie ihren Zusatzbeitrag zahlen oder nicht.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Setareh / fotolia.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/zusatzbeitrag-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-gkv.html/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

