Hypothek und Grundschuld im Vergleich
Die aufgezeigten Vorzüge der Grundschuld gegenüber der Hypothek haben dazu geführt, dass sich in der Praxis der Immobilienfinanzierung die Grundschuld weitgehend durchgesetzt hat.
Die Unabhängigkeit der Grundschuld von der Kreditforderung verschafft ihr ein wesentlich höheres Maß an
- wirtschaftlicher Anpassungsfähigkeit und Mobilität
Das gilt zunächst für die Weiterverwendung der Grundschuld nach Kredittilgung. Hier bietet die Grundschuld die Möglichkeit, das Sicherungsmittel für eine Anschlussfinanzierung oder für anderweitige Zwecke einzusetzen, während die Hypothek kraft Gesetzes mit Erreichen des für sie bestellten Zweckes erlischt.
Ebenfalls flexibler ist die Grundschuld bei einer notwendig werdenden Umschuldung: Muss der Grundstückseigentümer bei der Hypothek in diesem Fall erst die Löschung der Hypothek beantragen, erlaubt der für die Grundschuld abgeschlossene Sicherungsvertrag entsprechende Erweiterungen oder auch die Aufnahme eines neuen Kreditgebers für eine Umschuldung.
In beiden Fällen erweist sich die Grundschuld gegenüber der schwerfälligen Hypothek nicht nur als das variablere Instrument. Zudem meidet die Grundschuld die Kosten, die durch die Löschung der alten und Eintragung der neuen Hypothek entstehen, wenn ein weiterer Kredit aufgenommen werden muss. Die Neuvalutierung einer Grundschuld ist hingegen problemlos möglich und verursacht keinerlei zusätzliche Kosten.
Zur Veranschaulichung dieser Einsparungen nachfolgend die Darstellung der Kosten, die für Löschung einer alten und Eintragung einer neuen Hypothek anfallen.
Kosten für die Löschung der alten Hypothek
| Höhe der Hypothek | Kosten für Grundbuchamt | Kosten für Notar |
| 50.000 EUR | 33,00 EUR | 66,00 EUR |
| 100.000 EUR | 51,75 EUR | 103,50 EUR |
| 500.000 EUR | 201,75 EUR | 403,50 EUR |
Hinzu kommen folgende Kosten für die Eintragung der neuen Hypothek.
| Höhe der Hypothek | Kosten für Grundbuchamt | Kosten für Notar |
| 50.000 EUR | 132,00 EUR | 66,00 EUR |
| 100.000 EUR | 207,00 EUR | 103,50 EUR |
| 500.000 EUR | 807,00 EUR | 403,50 EUR |
Auch für Banken ist die Grundschuld aufgrund ihrer besonderen Zirkulationsfähigkeit vorteilhafter und mit weniger Aufwand verbunden. Ist eine Kreditumschuldung erforderlich, kann die Bank ohne aufwendige Einschaltung des Grundbuchamtes die Grundschuld ohne weiteres an das neue Kreditinstitut abtreten. Die Kosten für eine Neueintragung entfallen.
Zusammenfassend im Überblick noch einmal die Vorteile der Grundschuld im Überblick:
- kein Erlöschen und kein Verbrauch der Grundschuld durch Kredittilgung
- beliebige Verwendbarkeit als Sicherungsmittel auch nach der Kreditablösung, weil in ihrem rechtlichen Bestand unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung
- daher flexibel einsetzbar für mögliche Anschlussfinanzierungen oder neue Kredite
- problemlose Anpassungsmöglichkeiten von Konditionen im Kreditvertrag , da solche nicht in das Grundbuch eingetragen werden müssen (vor allem Fälle der Umschuldung nach Auslaufen von Zinsbindungsfristen)
- Abtretung der Grundschuld ohne Eintragung in das Grundbuch möglich
- dadurch bedingte (je nach Höhe der Grundschuld) teils erhebliche Einsparungen von Notar- und Grundbuchkosten
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