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	<title>ratgeber-geld.de Tipps &#38; Infos &#187; Recht &amp; Soziales</title>
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		<title>Garantie und Gew&#228;hrleistung &#8211; die Unterschiede</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 14:38:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Begriff der Garantie ist ein Zauberwort des Marketings geworden. H&#228;ndler werben mit einer &#8220;2-Jahres-Garantie&#8221; und suggerieren, dass sie dem Verbraucher besondere Rechte zugestehen. F&#228;lschlicherweise entsteht oft der Eindruck, dass der Verbraucher Rechte erh&#228;lt, die &#252;ber die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte scheinbar &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/garantie-und-gewahrleistung-die-unterschiede.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-787" title="© GaToR-GFX - fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_13025988_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Der Begriff der Garantie ist ein Zauberwort des Marketings geworden. H&#228;ndler werben mit einer &#8220;2-Jahres-Garantie&#8221; und suggerieren, dass sie dem Verbraucher besondere Rechte zugestehen. F&#228;lschlicherweise entsteht oft der Eindruck, dass der Verbraucher Rechte erh&#228;lt, die &#252;ber die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte scheinbar hinausgehen. Tats&#228;chlich werden die Begriffe Gew&#228;hrleistung und Garantie unzul&#228;ssigerweise in einen Topf geworfen. Statt Rechtsklarheit besteht vielerorts erhebliche Rechtsunsicherheit.</strong><span id="more-786"></span></p>
<h2>Gew&#228;hrleistung gilt zum Zeitpunkt der &#220;bergabe einer Ware</h2>
<p>Die Begriffe Gew&#228;hrleistung und Garantie sind streng auseinander zu halten. Das Gesetz regelt nur die Gew&#228;hrleistung. <strong>Im Kaufrecht bedeutet Gew&#228;hrleistung, dass der Verk&#228;ufer die Ware in einwandfreiem Zustand an den K&#228;ufer &#252;bergeben muss.</strong> Jeder Verk&#228;ufer muss daf&#252;r geradestehen, dass seine Ware vertragsgem&#228;&#223; funktioniert und benutzbar ist. Der Mangel muss also zum Zeitpunkt der &#220;bergabe des Kaufgegenstandes vorhanden gewesen sein. Dieser Gew&#228;hrleistungsanspruch gilt f&#252;r die Dauer von zwei Jahren und hat nichts mit einer Garantie zu tun. Bei der Garantie liegt der Fall anders. Mit einer Garantie gew&#228;hren viele Hersteller vertragliche Anspr&#252;che, f&#252;r den Fall, dass ihr Produkt bei der &#220;bergabe in Ordnung war und erst nach der &#220;bergabe kaputt geht.</p>
<h3>Verbraucher profitiert sechs Monate lang von der Fehlerzuweisung an den Verk&#228;ufer</h3>
<p>Beim Gew&#228;hrleistungsanspruch ist die Beweislast unterschiedlich geregelt. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der &#220;bergabe des Kaufgegenstandes auf, vermutet das Gesetz zu Gunsten des privaten Verbrauchers, dass dieser Mangel bereits bei der &#220;bergabe bestand. Daher ist es Verbrauchern anzuraten, die gekaufte Ware in den ersten sechs Monaten eingehend in Augenschein zu nehmen. Stellt sich dann ein Mangel heraus, kann er die Ware ohne weiteres beanstanden.</p>
<p>Der K&#228;ufer kann auch nach dem Ablauf von sechs Monaten M&#228;ngel gelten machen. Allerdings ist dann die Beweislast umgedreht. Dann muss der K&#228;ufer gegen&#252;ber dem Verk&#228;ufer beweisen, dass der Mangel bei der &#220;bergabe bereits vorhanden war. Um es nochmals deutlich zu sagen: die Gew&#228;hrleistungsrechte beziehen sich darauf, dass der Kaufgegenstand bereits bei Vertragsabschluss und &#220;bergabe mangelhaft war. Der Verk&#228;ufer haftet also nicht f&#252;r M&#228;ngel, die erst nach dem Zeitpunkt der &#220;bergabe entstehen. Bedienungsfehler, Materialerm&#252;dung oder einfach nicht mehr erkl&#228;rbare und fehlerbedingende Zuf&#228;lle begr&#252;nden keinen Gew&#228;hrleistungssachverhalt.</p>
<h3>R&#252;ckgabe fehlerfreier Ware nur gegen Kulanz</h3>
<p>Will der Verbraucher einwandfreie Ware zur&#252;ckgeben, ist er auf die Kulanz des Verk&#228;ufers angewiesen. Der Verk&#228;ufer braucht sich nicht auf das R&#252;ckgabeverlangen des K&#228;ufers einzulassen. Es ist dessen subjektive Einsch&#228;tzung, mit der er die Ware kauft. &#196;ndert sich diese Einsch&#228;tzung, geht dies zu seinen Lasten. Diese Rechtslage &#228;ndert nichts daran, dass Handelsketten gro&#223;z&#252;gig einwandfreie Waren umtauschen. Hier steht der Servicegedanke im Vordergrund. Man will, unabh&#228;ngig von der rechtlichen Situation, dass der Kunde zufrieden ist.</p>
<p>Damit der K&#228;ufer im Gew&#228;hrleistungsfall seine Rechte beanspruchen kann, muss er den Kauf beweisen k&#246;nnen. Dies kann er normalerweise nur, wenn er den Kaufbeleg aufbewahrt hat und ihn dem Verk&#228;ufer vorlegen kann. Ist der Beleg unauffindbar, kann er den Kauf auch durch einen Zeugen oder andere Indizien versuchen nachzuweisen. Bestreitet der Verk&#228;ufer den Kauf, hat der K&#228;ufer ein Nachweisproblem.</p>
<h2>Garantie stellt auf Zeit nach der &#220;bergabe ab</h2>
<p>Die Garantie hingegen ist die freiwillige Zusage des Herstellers oder des Verk&#228;ufers gegen&#252;ber dem Verbraucher, dass die Ware mangelfrei ist. Beispielsweise gew&#228;hren Fahrzeughersteller drei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung f&#252;r das ganze Auto. Oder acht Jahre Garantie gegen Durchrostung. Optiker garantieren die lebenslange Haltbarkeit Ihrer Brillengestelle. <strong>Die Garantieerkl&#228;rung erh&#228;lt ihre rechtliche Bedeutung dadurch, dass sie Ersatzanspr&#252;che f&#252;r Waren gew&#228;hrt, die erst nach der &#220;bergabe kaputt gehen.</strong> Die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte hingegen stellen ausschlie&#223;lich darauf ab, dass die Ware bei &#220;bergabe defekt gewesen sein muss. Da die Garantieerkl&#228;rung freiwillig abgegeben wird, darf der Garantiegeber seine Garantie mit beliebigen Bedingungen verkn&#252;pfen und beispielsweise die regelm&#228;&#223;ige Wartung der Ware durch einen Vertragsh&#228;ndler vorschreiben. Soweit der Defekt auf einem normalen Verschlei&#223; oder einer unsachgem&#228;&#223;en Behandlung des Verbrauchers beruht, bestehen auch bei einer Garantie keinerlei Anspr&#252;che.</p>
<p>Bei der Beschaffenheitsgarantie garantiert der Hersteller oder Verk&#228;ufer einer Ware, dass die Ware eine bestimmte Beschaffenheit aufweist und zum Zeitpunkt der &#220;bergabe und danach mangelfrei ist. Bei der Haltbarkeitsgarantie gew&#228;hrleistet der Hersteller oder Verk&#228;ufer, dass die Ware eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Beschaffenheit beh&#228;lt und w&#228;hrend der Garantiezeit funktionsf&#228;hig bleibt.</p>
<h3>Garantieurkunde informiert &#252;ber die Rechte aus der Garantie</h3>
<p>Die Rechte des Verbrauchers ergeben sich im Garantiefall aus der Garantieurkunde. Die Garantieerkl&#228;rung muss gem&#228;&#223; § 477 BGB einfach und verst&#228;ndlich abgefasst sein und alle notwendigen Angaben enthalten, die der Verbraucher braucht, um die Garantie geltend zu machen. Dazu geh&#246;ren die Dauer, der Inhalt und der r&#228;umliche Geltungsbereich der Garantie sowie der Name und die Anschrift des Garantiegebers. Die Garantieerkl&#228;rung beschr&#228;nkt sich &#252;blicherweise auf einen Reparatur- oder Ersatzanspruch. Im Gegensatz zum gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrecht hat der Verbraucher kein R&#252;cktrittsrecht.</p>
<h2>So sehen die Gew&#228;hrleistungsrechte nach dem Gesetz aus</h2>
<p>Will der K&#228;ufer gesetzliche Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che geltend machen, muss er den Verk&#228;ufer zun&#228;chst zur Nacherf&#252;llung auffordern. Der Verk&#228;ufer kann dann wahlweise nach eigenem Ermessen versuchen den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Ware zu liefern. Grunds&#228;tzlich muss der K&#228;ufer dem Verk&#228;ufer eine zweite Chance geben, den Kaufvertrag durch die Reparatur der Kaufsache zu erf&#252;llen. Die dabei anfallenden Aufwendungen, also Transport-, Arbeits- und Materialkosten gehen zulasten des Verk&#228;ufers. Erst wenn die Nacherf&#252;llung gescheitert ist, erschlie&#223;en sich dem K&#228;ufer weitere Rechte.</p>
<h3>R&#252;cktrittsrecht erst nach Scheitern der Nacherf&#252;llung</h3>
<p>Der K&#228;ufer kann zun&#228;chst den Kaufpreis mindern und muss nur soviel bezahlen, wie es dem Minderwert der Ware entspricht. Ist der Mangel erheblich, kann der K&#228;ufer auch vom Kaufvertrag zur&#252;cktreten. Der Verk&#228;ufer muss dann den Kaufpreis vollst&#228;ndig erstatten. Kleinere Sch&#246;nheitsfehler, die sich auf die Gebrauchsf&#228;higkeit nicht auswirken oder M&#228;ngel, die der K&#228;ufer ohne wesentlichen Aufwand selbst beseitigen k&#246;nnte, berechtigen nicht zum R&#252;cktritt. Anders sieht es aus, wenn der Verk&#228;ufer eine Eigenschaft ausdr&#252;cklich zugesichert hat. Dann k&#246;nnen auch bereits geringe M&#228;ngel in Bezug auf diese Eigenschaft zum R&#252;cktritt berechtigen.</p>
