Unterhalt nach einer Scheidung
Im Zuge einer Scheidung müssen viele Aspekte berücksichtigt werden. Der Unterhalt birgt dabei zweifelsohne den größten Zündstoff und führt häufig zum Streit. Differenziert werden muss grundsätzlich zwischen dem Unterhalt, der dem ehemaligen Partner bzw. der ehemaligen Partnerin zusteht, und dem Unterhalt für die Kinder.
Unterhalt für Ehegatten
Der Ehegattenunterhalt trennt sich in zwei Phasen: den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Der Trennungsunterhalt muss so lange gezahlt werden, bis die Scheidung rechtskräftig ist. In der Pflicht ist jeweils der Partner mit dem höheren Einkommen. Beim nachehelichen Unterhalt, zu dem noch Ansprüche auf Krankenversicherung und Altersvorsorgeunterhalt kommen können, spielen gleich mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel das Einkommen, aber auch die Frage, ob der Partner/die Partnerin überhaupt unterhaltsbedürftig ist.
Unterhalt für Kinder
Geht es um die Kinder und den Unterhalt, der für sie aufgebracht werden muss, sind ebenfalls mehrere Abstufungen vorgesehen. In diesem Bereich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen minderjährigen Kindern, volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr, Studenten und andere volljährige Kinder. Der Unterhalt richtet sich demnach hauptsächlich nach dem Alter des Kindes und muss zumindest die laufenden Kosten decken.
Höhe des Unterhalts
Anhaltspunkte zur Höhe des Unterhalts bietet die so genannte Düsseldorfer Tabelle. Sie umfasst neben einem Zahlen- auch ein Regelwerk, an dem sich die Familiengerichte orientieren. Mehr Informationen halten wir auf den folgenden Seiten für Sie bereit.
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