Anspruch auf Girokonto für alle?!

Noch immer gestaltet sich die Situation bei den Banken für so manchen Verbraucher nicht gerade einfach. Es geht um das Girokonto, ohne dass Konsumenten heutzutage eigentlich gesellschaftlich kaum existenzfähig sind. Denn fast bei allen finanziellen Transaktionen benötigt man ein solches Konto. Mietzahlungen, Bezahlvorgänge bei Einkäufen, Shopping via Internet – überall ist, wenn nicht sogar eine Kreditkarte gefordert ist, das Girokonto unerlässlich.

Doch wer aus der Vergangenheit wirtschaftliche Altlasten mit sich herumträgt, hat es keineswegs bei allen Banken leicht, in den Genuss eines Girokontos zu gelangen. Arbeitslose Verbraucher sind ebenfalls oft betroffen, wenn Banken die Eröffnung eines Kontos verweigern. Dabei geht häufig schlicht nur um den Wunsch, ein Guthabenkonto nutzen zu können, nicht alle potentiellen Bankkunden haben das Bedürfnis, parallel dazu einen Dispositionskredit zu erhalten.

Gerade dann, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt, ist schon der Erhalt der monatlichen Leistungen vom Staat durch Mehrkosten überschattet. Denn: Werden die Leistungen auf ein Girokonto überwiesen, geschieht dies kostenlos. Existiert kein Konto, auf das die Summen transferiert werden können, fallen beim Erhalt für die Empfänger bei der Scheckeinlösung zusätzliche Kosten an, die sich bei den geringen Summen durchaus bemerkbar machen. Dementsprechend fordern viele Sozialverbände erneut die Umsetzung der Vorgaben, dass jeder Bürger – auch bei negativen Einträgen bei der Schufa und Vorbelastungen – ein Anrecht auf ein Girokonto haben müsse, um wenigstens vorhandene Gelder verwalten zu können. Schon rein gesellschaftlich ist der Zwangs-Verzicht auf ein Girokonto ein entscheidender Einschnitt.

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