<p>Hat der Verk&#228;ufer dar&#252;ber hinaus auch noch schuldhaft gehandelt, muss er &#252;ber die einfachen Gew&#228;hrleistungsrechte hinaus auch noch Schadensersatz leisten. Dies sind F&#228;lle, in denen der Verk&#228;ufer den Mangel kannte oder bei angemessener Sorgfalt h&#228;tte kennen m&#252;ssen. Sie erfassen auch Mangelfolgesch&#228;den, die dadurch entstehen, dass der Verk&#228;ufer in Kenntnis des Sachmangels beispielsweise ein Fahrzeug verkauft und der K&#228;ufer infolge einer fehlerhaften Bremsanlage einen Unfall erleidet.</p>
<h3>Zus&#228;tzliches Widerrufsrecht bei Online-K&#228;ufen</h3>
<p>Es kommt nicht darauf an, ob der K&#228;ufer die Ware im Ladengesch&#228;ft oder online im Internet erworben hat. Bei online-K&#228;ufen ist er sogar noch besser gestellt, da er ein Fernabsatzgesch&#228;ft t&#228;tigt und ihm der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Erhalt der Ware einr&#228;umt.</p>
<h2>Gew&#228;hrleistungsausschluss nur bei Privatverk&#228;ufen erlaubt</h2>
<p>Ein gewerblicher Verk&#228;ufer kann diese Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che auch nicht in seinen AGB ausschlie&#223;en. Allenfalls ein privater Verk&#228;ufer kann einen Gew&#228;hrleistungsausschluss vorgeben. Verkauft ein gewerblicher Verk&#228;ufer gebrauchte oder reduzierte Ware, bleiben die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsrechte bestehen. Will er seine Haftung begrenzen, muss er den K&#228;ufer auf eventuell vorhandene M&#228;ngel oder Schwachstellen des Kaufgegenstandes ausdr&#252;cklich hinweisen und sie mithin zur Grundlage des Kaufvertages machen.</p>
<h2>Kfz-Kauf weist Besonderheiten auf</h2>
<p>Beim Autokauf muss der K&#228;ufer die besonderen AGB der Verk&#228;uferseite ber&#252;cksichtigen. Die H&#228;ndler-AGB k&#246;nnen zwar die gesetzlichen Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che nicht ausschlie&#223;en. Der H&#228;ndler kann sie aber insoweit modifizieren, indem er Fristen f&#252;r die Nacherf&#252;llung beziffert oder bestimmte Aspekte des Fahrzeuges so detailliert umschreibt, dass der K&#228;ufer daraus keine Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che herleiten kann.</p>
<h2>G&#252;nstigerpr&#252;fung im Mangelfall</h2>
<p>Erweist sich eine Ware als mangelhaft, muss der K&#228;ufer &#252;berlegen, ob er ein gesetzliches Gew&#228;hrleistungsrecht oder einen ihm einger&#228;umten Garantieanspruch geltend macht. Entscheidend ist unter anderem, wann der Mangel auftritt. Erweist sich die Ware in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf als fehlerhaft, stellt er sich mit dem normalen Gew&#228;hrleistungsanspruch besser, da er in diesem Zeitraum nicht beweisen muss, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Hier profitiert er von der Vermutung des Gesetzes, dass der Mangel vorhanden war. Tritt der Mangel nach sechs Monaten auf, kann die Herstellergarantie g&#252;nstiger sein, da diese ihn unter Umst&#228;nden davon entlastet, den Mangel bei &#220;bergabe oder &#252;berhaupt nachweisen zu m&#252;ssen.</p>
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		<title>Geschenkgutscheine &#8211; Informationen zu den Rechten und Plichten</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 15:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gutscheine sind in unserer Konsumwelt ein beliebtes Marketinginstrument. Auch der Verbraucher sch&#228;tzt sie, da er sich mit der &#220;bergabe eines Geschenkgutscheines keine Gedanken mehr &#252;ber ein Geschenk zu Weihnachten, f&#252;r den Geburtstag oder die Familienfeier machen muss. Au&#223;erdem wird vermieden, &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/geschenkgutscheine-informationen-zu-den-rechten-und-plichten.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-779" title="© frankoppermann - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_11103641_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Gutscheine sind in unserer Konsumwelt ein beliebtes Marketinginstrument. Auch der Verbraucher sch&#228;tzt sie, da er sich mit der &#220;bergabe eines Geschenkgutscheines keine Gedanken mehr &#252;ber ein Geschenk zu Weihnachten, f&#252;r den Geburtstag oder die Familienfeier machen muss. Au&#223;erdem wird vermieden, dass der Beschenkte mit einem herk&#246;mmlichen Geschenk eventuell nicht besonders zufrieden w&#228;re. Mit einem Gutschein &#252;ber Bargeld hat er die M&#246;glichkeit, sich im Laden das zu kaufen, was er haben m&#246;chte oder sogar braucht.</strong><span id="more-777"></span></p>
<h2>Geschenkgutscheine und Umtauschgutscheine</h2>
<p>Gutscheine gibt es als Geschenkgutscheine oder Umtauschgutscheine. Der Geschenkgutschein berechtigt den Inhaber des Gutscheins, sich aus dem Warensortiment eines Ladens das Angebot herauszusuchen, das ihm gef&#228;llt. Ein Umtauschgutschein wird vom Verk&#228;ufer meist deshalb &#252;bergeben, weil er eine gekaufte Ware aus Kulanzgr&#252;nden oder infolge einer Beanstandung kompensieren m&#246;chte.</p>
<h3>Barauszahlung nicht m&#246;glich</h3>
<p>Der wichtigste Aspekt vorweg: Man kann sich einen Gutschein nicht in bar auszahlen lassen. Der Verk&#228;ufer macht seinen Gewinn dadurch, dass er Ware verkauft. M&#252;sste er den Gutschein erstatten, h&#228;tte er keinen Gewinn. Wenn der Gutscheininhaber in diesem Laden nichts kaufen m&#246;chte, kann er nur versuchen, den Gutschein privat zu Geld zu machen. Derjenige, der den Gutschein erwirbt, kann ihn einl&#246;sen. Vor allem: der Gutschein ist ein Geschenk und sollte vom Beschenkten nicht dazu missbraucht werden, zu Bargeld gemacht zu werden.</p>
<h2>Filialgutscheine in jeder Filiale einl&#246;sbar</h2>
<p>Wichtig ist, dass auf einem Gutschein immer ein Ausstellerdatum eingetragen ist und die Gutscheine mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen sind. Selbstverst&#228;ndlich muss der Gutschein die H&#246;he des Guthabens und den Aussteller erkennen lassen. Gutscheine, die in einer Filiale einer Filialkette erstellt wurden, k&#246;nnen grunds&#228;tzlich in jeder beliebigen Filiale des Unternehmens eingel&#246;st werden, es sei denn, auf dem Gutschein ist die Einl&#246;sung in einer bestimmten Filiale vereinbart.</p>
<h2>Gutscheine sind (nicht)inhaberbezogene Papiere</h2>
<p>Rechtlich kann man nichtinhaberbezogene Gutscheine und Inhabergutscheine unterscheiden. Nichtinhaberbezogene Gutscheine sind nicht auf einen bestimmten Inhaber ausgestellt. Es handelt sich um Inhaberschuldverschreibungen im Sinn des § 793 BGB. Sie kommen in der Praxis am h&#228;ufigsten vor. Der Austeller des Gutscheins leistet an jede Person, die den Gutschein zur Einl&#246;sung vorlegt. Sie sind also ohne weiteres beliebig &#252;bertragbar.</p>
<p>Inhaberbezogene Gutscheine hingegen werden auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Sie gelten gem&#228;&#223; § 808 BGB als qualifizierte oder hinkende Inhaberpapiere. Ihre &#220;bertragung auf einen anderen Inhaber bedarf eigentlich der Zustimmung des Ausstellers des Gutscheins. Die Zustimmung ist aber nur dann wirklich notwendig, wenn die Namensbezeichnung tats&#228;chlich die &#220;bertragung ausschlie&#223;en soll, weil sie aus ausdr&#252;cklich im Gutschein vermerkten Gr&#252;nden (nur ein qualifizierter Inhaber soll berechtigt sein) so vorgesehen ist.</p>
<h3>Gutscheine k&#246;nnen &#252;bertragen werden</h3>
<p>Ansonsten wird man davon ausgehen k&#246;nnen, dass Gutscheine jeder Art &#252;bertragbar sind, von jedem, der den Gutschein berechtigterweise in Besitz hat, eingel&#246;st werden k&#246;nnen und der Aussteller zur Leistung verpflichtet ist. Nur dann, wenn der Aussteller erkennen kann, dass der Vorleger des Gutscheins nicht berechtigt ist (infolge Diebstahl), kann und muss er die Einl&#246;sung verweigern. Ansonsten d&#252;rfte es dem Aussteller v&#246;llig gleichg&#252;ltig sein, wer den Gutschein einl&#246;st.</p>
<h2>G&#252;ltigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen</h2>
<p>Verbraucher und Verk&#228;ufer streiten im Lebensalltag meist &#252;ber die G&#252;ltigkeitsdauer eines Gutscheins. Auch hier muss man wieder zwischen inhaberbezogenen und nichtinhaberbezogenen Gutscheinen unterscheiden. Bei nichtinhaberbezogenen Gutscheinen betr&#228;gt die <strong>Verj&#228;hrungsfrist grunds&#228;tzlich drei Jahre</strong>. Die Verj&#228;hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein vom Aussteller erstellt wurde. Wurde der Gutschein im Januar 2008 gekauft, beginnt seine Verj&#228;hrung am 1.1.2009 und endet zum 31.12.2011. Wer also fr&#252;hzeitig im Jahr einen Gutschein erh&#228;lt, kann eine G&#252;ltigkeitsdauer von fast vier Jahren erreichen. Der Inhaber des Gutscheins kann in diesem Beispiel also zum 31.12.2011 letztmalig seinen Anspruch auf die im Gutschein verbriefte Leistung gegen&#252;ber dem Verk&#228;ufer geltend machen.</p>
