Höhere Kosten für Rentner
Änderungen bei der Rente ab 01. Januar 2011
Für viele Verbraucher haben sich pünktlich mit dem Jahreswechsel Veränderungen ergeben. So ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen. Ein Punkt, der auch deutsche Rentner betrifft. Aber nicht nur in diesem Zusammenhang haben sich Veränderungen ergeben. Im Zusammenhang mit der Rente bzw. der Altersvorsorge müssen sich Arbeitnehmer und Rentner dieses Jahr auf so manches Novum einstellen.
Neue Beitragsbemessungsgrenze
In den neuen Bundesländern ist zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Lag sie 2010 bei 55.800 Euro p. a. bzw. monatlich 4.650 Euro, so ist die Bemessungsgrenze 2011 um einiges höher – nämlich 57.600 Euro p. a. oder 4.800 Euro pro Monat. In den alten Bundesländern hat sich diesbezüglich nicht geändert.
Wie eingangs bereits angesprochen, ist der Beitragssatz zur GKV gestiegen. Mit der Anhebung auf 15,5 Prozent werden auch Ruheständler 2011 stärker zur Kasse gebeten. Und müssen eventuell mit weiterer Unbill rechnen. Noch sind es nur wenige Kassen, die wirklich zu diesem Finanzierungsinstrument greifen. Die Situation könnte sich unter Umständen aber ändern.
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