Abo-Fallen im Internet – Landgericht urteilt gegen Abzocker
Die Abzocke im Internet hatte 2010 Hochkonjunktur. Selbst erfahrene Internetnutzer tappen inzwischen regelmäßig in die geschickt aufgestellten Fallen. Und sollen ordentlich zur Kasse gebeten werden. Ein falscher Klick und nur Tage später liegt eine hohe Rechnung im Briefkasten. Jetzt hat das Landgericht Hamburg gegen Abzocker geurteilt. Und setzt ihnen enge Grenzen.
Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld
In dem Verfahren gingen aber keine geprellten Verbraucher gegen die Internet-Abzocker vor, sondern Mozilla. Der Anbieter des beliebten Browsers hat mit dem Urteil (Az.: 406 O 50/10) erreicht, dass die Beklagten die Programme Firefox oder Thunderbird nicht mehr gegen eine Gebühr vertreiben dürfen.
Bewehrt ist das Urteil mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Die Abzocker müssen sich für den Fall, dass sie wieder die Programme gegen Gebühr in Umlauf bringen, warm anziehen. Ebenfalls Bestandteil des Urteils sind umfangreiche Schadenersatzforderungen und weitreichende Auskunftspflichten.
Die Betreiber der Abo-Fallen müssen Daten zu ihren Tätigkeiten offenlegen. Obwohl das Urteil Signalwirkung haben dürfte, ist es derzeit nur ein Tropfen auf den heißen Stein, das vor allem Geschädigten nicht weiterhilft.
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