<h3>Vereinbarung einer G&#252;ltigkeitsdauer darf nicht unangemessen benachteiligen</h3>
<p>Im Geschenkgutschein kann eine G&#252;ltigkeitsfrist vereinbart werden. Eine allgemeine Grenze gibt es nicht. <strong>Eine Frist von weniger als einem Jahr wird von den Gerichten in aller Regel aber als zu kurz beanstandet.</strong></p>
<div class="infobox">
<h3>Beispiel Amazon-Gutscheine</h3>
<p>Die Gerichte beurteilen die vorgegebene G&#252;ltigkeitsdauer nach den Grunds&#228;tzen der Sittenwidrigkeit, insbesondere danach, ob die Frist unangemessen ist und den Gutscheininhaber benachteiligt. In diesem Fall handelt es sich um eine der richterlichen Bewertung zug&#228;ngliche allgemeine Gesch&#228;ftsbedingung. Das Landgericht M&#252;nchen (Az. 12 O 22084/06) hatte in diesem Sinne in einem Musterprozess die Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen des Interneth&#228;ndlers Amazon beanstandet. Amazon bietet auch Geschenkgutscheine zum Bezug von Waren an und legte fest, dass diese Gutscheine ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum g&#252;ltig sind und auch das restliche Guthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr beansprucht werden k&#246;nne.</p>
<p>Da Amazon mit dieser Frist von der gesetzlichen Verj&#228;hrungsvorgabe abwich, wurde der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-W&#252;rttemberg stattgegeben. Das Oberlandesgericht M&#252;nchen hat die gegen das Urteil eingelegte Berufung abgewiesen (Az. 29 U 3193/07). Der Gutscheininhaber werde n&#228;mlich unangemessen benachteiligt. Die Argumentation von Amazon, man wolle den Verwaltungsaufwand reduzieren, wurde nicht anerkannt. Schlie&#223;lich werde ein Gro&#223;teil der Gutscheine kurzzeitig eingel&#246;st, so dass ein unzumutbarer Verwaltungsaufwand nicht ersichtlich sei. Auch wurde beanstandet, dass Amazon aus noch nicht eingel&#246;sten Betr&#228;gen Zinsvorteile ziehen konnte und au&#223;erdem von den verfallenen Betr&#228;gen einseitig profitierte.</p>
</div>
<h3>G&#252;ltigkeitsdauer bei individuellen Gutscheinen</h3>
<p>Bei inhaberbezogenen Gutscheinen richtet sich die Verj&#228;hrung nach § 801 BGB. Sie betr&#228;gt grunds&#228;tzlich 30 Jahre, soweit der Aussteller nicht eine k&#252;rzere Vorlegungsfrist vorgegeben hat. § 801 III BGB erlaubt, die Dauer und den Beginn der Vorlegungsfrist entgegen der gesetzlichen Regelung praxisgerecht anders zu bestimmen. In diesem Sinne hatte das Amtsgericht Syke (Az. 9 C 1683/02) einen Gutschein f&#252;r eine Fahrt im Hei&#223;luftballon als inhaberbezogenen Gutschein bewertet und die vom Aussteller vorgesehene Begrenzung zur Einl&#246;sung auf ein Jahr als zul&#228;ssig zugestanden. Mithin war darauf abgestellt worden, dass der Aussteller in diesem Fall verpflichtet war, f&#252;r den Empf&#228;nger des Gutscheins einer Haftpflichtversicherung wegen der Ballonfahrt abzuschlie&#223;en und vorzuhalten.</p>
<h3>Auch nach G&#252;ltigkeitsverfall Erstattung rechtens?</h3>
<p>Ist der Geschenkgutschein dann tats&#228;chlich verj&#228;hrt, kann der Aussteller dem Gutscheininhaber bei einem versp&#228;teten Einl&#246;sungsversuch entgegenhalten, der Gutschein sei verfallen und damit wertlos. Allerdings hat der Aussteller das Geld f&#252;r den Gutschein bereits erhalten und w&#228;re infolge dieses einseitigen Vorteils ungerechtfertigt bereichert. W&#252;rde man den Aussteller aber zur vollen Erstattung verpflichten, h&#228;tte er keinerlei Gewinn gemacht. Da der Gutscheininhaber die Vorlage des Gutscheins vers&#228;umt und den Gewinn des Ausstellers faktisch vereitelt hat, wird man dem Aussteller als eine Art Schadensersatzanspruch mindestens zugestehen k&#246;nnen, dass er von dem Guthaben des Gutscheins einen Verwaltungskostenbeitrag und einen Gewinnbetrag einbeh&#228;lt. Andererseits kann man die gesetzliche Regelung der Verj&#228;hrung nicht ganz beiseiteschieben. Ein Urteil zu dieser Fallgestaltung ist nicht bekannt. Da die Verj&#228;hrungsregelung den Aussteller absichert, wird man letztlich der Verj&#228;hrungsregelung den Vorzug geben m&#252;ssen, zumal der Gutscheininhaber genug Zeit hatte, den Gutschein einzul&#246;sen.</p>
<p>Allerdings: solange der Geschenkgutschein noch g&#252;ltig ist, kann der Inhaber keine Erstattung des Guthabens verlangen und muss sich in diesem Fall immer auf die Einl&#246;sung des Gutscheins verweisen lassen.</p>
<p>Schwieriger wird es, wenn der Aussteller den Gutschein auf ein Jahr befristet hat und der Gutscheininhaber die Einl&#246;sung vers&#228;umt. In diesem Fall wird man ihm zugestehen m&#252;ssen, dass er im Hinblick auf die gesetzliche Verj&#228;hrungsfrist von drei Jahren in jedem Fall die Erstattung des Guthabens binnen drei Jahren verlangen kann.</p>
<p>Auch dann, wenn der Aussteller des Gutscheins die Ware nicht oder nicht mehr liefern kann, muss der Gutscheininhaber innerhalb der Verj&#228;hrungszeit einen Anspruch auf Erstattung des Guthabens in Form einer Barauszahlung haben.</p>
<h2>Aussteller darf Anspruch aus Gutschein nicht vereiteln</h2>
<p>Wird ein Gutschein verkauft, muss der Aussteller daf&#252;r Sorge tragen, dass der Gutscheininhaber die versprochene Leistung tats&#228;chlich auch in Anspruch nehmen kann. Wer einen Hotelgutschein ausstellt, diesen auf ein Jahr befristet und auf Anfrage des Gutscheininhabers immer behauptet, es sei kein Zimmer frei, handelt arglistig und vereitelt die Einl&#246;sung des Gutscheins. Der Gutscheininhaber braucht sich auch nicht tagt&#228;glich nach den Zimmerkapazit&#228;ten zu erkundigen, es gen&#252;gt, wenn er dies einige Male versucht. Mehr ist ihm nicht zuzumuten. Nat&#252;rlich bleibt die Frage, was der Gutscheininhaber dann rein praktisch veranlassen kann, um zu seinem Recht zu kommen. Eine Zivilklage erscheint ziemlich aufwendig. In Betracht kommt eher die sicherlich viel effektivere Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges.</p>
<p>Ger&#228;t der Aussteller des Gutscheins w&#228;hrend der Vorlege- oder Verj&#228;hrungszeit in die Insolvenz, kann der Gutscheininhaber seinen Anspruch nur noch als Insolvenzforderung beim Insolvenzverwalter geltend machen. Einen Anspruch gegen den Schenker des Gutscheins hat er nicht.</p>
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		<title>Das Testament &#8211; Vorschriften und Formen</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:21:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jahr f&#252;r Jahr scheiden in Deutschland tausende B&#252;rger aus dem Leben und hinterlassen teilweise ein betr&#228;chtliches Verm&#246;gen. Und nicht jeder Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, um die Erfolge zu regeln, was letzten Endes zu Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen f&#252;hren kann. &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-testament-vorschriften-und-formen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-772" title="© Benny Weber - Fotolia.com" src="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wp-content/uploads/Fotolia_22857317_XS-150x100.jpg" alt="" width="150" height="100" />Jahr f&#252;r Jahr scheiden in Deutschland tausende B&#252;rger aus dem Leben und hinterlassen teilweise ein betr&#228;chtliches Verm&#246;gen. Und nicht jeder Verstorbene hat ein Testament hinterlassen, um die Erfolge zu regeln, was letzten Endes zu Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen f&#252;hren kann. Es ist daher nicht falsch, sich mit den Formvorschriften und Arten eines Testaments zu besch&#228;ftigen.<span id="more-771"></span></strong></p>
<h2>Warum ein Testament</h2>
<p>Umgangssprachlich wird das Testament oft als Letzter Wille bezeichnet. Im deutschen Recht ist dagegen auch die letztwillige Verf&#252;gung (siehe B&#252;rgerliches Gesetzbuch) gebr&#228;uchlich. Warum sollte man aber &#252;berhaupt die Aufteilung des Verm&#246;gens vor dem eigenen Ableben regeln, schlie&#223;lich k&#246;nnte dies doch auch das Erbrecht in Deutschland &#252;bernehmen? Das Problem: Nicht immer ist die Durchsetzung der gesetzlichen Erbfolge, wie in §§ 1922 ff. BGB festgelegt, auch im Interesse des Erblassers.</p>
<p>So kann es – aufgrund von Spannungen in der Vergangenheit – durchaus vorkommen, dass Eltern einzelne Kinder (lt. § 1924 BGB Erben 1. Ordnung) bez&#252;glich der Verm&#246;gensaufteilung nach ihrem Ableben ausschlie&#223;en wollen. Gleiches kann nat&#252;rlich f&#252;r weiter entfernte Blutsverwandte usw. gelten. Mit dem Testament l&#228;sst sich die Verm&#246;gensaufteilung im Sinne des Erblassers regeln und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Erben ausr&#228;umen.</p>
