Banken: Schlechte Anlagenberatung und Verstöße gegen Gesetze
Wie die Stiftung Warentest in einem Test herausfand, haben die Banken nicht aus ihren Fehlern gelernt und missachten zudem Gesetze. Von 21 getesteten Geldhäusern erhielten sechs die Note „mangelhaft“. Ein „befriedigend“ wurde drei Mal vergeben. „Sehr gut“ oder „gut“ war keines der Unternehmen. Damit haben sich die Banken in ihrer Beratung im Vergleich zur Sommerbefragung von 2009 noch verschlechtert.
Insgesamt wurden 146 Beratungsgespräche geführt. Hierbei sollten die Berater auf ihre Anleger eingehen, sie nach ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen befragen und ihre Risikobereitschaft sowie Kenntnisse in der Geldanlage abstecken. In vielerlei Fällen wurde dies eher schlecht als recht unternommen, was zu riskanten Anlagenvorschlägen seitens der Bankberater führte.
Darüber hinaus sind die Banken seit 2010 dazu verpflichtet, nach dem Wertpapierhandelsgesetz ein Beratungsprotokoll zu führen und den „willigen“ Anlegern auszuhändigen. Insgesamt ging es in 126 von den 146 geführten Gesprächen um Wertpapiere, in denen dieses Beratungsprotokoll Pflicht gewesen wäre, für welches die Banken zudem Vordrucke angefertigt haben. In weniger als der Hälfte der Beratungsgespräche kamen die Banken ihrer Pflicht nach. In nur 61 Fällen wurde ein Beratungsprotokoll ausgehändigt, 65 Mal wurde darauf verzichtet. Eine erschreckende Bilanz, obwohl die Banken Besserung gelobten.
Es mangele an klaren gesetzlichen Vorgaben und effektiven Kontrollen durch die Finanzaufsicht, wodurch sich an der Qualität der Anlagenberatung nichts ändern würde, so Gerd Billen, Vorsitzender des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Er fordert ein Standard Protokoll für Anlagenberatung, damit diese nicht mehr nur von Provisionen „getrieben“ verläuft.
Auch die Stiftung Warentest äußerte Forderungen nach mehr Kontrollen und Sanktionen für Fehlverhalten.
Auch der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) räumte unterdessen Defizite bei der Beratung ein und sprach von einem „deutlichen Nachholbedarf“ bei der Handhabung mit den Protokollen in der Wertpapieranlagenberatung.
Bisher können sich Kunden bei Versäumnissen der Bank in Eigeninitiative mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

