Grundsätzliches zur Autoversicherung

Grundsätzliches zur Kfz-VersicherungWer lange gespart hat, um sich sein Traumauto kaufen zu können, wird diesen Traum auch gut versichert wissen wollen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung, wobei es sich nur um eine reine Haftpflichtversicherung fürs Auto handelt, kann dabei auch zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko Autoversicherung abgeschlossen werden.

Teilkaso und Vollkasko

Die Teilkasko Versicherung übernimmt zusätzlich Schäden, die beispielsweise durch Hagel, Steinschlag, Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle entstehen. Wenn das Auto mit Vollkasko versichert wird, trägt der Versicherer noch zusätzlich zu denen in der Teilkasko versicherten Schadensfällen auch noch vom Fahrzeughalter selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug.

Desckungssummen beachten

Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Autoversicherung auf die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung. Für die Absicherung bei Personenschäden sollten prinzipiell mindestens 2,5 Millionen Euro pro Person angesetzt werden. Gesetzlich müssen Vermögensschäden bis mindestens 50.000€ gedeckt werden, die Mindestdeckungssumme für Sachschäden liegt bei 500.000€. Wenn Schäden verursacht werden, die diese Summen überschreiten, muss der Fahrzeughalter selber für die Differenz aufkommen. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit einer Haftpflichtversicherung, die eine unbegrenzte Deckungssumme aufweist.

Kfz-Versicherungsvergleich empfehlenswert

Die Tarife für Autoversicherungen variieren sehr stark und sind unter anderem abhängig vom Fahrzeugtyp, dem Alter des Fahrzeughalters, der jährlichen Fahrleistung, der bevorzugten Zahlungsweise und vielen weiteren Kriterien. Daneben gestaltet sich die Höhe der Versicherungsbeiträge von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Deshalb kann es sich durchaus lohnen, die Tarife der einzelnen Kfz-Versicherungsanbieter in einem Versicherungsvergleich gegenüber zu stellen. Achten Sie dabei auch auf besondere Rabatte und Vergünstigungen, die unter Umständen gewährt werden, wenn Ihr Fahrzeug dauerhaft in einer Garage untergebracht wird oder nur von Ihnen allein benutzt wird. – Die Entscheidung für einen anderen Versicherer kann bei der Autoversicherung schnell ein paar Hundert Euro im Jahr ausmachen.

Autoversicherung Kündigung und Anbieter Wechsel

Die Kfz-Versicherung kann übrigens immer zum 30. November eines Jahres gekündigt werden. Darüber hinaus können Sie den Versicherer wechseln, wenn Ihr momentaner Anbieter die Prämie erhöht hat. Daneben besteht ebenfalls nach einem Schaden die Möglichkeit zum Versicherungswechsel.

Weitere Informationen und externe Quellen

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