<h2>Formen des Testaments – das eigenh&#228;ndige Testament</h2>
<p>Oft wird angenommen, ein Testament muss immer notariell beglaubigt werden. Eine Tatsache, die keine rechtliche Grundlage findet – im Gegenteil, laut § 2247 Abs.1 BGB kann ein Testament vom Erblasser eigenh&#228;ndig verfasst werden. Allerdings muss es dessen Unterschrift am Ende des Testaments tragen, um den Abschluss zu erkl&#228;ren. Gleichzeitig muss das eigenh&#228;ndig &#8211; nach § 2247 BGB &#8211; verfasste Testament sowohl Zeit (Tag, Monat und Jahr) als auch den Ort enthalten. Bez&#252;glich der Unterschrift muss das Testament nicht den vollen Namen enthalten (obwohl in § 2247 Abs.3 BGB empfohlen), es sind auch andere Unterschriftsformen m&#246;glich – sofern sie eine eindeutige Identifizierung des Erblassers zulassen.</p>
<h2>Formen des Testaments – das &#246;ffentliche Testament</h2>
<p>Eine weitere h&#228;ufig praktizierte Form der Testamentserstellung ist das &#246;ffentliche Testament, welches sich auf zwei Wegen erreichen l&#228;sst – der Erkl&#228;rung des Letzten Willens durch den Erblasser gegen&#252;ber einem Notar oder der &#220;bergabe des Testaments an einen Notar (offen oder verschlossen). Anders als im Fall des eigenh&#228;ndigen Testaments ist in diesem Fall auch eine maschinengeschriebene Variante ausreichend. Bez&#252;glich der Kosten, welche f&#252;r diese Form des Testaments entstehen, richtet sich der Notar nach der geltenden Geb&#252;hrenordnung. Allerdings k&#246;nnen zus&#228;tzliche Aufwendungen entstehen, wenn zum Beispiel ein Facharzt zum Pr&#252;fen die Testierf&#228;higkeit herangezogen wird.</p>
<p>&#220;ber diese beiden Formen der Testamentserstellung hinaus existieren im Kontext des BGB weitere Sonderformen, die sogenannten Nottestamente, deren praktische Relevanz in der Vergangenheit nachgelassen hat.</p>
<h2>Das gemeinschaftliche Testament – der Letzte Wille f&#252;r Lebenspartner</h2>
<p>In der Praxis ist es oft so, dass Lebenspartner (Ehegatten) aus testamentarischer Sicht &#228;hnliche Ziele verfolgen. Allerdings ist aus juristischer Sicht das Verfassen eines Testaments nur f&#252;r jeden einzelnen Erblasser m&#246;glich. §§ 2265 ff. BGB schafft die M&#246;glichkeiten zum Verfassen eines gemeinschaftlichen Testaments, welches allerdings nur von Ehegatten errichtet werden kann.</p>
<p>Das Besondere: Es reicht aus, wenn ein Ehepartner das Testament verfasst, der andere Ehepartner lediglich die Unterschrift leistet. Dar&#252;ber hinaus erwachsen aus dem gemeinschaftlichen Testament bindende Verpflichtungen/Verf&#252;gungen, welche auch der &#252;berlebende Ehepartner nicht widerrufen kann. Beispiel: Im gemeinschaftlichen Testament ist die Verm&#246;gensteilung zwischen eigenen und Stiefkindern geregelt, der &#252;berlebende Ehepartner kann diese Verf&#252;gung nicht mehr zugunsten eigener Kinder &#228;ndern.</p>
<p>Allerdings – und hierdurch wird des &#214;fteren Streit provoziert – kann der &#252;berlebende Ehepartner &#252;ber das vererbte Verm&#246;gen (bei gegenseitigem Einsetzen in die Erbfolge) frei verf&#252;gen, also auch Verm&#246;gensteile ver&#228;u&#223;ern und/oder &#252;bertragen.</p>
<h2>Widerruf und Pflichtteil im Testament</h2>
<p>Menschliche Beziehungen und Ansichten k&#246;nnen sich im Lauf der Zeit &#228;ndern. Gerade, wenn es um den Letzten Willen und das Testament geht, gewinnt diese Tatsache an Bedeutung. Grunds&#228;tzlich kann ein Testament vom Erblasser jederzeit widerrufen werden – auch ohne diesen Widerruf konkret zu formulieren. Es reicht aus, ein zum bestehenden Testament inhaltlich in Widerspruch stehendes Testament zu verfassen, da die neue letztwillige Verf&#252;gung Vorrang hat. Eine Besonderheit gilt beim gemeinschaftlichen Testament – der Zweitsterbende kann die Verf&#252;gungen nicht widerrufen.</p>
<p>Der weitverbreitete Glauben, Kinder aus der Verm&#246;gensaufteilung g&#228;nzlich zu streichen, ist &#252;brigens falsch. In Deutschland kennt das Erbrecht einen Pflichtteil, nur der dar&#252;ber hinausgehende Anteil des Verm&#246;gens ist frei vererbbar. Dieser Pflichtteil kann u. U. entzogen werden, wenn der Pflichtteilberechtigte etwa dem Erblasser nach dem Leben trachten, diesen k&#246;rperlich misshandelt usw. – sich als erbunw&#252;rdig zeigt.</p>
<p>In einer Familie (ohne Testament) mit drei Kindern w&#252;rde demnach beim Ableben eines Elternteils die H&#228;lfte des Verm&#246;gens an den Ehepartner fallen, die andere H&#228;lfte zwischen den Kindern zu je einem Drittel geteilt und der Pflichtteil davon wiederum 50 Prozent (ein Zw&#246;lftel) ausmachen.</p>
<h2>Testament anfechten – wenn der Letzte Wille zum Streitfall wird</h2>
<p>Immer wieder kommt es zwischen Hinterbliebenen &#252;ber die Auslegung des Testaments oder die Verm&#246;gensaufteilung zum Streit. Wie gestaltet sich daher eine Testament Anfechtung? Generell r&#228;umt § 2082 BGB f&#252;r eine wirksame Anfechtung die Abgabe der Anfechtungserkl&#228;rung <strong>innerhalb einer Frist von 12 Monaten</strong> nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes ein. Berechtigt zur Abgabe der Anfechtungserkl&#228;rung k&#246;nnen unter anderem die Erben, Vorerben oder Personen sein, gegen die sich eine Verf&#252;gung im Testament richtet.</p>
<p>Ob die Anfechtung Erfolg hat, h&#228;ngt auch vom Anfechtungsgrund ab, also ob die Anfechtung zum Beispiel von einem Pflichtteilberechtigten, der &#252;bergangen wurde, vorgetragen wird oder es sich um eine Anfechtung wegen Drohung gegen den Erblasser oder einen Motivirrtum handelt. Generell wird durch die Anfechtung das Testament nicht in seiner Gesamtheit unwirksam, sondern nur der Teil, auf den sich die Anfechtung bezieht (Verm&#246;gensaufteilung unter den Pflichtteilberechtigten usw.).</p>
<h2>Sonderfall: Der Erbe stirbt vor dem Erblasser</h2>
<p>Hin und wieder kann es zu einer Situation kommen, in welcher der Erbe vor dem Erblasser aus dem Leben scheidet. In diesem Fall greift § 1923 Abs. 1 BGB, welcher hier relativ eindeutige Rahmenbedingungen zieht – erben kann nur, wer den Erblasser &#252;berlebt. Beispiel: Ein Erblasser hat drei Kinder, von denen eines durch Unfall zu Tode kommt. Die verbliebenen Kinder k&#246;nnen das Erbe in dieser Situation allerdings nicht einfach unter sich verteilen.</p>
<p>§ 1924 Abs. 3 BGB legt n&#228;mlich fest, dass – sofern es sich beim Erben um einen Abk&#246;mmling des Erblassers handelt – dessen Abk&#246;mmlinge an seine Stelle in der Erbfolge treten, der Erbteil/Pflichtteil also zwischen diesen geteilt wird. Entsprechende Regelungen gelten auch f&#252;r die gesetzliche Erfolge h&#246;herer Ordnung (§§ 1925 ff. BGB).</p>
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		<title>Wohneigentum bei Hartz IV</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Oct 2010 11:46:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Grunds&#228;tzlich sind Bezieher von ALG II-Leistungen verpflichtet, Einkommen und Verm&#246;gen einzusetzen, um Hilfebed&#252;rftigkeit abzuwenden. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang Leistungsempf&#228;nger berechtigt sind, &#252;ber Wohneigentum zu verf&#252;gen und dieses anrechnungsfrei zu nutzen. Denn &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/wohneigentum-bei-hartz-iv.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/wohneigentum.jpg" alt="Wohneigentum bei Hartz IV" /><strong>Grunds&#228;tzlich sind Bezieher von ALG II-Leistungen verpflichtet, Einkommen und Verm&#246;gen einzusetzen, um Hilfebed&#252;rftigkeit abzuwenden. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang Leistungsempf&#228;nger berechtigt sind, &#252;ber Wohneigentum zu verf&#252;gen und dieses anrechnungsfrei zu nutzen. Denn nach der gesetzlichen Regelung sind bei der Feststellung der Hilfebed&#252;rftigkeit des Antragstellers als Verm&#246;gen alle verwertbaren Verm&#246;gensgegenst&#228;nde zu ber&#252;cksichtigen (§ 12 Absatz 1 SGB II). Dazu z&#228;hlt grunds&#228;tzlich auch Wohneigentum, wobei es sich um Grundbesitz als solchen oder eine Eigentumswohnung handeln kann.</strong><span id="more-268"></span></p>
<p>Liegt ein Fall zul&#228;ssiger Wohneigentumsnutzung vor, stellt sich die Anschlussfrage, welche Leistungen der Sozialleistungstr&#228;ger im Einzelnen im Rahmen der Kosten f&#252;r die Unterkunft &#252;bernimmt.</p>
<h2>Anrechnung von Wohneigentum als Verm&#246;gen</h2>
<h3>Eigennutzung ausschlaggebend</h3>
