Änderungen in der GKV ab 2011
2011 beginnt für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer bitteren Pille. Die Beiträge werden nach dem Willen der schwarz-gelben Regierungskoalition spürbar angehoben. Und steigen von derzeit 14,90 Prozent auf 15,50 Prozent im neuen Jahr. Ein Sprung, der sich im Portemonnaie bemerkbar macht. Was ändert sich ab 1. Januar noch in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Beitragslast der Arbeitnehmer
Berlin hat nicht nur den Beitrag zu GKV angehoben. Die Arbeitnehmer dürfen in Zukunft auch den Löwenanteil der Beitragslast schultern. Denn die Arbeitgeber müssen nur noch einen festgeschriebenen Satz von 7,3 Prozent übernehmen. Alles, was darüber hinausgeht, wird dem Arbeitnehmer aufgebürdet.
Dazu gehören auch die Zusatzbeiträge, die in Zukunft höhere Beiträge “auffangen” sollen. Und auch die Obergrenze für die Zusatzbeiträge ist gefallen. Kritiker befürchten, dass die Kassen hier teilweise kräftige Aufschläge verlangen werden.
Einziger Lichtblick: Besserverdienende können wieder leichter in die private Krankenversicherung wechseln, die 3-Jahres-Wartefrist über der Versicherungspflichtgrenze fällt 2011 wieder weg. Und auch die Versicherungspflichtgrenze sinkt – auf 49.500 EUR.
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