<p>Das entscheidende Kriterium f&#252;r die Ber&#252;cksichtigung von <a title="Baufinanzierung" href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/baufinanzierung/">Wohneigentum</a> bei Hartz IV ist die Eigennutzung der Immobilie durch den Leistungsbezieher. Das Gesetz sieht nur dann den Ausschluss der Anrechnung von Wohneigentum vor, wenn es sich jeweils handelt um</p>
<ul>
<li>ein selbst genutztes Hausgrundst&#252;ck von angemessener Gr&#246;&#223;e</li>
<li>eine selbst genutzte Eigentumswohnung von angemessener Gr&#246;&#223;e</li>
</ul>
<p>Demgegen&#252;ber gilt f&#252;r nicht selbst genutztes Wohneigentum, dass dieses als Verm&#246;gen in die Ermittlung der Bed&#252;rftigkeit eingeht und entsprechend angerechnet wird.</p>
<h2>Angemessenheit des Wohneigentums</h2>
<p>Ma&#223;gebend f&#252;r die Bestimmung der Angemessenheit des selbst genutzten Wohneigentums sind die Lebensumst&#228;nde w&#228;hrend des Leistungsbezugs (§ 12 Absatz 3 SGB II). Dabei hat die Rechtsprechung den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit n&#228;her konkretisiert und Orientierungswerte daf&#252;r geliefert, wann selbst genutztes Wohneigentum in Abh&#228;ngigkeit von der jeweiligen Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei bleiben soll.</p>
<p>F&#252;r selbst genutzte Einfamilienh&#228;user gilt danach als jeweils angemessen f&#252;r</p>
<ul>
<li>einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfl&#228;che von 90 qm</li>
<li>einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfl&#228;che von 110 qm</li>
<li>einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfl&#228;che von 130 qm</li>
</ul>
<p>F&#252;r selbst genutzte Eigentumswohnungen gilt als jeweils angemessen f&#252;r</p>
<ul>
<li>einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfl&#228;che von 80 qm</li>
<li>einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfl&#228;che von 100 qm</li>
<li>einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfl&#228;che von 120 qm</li>
</ul>
<p>Bei gr&#246;&#223;eren Bedarfsgemeinschaften wird f&#252;r jede weitere Person ein Zuschlag von 20 qm gew&#228;hrt.</p>
<h2>Unangemessenheit des Wohneigentums und m&#246;gliche Folgen</h2>
<p>Erweist die Bed&#252;rftigkeitspr&#252;fung, dass das Wohneigentum nicht mehr angemessen ist, kann von dem Antragsteller grunds&#228;tzlich die wirtschaftliche Verwertung des Grundbesitzes oder Wohneigentums zur Vermeidung der Hilfebed&#252;rftigkeit verlangt werden.</p>
<p>Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Eine Verwertung der Immobilie kann immer nur in den Grenzen des wirtschaftlich M&#246;glichen und Zumutbaren gefordert werden. Besteht die M&#246;glichkeit einer Grundst&#252;cksteilung, so kann der Sozialleistungstr&#228;ger den Antragsteller zun&#228;chst hierauf verweisen. Eine Bed&#252;rftigkeit wird unter solchen Bedingungen ausscheiden, die Bewilligung von ALG II-Leistungen abgelehnt werden.</p>
<p>Kommen solche M&#246;glichkeiten dagegen nicht in Betracht, ist ein Verkauf der Immobilie dem Betroffenen nicht zumutbar. Das Gesetz erkennt das Wohneigentum in grunds&#228;tzlicher Weise als schutzbed&#252;rftig an. Selbst wenn das Wohneigentum sich im Einzelfall nicht mehr in den von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen der Angemessenheit bewegen sollte, nimmt dies dem Wohneigentum nicht seine Schutzbed&#252;rftigkeit. Eine v&#246;llige Preisgabe seines Eigentums kann von dem Hilfebed&#252;rftigen daher nicht verlangt werden.</p>
<p>Allerdings besteht unter solchen Voraussetzungen die Verpflichtung, zu einer Teilvermietung oder Untervermietung &#8211; soweit dies m&#246;glich ist. Kann in dem selbst genutzten Wohneigentum eine Wohneinheit abgetrennt und vermietet werden, so sind zun&#228;chst die dadurch erzielbaren Eink&#252;nfte zur Abwendung der Hilfebed&#252;rftigkeit einzusetzen.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: ArTo / fotolia.de</p>
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		<title>Kredit trotz Privatinsolvenz m&#246;glich?</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/kredit-trotz-privatinsolvenz-moeglich.html</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Jul 2010 18:05:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Privatinsolvenz]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem Privatinsolvenzverfahren geht der “Schuldner” in die sechsj&#228;hrige Wohlverhaltensperiode. Hierbei verpflichtet er sich, alle ihm zumutbaren T&#228;tigkeiten aufzunehmen und den pf&#228;ndbaren Teil des Einkommens (&#252;ber den Treuh&#228;nder) an die Gl&#228;ubiger zu leisten. Gleichzeitig gehen alle pf&#228;ndbaren Gegenst&#228;nde und Rechte &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/kredit-trotz-privatinsolvenz-moeglich.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/insolvenz.jpg" alt="Privatinsolvenz und Kredit" /><strong>Mit dem Privatinsolvenzverfahren geht der  “Schuldner” in die sechsj&#228;hrige Wohlverhaltensperiode. Hierbei  verpflichtet er sich, alle ihm zumutbaren T&#228;tigkeiten aufzunehmen und  den pf&#228;ndbaren Teil des Einkommens (&#252;ber den Treuh&#228;nder) an die  Gl&#228;ubiger zu leisten. Gleichzeitig gehen alle pf&#228;ndbaren Gegenst&#228;nde und  Rechte in die Insolvenzmasse ein.</strong><span id="more-138"></span></p>
<p>Kurz gesagt: Nach der Er&#246;ffnung des Privatinsolvenzverfahrens sind  die Mittel des Schuldners beschr&#228;nkt, bis zur <a href="http://www.ratgeber-geld.de/konten-und-karten/girokonto/p-konto.html">Pf&#228;ndungsfreigrenze</a>. Auch  sind keine pf&#228;ndbaren Gegenst&#228;nde oder Rechte mehr vorhanden. Vor diesem  Hintergrund scheint es unwahrscheinlich bis unm&#246;glich, dass sich Jemand  findet, der an einen solchen Schuldner Kredite vergibt. Es ist weder  Einkommen noch Verm&#246;gen vorhanden, aus dem im Zweifelsfall gepf&#228;ndet  werden kann, damit sind bei einer solchen <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/bonitaet.html">Bonit&#228;t</a> die Aussichten als eher schlecht bis sehr schlecht einzustufen..</p>
<p>Findet sich doch Jemand, der einen <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/">Kredit</a> vergibt, so kann man hier  wirklich von Gl&#252;ck reden. Allerdings sollte man hier darauf hinweisen,  dass man sich in einer Privatinsolvenz befindet. Unterl&#228;sst man diesen  Hinweis, guten Wissens, dass man zahlungsunf&#228;hig ist, so kann hier  durchaus ein Betrug vorliegen, da man ja aufgrund der  Zahlungsunf&#228;higkeit nicht im Stande ist, den gew&#228;hrten Kredit  zur&#252;ckzuzahlen. Mit Zahlungsunf&#228;higkeit ist hier gemeint, dass ein  Kredit, wenn er getilgt w&#252;rde, nur aus dem nicht pf&#228;ndbaren Einkommen  getilgt werden kann, worauf der Kreditgeber aber nicht bestehen bzw.  nicht mehr pf&#228;nden kann.</p>
<h2>Auswirkungen neuer Kredite auf die Privatinsolvenz</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich f&#252;hrt eine Neuaufnahme eines Kredites oder allgemein  neuer Schulden nicht gleich zum Versagen der Restschuldbefreiung.  Zun&#228;chst ist also die Privatinsolvenz nicht gef&#228;hrdet. Zu beachten ist  aber, dass nur die Kredite und Schulden in der Privatinsolvenz sind, die  vor der Antragstellung bekannt waren bzw. im Insolvenzantrag  festgehalten sind. Diese werden auch nach der Wohlverhaltensperiode mit  der Restschuldbefreiung nicht erlassen, sie sind lediglich rechtlich  nicht mehr durchsetzbar.</p>
<p>Die neuen Schulden, die nach der Er&#246;ffnung des  Privatinsolvenzverfahrens aufgenommen werden, unterliegen nicht der  Befreiung. Hierf&#252;r muss der Schuldner vollst&#228;ndig einstehen und ein  neues Privatinsolvenzverfahren ist erst nach 10 Jahren m&#246;glich.</p>
<h2>Versagung der Restschuldbefreiung</h2>
<p>Erf&#228;hrt ein im Insolvenzantrag genannter Gl&#228;ubiger, dass der  Schuldner neue Kredite aufgenommen hat, so kann er die Versagung der  Restschuldbefreiung verlangen. Aus gutem Grund, denn die Privatinsolvenz  wurde ja beantragt, da aufgrund der H&#246;he der Schulden die  Zahlungsunf&#228;higkeit eingetreten ist. Mit der Aufnahme neuer Kredite  steht der Schuldner wieder vor dem gleichen Problem wie bereits vor der  Privatinsolvenz.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Im schlimmsten Fall kommt es nicht zur Befreiung der Restschulden,  womit das Ziel der eigentlichen Privatinsolvenz verfehlt w&#228;re. Es ist  also strikt davon abzuraten, neue Kredite oder allgemein neue Schulden  w&#228;hrend einer laufenden Privatinsolvenz aufzunehmen. Wenn der Schuss  nach Hinten losgeht, m&#252;ssen 10 Jahre vergehen, bis ein neues  Insolvenzverfahren beantragt werden kann. In dieser Zwischenzeit d&#252;rfen  die Gl&#228;ubiger weiter mahnen und pf&#228;nden.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Teamarbeit / fotolia.de</p>
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		<title>Scheidung online durchf&#252;hren</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/eine-scheidung-online-durchzufuehren-kann-kosten-sparen.html</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 17:44:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland werden nach wie vor sehr viele Ehen geschieden und nicht selten geht es dabei sehr feindselig zu. Es wird um die Besitzt&#252;mer, um Unterhaltszahlungen und um das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder gestritten und man bekommt ziemlich schnell das &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/eine-scheidung-online-durchzufuehren-kann-kosten-sparen.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/scheidung.jpg" alt="Scheidung online durchf&#252;hren" /><strong>In Deutschland werden nach wie vor sehr viele Ehen geschieden und nicht selten geht es dabei sehr feindselig zu. Es wird um die Besitzt&#252;mer, um Unterhaltszahlungen und um das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder gestritten und man bekommt ziemlich schnell das Gef&#252;hl, dass es eigentlich nur darum geht, sich gegenseitig zu zerst&#246;ren. Dabei schaden sich beide Parteien nur selbst, denn im Endeffekt kostet das Ganze lediglich einen gro&#223;en Batzen Geld und niemandem ist damit geholfen.</strong><span id="more-76"></span></p>
<p>Wer dagegen den einvernehmlichen Weg sucht, kann weitere Kosten sparen, wenn er seine Scheidung online durchf&#252;hren l&#228;sst. Es gibt mittlerweile die M&#246;glichkeit, &#252;ber das Internet den Auftrag f&#252;r eine Scheidung zu geben. Einige Kanzleien in Deutschland haben sich auf diesen Weg spezialisiert und versuchen, f&#252;r alle Probleme m&#246;glichst einvernehmliche L&#246;sungen zu finden. Dies schont neben dem Portemonnaie auch immer die eigenen Nerven, was in einer so belastenden Situation oftmals noch wertvoller sein kann.</p>
<p>Man kann durch eine Scheidung, die online durchgef&#252;hrt wird, dar&#252;ber hinaus auch noch jede Menge Fahrt- und Anwaltskosten sparen, da man seinen Anwalt merklich seltener aufsuchen muss. Vieles kann online oder telefonisch geregelt werden, was vor allem bei verschiedenen Wohnorten der ehemaligen Partner auch eine gro&#223;e Zeitersparnis bedeutet. Oft hat man n&#228;mlich gar nicht die zeitliche M&#246;glichkeit, sich die Zeit f&#252;r so etwas zu nehmen, weil entweder die Arbeit ruft oder man auf die Kinder aufpassen muss.</p>
<p>Eine <a href="http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Scheidung.htm" target="_blank">Scheidung</a> ist selbstverst&#228;ndlich etwas, wor&#252;ber man sich nicht freuen kann, aber man sollte doch nach M&#246;glichkeit versuchen, sie so friedlich und still wie m&#246;glich &#252;ber die B&#252;hne zu bringen. Dies geht am besten, wenn man die <a href="http://www.scheidung.com/online-antrag.html" target="_blank">Scheidung online</a> in Auftrag gibt und den Willen besitzt, auf die andere Partei einzugehen. Die Liste der Vorteile ist wirklich lang, denn man spart Geld, Zeit, Nerven und entlastet auch die eventuell vorhandenen Kinder enorm.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Deklofenak / fotolia.de</p>
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		<title>Kindergeld als staatliche Leistung f&#252;r Erziehungsberechtigte</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 11:55:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Barunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Elterngeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die H&#246;he des Kindergeldes gliedert sich nach Anzahl der Kinder. F&#252;r die ersten beiden Kindern gibt es jeweils 184 Euro. F&#252;r das dritte Kind 190 Euro und &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/kindergeld-als-staatliche-leistung-fuer-erziehungsberechtigte.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/kindergeld.jpg" alt="Kindergeld" /><strong>Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die an die Erziehungsberechtigten von Kindern gezahlt wird. Die H&#246;he des Kindergeldes gliedert sich nach Anzahl der Kinder. F&#252;r die ersten beiden Kindern gibt es jeweils 184 Euro. F&#252;r das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro.</strong><span id="more-47"></span></p>
<h2>Anspruch</h2>
<p>Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz besteht f&#252;r deutsche Staatsb&#252;rger, sofern diese einen Wohnsitz oder einen gew&#246;hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.</p>
<p>Bei Wohnsitz deutscher Staatsb&#252;rger im Ausland muss f&#252;r den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland entweder eine unbeschr&#228;nkte Einkommensteuerpflicht oder eine Gleichstellung durch Antrag beim Finanzamt.</p>
<p>Bei Wohnsitz im Ausland und keiner unbeschr&#228;nkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland kann Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bestehen, falls folgende Bedingungen vorliegen:</p>
<ul>
<li>der Antragsteller steht im Versicherungspflichtverh&#228;ltnis zu der Bundesagentur f&#252;r Arbeit (BA) oder</li>
<li>der Antragsteller ist als Entwicklungshelfer oder Missionar t&#228;tig oder</li>
<li>der Antragsteller bezieht Rente nach deutschen Rechtsvorschriften, ist Staatsangeh&#246;riger eines Mitgliedsstaates des Europ&#228;ischen Wirtschaftsraumes und lebt in einem der Mitgliedsstaaten</li>
</ul>
<p>Wenn einer der Elternteile Anspruch auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der andere Elternteil Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz hat, so hat der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz Vorrang.</p>
<p>F&#252;r in Deutschland wohnende Ausl&#228;nder besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie eine entsprechende Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.</p>
<h2>Antrag</h2>
<p>Der ausgef&#252;llte und unterschriebene Antrag auf Kindergeld wird bei der zust&#228;ndigen Familienkasse eingereicht.</p>
<p>Vordrucke dazu sind bei der zust&#228;ndigen Familienkasse oder im Internet erh&#228;ltlich.</p>
<h2>Als Kinder im Sinne des Kindergeldes z&#228;hlen:</h2>
<ul>
<li>eheliche und nichteheliche Kinder, die mit dem Antragsteller verwandt sind (erster Grad)</li>
<li>adoptierte Kinder</li>
<li>Stiefkinder und Enkelkinder, die im Haushalt des Antragstellers leben</li>
<li>Pflegekinder, die im Haushalt des Antragstellers leben</li>
</ul>
<h2>Bezugsdauer / Altersgrenzen</h2>
<p>Ein Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes besteht grunds&#228;tzlich f&#252;r den Monat, f&#252;r den wenigstens an einem Tag des Monats, Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.</p>
<p>Mit Ablauf des Monats, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, endet die Kindergeldzahlung zun&#228;chst.</p>
<p>Eine Weiterzahlung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist m&#246;glich, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium oder in einem freiwilligen sozialen oder &#246;kologischen Jahr befindet. Ferner erh&#246;ht sich der Bezugszeitraum um die Zeiten der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres.</p>
<p>Dies muss der Familienkasse angezeigt und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.</p>
<p>Bei Behinderung des Kindes kann das Kindergeld &#252;ber das 25. Lebensjahr hinaus gew&#228;hrt werden.</p>
<h2>Kindergeld bei behinderten Kindern</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann f&#252;r ein behindertes Kind Kindergeld, auch &#252;ber das 25. Lebensjahr hinaus, bezogen werden.</p>
<p>F&#252;r diesen Fall m&#252;ssen der zust&#228;ndigen Familienkasse folgende Voraussetzungen angezeigt und nachgewiesen werden:</p>
<ul>
<li>Vorliegen einer k&#246;rperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung,</li>
<li>das Kind ist, aufgrund der vorliegenden Behinderung, nicht in der Lage, selbst seinen Lebensunterhalt zu bestreiten,</li>
<li>die Behinderung des Kindes ist bereits vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten</li>
</ul>
<p>Als Nachweis der Behinderung gilt eine amtliche Bescheinigung oder ein &#228;rztliches Gutachten.</p>
<p>Es ist entscheidend, dass durch die Behinderung die Unf&#228;higkeit zum Selbstunterhalt besteht, ma&#223;gebend ist also nicht der Grad der Behinderung.</p>
<h2>Einkommensgrenzen</h2>
<p>Bis zu dem Monat, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, werden Kinder bei der Kindergeldzahlung ber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Kinder, die &#252;ber 18 Jahre alt sind, haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die j&#228;hrlichen Eink&#252;nfte des Kindes nicht h&#246;her sind, als 7.680 Euro. Als Eink&#252;nfte gelten dabei diese Betr&#228;ge, die sich nach dem Abzug der Werbungskosten und Sonderausgaben von den Einnahmen (Bruttoeinnahmen) ergeben.</p>
<p>Wenn die Eink&#252;nfte und Bez&#252;ge die festgelegte Freigrenze &#252;berschreiten, entf&#228;llt der Kindergeldanspruch f&#252;r das gesamte Jahr. Wurde das Kindergeld bereits ausgezahlt, so ist es f&#252;r das gesamte Jahr zur&#252;ckzuzahlen.</p>
<h2>Kindergeld bei Geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern</h2>
<p>Kindergeld f&#252;r ein und dasselbe Kind erh&#228;lt grunds&#228;tzlich immer nur eine Person und zwar der Elternteil, bei dem das Kind im Haushalt wohnt.</p>
<p>Wenn das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, dann erh&#228;lt der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind den h&#246;heren laufenden Barunterhalt zahlt.</p>
<p>Sollten beide Elternteile keinen Barunterhalt an das Kind zahlen oder wird Barunterhalt in gleicher H&#246;he gezahlt, k&#246;nnen die Eltern untereinander denjenigen bestimmen, der das Kindergeld erhalten soll.</p>
<p>Auch Pflegeeltern oder Gro&#223;eltern k&#246;nnen zum Berechtigten bestimmt werden, wenn das Kind dort im Haushalt lebt.</p>
<p>Kann keine Einigung &#252;ber den Berechtigten erzielt werden, legt das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vormundschaftsgericht den Kindergeldberechtigten fest. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag.</p>
<h2>Auszahlung</h2>
<p>Das Kindergeld wird durch die zust&#228;ndige Familienkasse der Bundesagentur f&#252;r Arbeit monatlich ausgezahlt. Dabei richtet sich der Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergeldes nach der Kindergeldnummer.</p>
<p>Im Antrag auf Kindergeld gibt der Kindergeldberechtigte eine Konto-Nummer bei einem Geldinstitut an, auf welches dann monatlich die &#220;berweisung des Kindergeldes erfolgt.</p>
<p>Angeh&#246;rige des &#246;ffentlichen Dienstes und Empf&#228;nger von Versorgungsbez&#252;gen erhalten das Kindergeld in der Regel monatlich durch ihren Dienstherrn oder Arbeitgeber ausgezahlt.</p>
<h2>Abzweigung des Kindergeldes</h2>
<p>Eine Abzweigung des Kindergeldes kann dann erfolgen, wenn der Kindergeldberechtigte keinen <a href="http://www.allein-erziehend.net/Info/Unterhalt.htm" target="_blank">Unterhalt</a> an sein Kind leistet. Auch wenn keine Unterhaltspflicht wegen fehlender Leistungsf&#228;higkeit besteht, kann das Kindergeld abgezweigt werden.</p>
<p>Kommt der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht zwar nach, aber in einer geringeren H&#246;he als dem anteiligen Kindergeld, kann das Kindergeld ebenfalls abgezweigt werden.</p>
<p>In diesen F&#228;llen kann die zust&#228;ndige Familienkasse das Kindergeld, das auf dieses Kind entf&#228;llt, an die Person oder die Beh&#246;rde abzweigen bzw. auszahlen, die dem Kind in der Tat Unterhalt gew&#228;hrt. Ist das Kind bereits vollj&#228;hrig, kann das Kindergeld an das Kind direkt ausgezahlt werden.</p>
<p>Die Abzweigung erfolgt jedoch nur auf Verlangen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag unterschrieben bei der zust&#228;ndigen Familienkasse eingereicht werden.</p>
<h2>Wichtig</h2>
<p>Haben Sie Kindergeld beantragt oder beziehen Sie Kindergeld, sind Sie verpflichtet, alle &#196;nderungen in den Verh&#228;ltnissen bei Ihnen und Ihren Kindern unverz&#252;glich der zust&#228;ndigen Familienkasse mitzuteilen.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Andre Bonn / fotolia.de</p>
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		<title>Elterngeld zur finanziellen &#220;berbr&#252;ckung bei Kindesgeburt</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/elterngeld-zur-finanziellen-ueberbrueckung-bei-kindesgeburt.html</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 11:50:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensersatzleistung]]></category>
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		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat zum 01.01.2007 das Elterngeld eingef&#252;hrt, welches das bisherige Erziehungsgeld abl&#246;st. Diese Regelung soll Eltern den Berufsausstieg zur Kindererziehung oder das Reduzieren der Wochenarbeitsstunden auf maximal 30 erm&#246;glichen. Somit die optimale L&#246;sung, Kind und Beruf unter einen Hut &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/elterngeld-zur-finanziellen-ueberbrueckung-bei-kindesgeburt.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/elterngeld.jpg" alt="Elterngeld" /><strong>Die Bundesregierung hat zum 01.01.2007 das Elterngeld eingef&#252;hrt, welches das bisherige Erziehungsgeld abl&#246;st. Diese Regelung soll Eltern den Berufsausstieg zur Kindererziehung oder das Reduzieren der Wochenarbeitsstunden auf maximal 30 erm&#246;glichen. Somit die optimale L&#246;sung, Kind und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ohne finanzielle Einbu&#223;en hinnehmen zu m&#252;ssen.</strong><span id="more-43"></span></p>
<h2>Anspruch</h2>
<p>Alle Eltern, deren Kinder nach dem 30.12.2006 (Stichtag) zur Welt gekommen sind, haben automatisch Anspruch auf das neue Elterngeld.</p>
<h2>F&#246;rderungsdauer</h2>
<p>Das Elterngeld wird f&#252;r einen Zeitraum von zw&#246;lf Monaten gew&#228;hrt und kann auf 14 Monate verl&#228;ngert werden, wenn sich beide Elternteile dazu entschlie&#223;en, beruflich k&#252;rzer zu treten. Wie die Eltern die 14 Monate unter sich aufteilen bleibt ihnen selbst &#252;berlassen. Weiterhin besteht die M&#246;glichkeit, den Zeitraum des Bezuges von Elterngeld zu verdoppeln, jedoch werden dann auch die monatlichen Zahlungen halbiert, so dass bei beiden Varianten am Ende das gleiche Ergebnis erscheint.</p>
<h2>H&#246;he des Elterngeldes</h2>
<p>Die H&#246;he des Elterngeldes richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Nettogehalt und betr&#228;gt 67 % des Durchschnitts aus den letzten zw&#246;lf Nettoauszahlungen, jedoch h&#246;chstens 1.800 monatlich Euro.</p>
<p>Haben Eltern aufgrund von Bezug von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) kein Arbeitseinkommen nachweisen, so wird ein einkommensunabh&#228;ngiger Betrag von 300 Euro je Kind gezahlt. Diese Regelung trifft auch auf Studenten und Hausfrauen/ Hausm&#228;nner zu.</p>
<p>Beim Bezug von anderen Sozialleistungen bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.</p>
<h2>Geschwisterbonus</h2>
<p>Unabh&#228;ngig vom Alter der Geschwisterkinder erhalten die Eltern f&#252;r jeweils zwei unter dreij&#228;hrige Geschwister oder drei unter sechsj&#228;hrige Geschwister einen so genannten Geschwisterbonus. Dieser betr&#228;gt 10 Prozent des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro monatlich je Geschwisterkind.</p>
<h2>Weiterf&#252;hrende Links:</h2>
<p><a href="http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/studium-ausbildung-mit-kind.html#c793" target="_blank">Staatlich anerkannte Beratungsstellen f&#252;r Schwangerschaftsfragen</a></p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: rupbilder / fotolia.de</p>
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		<item>
		<title>BAf&#246;G – Ausbildungsf&#246;rderung f&#252;r Schule und Studium</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/bafoeg-ausbildungsfoerderung-fuer-schule-und-studium.html</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 11:45:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsförderung]]></category>
		<category><![CDATA[BAföG]]></category>
		<category><![CDATA[Studenten]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesausbildungsf&#246;rderungsgesetz, genauer das Bundesgesetz &#252;ber individuelle F&#246;rderung der Ausbildung, kurz BAf&#246;G, vom 26. August 1971, g&#252;ltig in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2006, hat vor allem ein Anliegen: Chancengleichheit im Bildungswesen. Das hei&#223;t, auch Kindern aus einkommensschwachen Familien &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/bafoeg-ausbildungsfoerderung-fuer-schule-und-studium.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/bafoeg.jpg" alt="BAf&#246;G Studienfinanzierung" /><strong>Das Bundesausbildungsf&#246;rderungsgesetz, genauer das Bundesgesetz &#252;ber individuelle F&#246;rderung der Ausbildung, kurz BAf&#246;G, vom 26. August 1971, g&#252;ltig in der aktuellen Fassung vom 1. Januar 2006, hat vor allem ein Anliegen: Chancengleichheit im Bildungswesen. Das hei&#223;t, auch Kindern aus einkommensschwachen Familien soll die M&#246;glichkeit gegeben werden, eine optimale Bildung zu genie&#223;en, ohne daf&#252;r einen Nebenjob aufnehmen zu m&#252;ssen. Denn das ist in 67 Prozent der F&#228;lle immer noch n&#246;tig, um die Kosten f&#252;r ein Studium decken zu k&#246;nnen.</strong><span id="more-37"></span></p>
<h2>BAf&#246;G F&#246;rderung</h2>
<p>Gef&#246;rdert wird nach dem BAf&#246;G nicht nur der Besuch einer Hochschule oder Akademie, sondern auch von allgemein bildenden Schulen, Berufsfachschulen und Fachschulen. Voraussetzung f&#252;r eine F&#246;rderung ist nicht die Begabung, sondern der Wille, etwas zu leisten. Es muss nachgewiesen werden, dass man Interesse daran hat, das Ausbildungsziel zu erreichen. F&#252;r Studierende bedeutet das, sie m&#252;ssen ab dem f&#252;nften Semester den f&#252;r das vierte Semester geforderter Leistungsstand vorweisen k&#246;nnen, um weiterhin BAf&#246;G zu beziehen. Zudem muss man j&#252;nger als 30 Jahre sein, wenn das Studium aufgenommen wird. Ausnahmen bestehen bei Kindererziehung und der Pflege Angeh&#246;riger.</p>
<h2>BAf&#246;G H&#246;he</h2>
<p>Die H&#246;he der Leistungen nach BAf&#246;G ist familienabh&#228;ngig. Die Berechnung basiert auf dem Bedarf, dem Verm&#246;gen und dem Einkommen von Auszubildendem, Ehegatten und den Eltern. Der Bedarf richtet sich unter anderem nach der Ausbildung und setzt sich aus dem allgemeinen Bedarfssatz und einem Unterkunftsanteil zusammen, der allerdings entf&#228;llt, wohnt man weiter bei den Eltern. Zuschl&#228;ge gibt es f&#252;r die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/versicherung/private-krankenversicherung/pkv-studenten.html">Krankenversicherung</a> und die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/versicherung/pflegeversicherung/">Pflegeversicherung</a>. 585 Euro sind der H&#246;chstbetrag, die ein Studierender an BAf&#246;G erhalten kann. Bezogen werden die Leistungen &#252;ber die gesamt Dauer der Ausbildung. Eine Grenze setzt dabei die F&#246;rderungsh&#246;chstdauer. Sie entspricht der Regelstudienzeit. Danach kann f&#252;r maximal ein Jahr eine Studienanschlussf&#246;rderung in Anspruch genommen werden.</p>
<h2>BAf&#246;G R&#252;ckzahlung</h2>
<p>F&#252;r Studierende ist das BAf&#246;G halb Zuschuss, halb zinsloses Darlehen vom Staat. Dieser <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/">Kredit</a> muss sp&#228;ter in viertelj&#228;hrlichen Raten zur&#252;ckgezahlt werden, abh&#228;ngig von der H&#246;he des Einkommens. Besteht noch kein Arbeitsverh&#228;ltnis kann gestundet werden. Ein Erlass ist nicht vorgesehen, nur in Teilen, wenn das Studium besonders schnell oder besonders gut abgeschlossen wurde.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Alexander Tarasov / fotolia.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Studium zus&#228;tzlich mit einem Bildungskredit finanzieren</title>
		<link>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-studium-zusaetzlich-mit-einem-bildungskredit-finanzieren.html</link>
		<comments>http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-studium-zusaetzlich-mit-einem-bildungskredit-finanzieren.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 11:43:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildungsförderung]]></category>
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		<category><![CDATA[Kredit]]></category>
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		<category><![CDATA[Studium]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.ratgeber-geld.de/magazin/?p=34</guid>
		<description><![CDATA[Studenten und Auszubildende stehen immer wieder finanziellen Problemen gegen&#252;ber. Obwohl die Bundesrepublik in vielen F&#228;llen mittels Ausbildungsf&#246;rderung den Betroffenen unter die Arme greift, reicht diese Unterst&#252;tzung in vielen F&#228;llen selten aus. Gerade wenn der finanzielle Bedarf durch au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen steigt &#8230; <a href="http://www.ratgeber-geld.de/magazin/das-studium-zusaetzlich-mit-einem-bildungskredit-finanzieren.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="artikel" src="http://www.ratgeber-geld.de/img/artikel/studium_finanzierung.jpg" alt="Bildungskredit" /><strong>Studenten und Auszubildende stehen immer wieder finanziellen Problemen gegen&#252;ber. Obwohl die Bundesrepublik in vielen F&#228;llen mittels Ausbildungsf&#246;rderung den Betroffenen unter die Arme greift, reicht diese Unterst&#252;tzung in vielen F&#228;llen selten aus. Gerade wenn der finanzielle Bedarf durch au&#223;ergew&#246;hnliche Belastungen steigt oder Auszubildende nicht nach dem BAf&#246;G gef&#246;rdert werden, drohen Studium und Ausbildung an den finanziellen Belastungen zu scheitern. Genau an dieser Stelle kommt der Bildungskredit ins Spiel.</strong><span id="more-34"></span></p>
<p>2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, dient er neben dem BAf&#246;G als zus&#228;tzliche/erg&#228;nzende St&#252;tze der Ausbildungsfinanzierung und ist vom Einkommen des Beg&#252;nstigten bzw. dessen Eltern unabh&#228;ngig.</p>
<h2>Welche Voraussetzungen gelten f&#252;r den Bildungskredit</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich sind durch die Auszubildenden mehrere Voraussetzungen zu erf&#252;llen, um am Ende in den Genuss eines Bildungskredites zu gelangen. Dazu z&#228;hlt unter anderem die Vollj&#228;hrigkeit als Untergrenze sowie ein Erreichen des 37. Lebensjahres als Obergrenze. Weiterhin h&#228;ngt die Vergabe beim Bildungskredit auch von der Staatsangeh&#246;rigkeit ab &#8211; lediglich deutsche Staatsangeh&#246;rige im Sinne des Grundgesetzes und Ausl&#228;nder im Sinne des § 8 BAf&#246;G kommen f&#252;r diese Variante der Ausbildungsf&#246;rderung in Frage. Zus&#228;tzliche Bedingungen werden auch an den Ausbildungsfortschritt bei Sch&#252;lern und Studenten gekn&#252;pft.</p>
<ul>
<li>Sch&#252;ler m&#252;ssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, &#252;ber einen berufsqualifizierenden Abschluss verf&#252;gen oder sich im vorletzten/letzten Jahr einer Ausbildung befinden, welche zu diesem Abschluss f&#252;hrt.</li>
<li>Studenten k&#246;nnen dann auf den Bildungskredit zur&#252;ckgreifen, wenn sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung befinden. Ma&#223;geblich f&#252;r das Urteil &#252;ber die Bewilligung des Bildungskredites ist an dieser Stelle das erfolgreiche Ablegen der Zwischenpr&#252;fung, den ersten Teil des Konsekutivstudiengangs mit Erfolg abgeschlossen haben oder einen Aufbau-, Zusatz- oder Master-/Magisterstudiengang im Sinne des Hochschulrahmengesetzes betreiben.</li>
</ul>
<h2>F&#246;rderungsdauer und H&#246;he beim Bildungskredit</h2>
<p>Wer sich f&#252;r den Bildungskredit entscheidet, kann mit einer Ausbildungsf&#246;rderung von bis zu 24 Monaten, also zwei Jahren rechnen. In der Regel sollte dies f&#252;r einen Studenten im Rahmen der Diplomierungsphase ausreichen, um das Hochschulstudium erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Allerdings kann der Bildungskredit lediglich bis zum Ende des 12. Studiensemesters ausgezahlt werden. Einzige Ausnahme &#8211; betroffene Studenten erbringen einen Nachweis, dass sie bereits zu den Abschlusspr&#252;fungen zugelassen sind und ihr Studienziel w&#228;hrend der F&#246;rderungsdauer erreichen k&#246;nnen.</p>
<p>Die Darlehenssumme beim Bildungskredit bel&#228;uft sich auf maximal 7.200 Euro und kann zum 1. April 2009 auch in 24 gleich bleibenden Monats¬raten (100, 200 oder 300 Euro) ausgezahlt werden. Daneben ist auch eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro auf Antrag m&#246;glich (hier muss allerdings nachgewiesen werden, dass die finanziellen Belastungen dies n&#246;tig machen). Ausgezahlt wird der Bildungskredit direkt durch die KfW.</p>
<h2>Der Bildungskredit &#8211; Antrag und R&#252;ckzahlung</h2>
<p>F&#252;r den Antrag auf einen Bildungskredit bedarf es zwingend der Schriftform und eines Bewilligungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes. Letzteres stellt den Bescheid nach Pr&#252;fung der individuellen Voraussetzungen aus und legt dem Bewilligungsbescheid ein <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kredit/kreditvergleich.html">Kreditangebot</a> der KfW-Bank bei. Anschlie&#223;end bleibt dem Auszubildenden noch die Frist von einem Monat, um das Vertragsangebot der KfW unterzeichnet zukommen zu lassen.</p>
<p>Getilgt wird der Bildungskredit in monatlichen Raten zu 120,- EUR &#8211; allerdings erst nach einem Zeitraum von vier Jahren (gerechnet ab der F&#228;lligkeit/Auszahlung der ersten Kreditrate). Wer sich im Anschluss an seine Ausbildung oder dem Studium weniger Zeit mit einer Tilgung offener Forderungen lassen will, kann nat&#252;rlich auch den Bildungskredit vor der F&#228;lligkeit zur&#252;ckf&#252;hren. Bleibt eine ordnungsgem&#228;&#223;e Tilgung aus und wird die <a href="http://www.ratgeber-geld.de/finanzierung/kreditbuergschaft.html">B&#252;rgschaft</a> des Bundes in Anspruch genommen, so &#252;bernimmt das Bundesverwaltungsamt alle offenen Forderungen aus dem Bildungskredit und betreibt deren R&#252;ckf&#252;hrung.</p>
<p class="bildquelle">Bildquelle: Igor Tarasov / fotolia.de</p>
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