Bankkunden erhalten neue Geschäftsbedingungen
Über Gesetzesreformen im Umfeld der Europäischen Union freut sich bekanntlich sich keineswegs jeder, der von ihnen betroffen ist. Dies bestätigt sich einmal mehr bei den neuen Geschäftsbedingungen, zu deren Umsetzung auch die deutschen Banken und Sparkassen aus Brüssel gezwungen werden.
Dementsprechend erhalten die Kunden deutscher Banken in den Wochen des Oktobers nach und nach die neuen Konditionen als Auflistung in der Post. Die so genannte Richtlinie für Zahlungsdienste tritt als Korrektur der bisherigen AGB mit dem 31. Oktober in Kraft.
Auf den ersten Blick wirkt das Dokument auf viele Kunden ausgesprochen umfangreich. Ein genauerer Blick auf die neuen Rahmenbedingungen hat für den Privatkunden bei der Hausbank jedoch eher überschaubare Auswirkungen, wie Experten beim Bundesverband Deutscher Banken bestätigen.
Gedacht sind die neuen Richtlinien vor allem dazu, auch die europäischen Bankensysteme zunehmend kompatibler werden zu lassen und bisherige Schwierigkeiten – etwa beim europaweiten Zahlungsverkehr – zu vereinfachen.
Wichtig für die Privatkunden ist wohl vor allem eine Regelung: So können die Banken zukünftig grundsätzlich eine Art Selbstbeteiligung von maximal 1,50 Euro vom Kunden verlangen, wenn es zum Verlust oder Diebstahl der EC-Karte kommt. Dabei ist unerheblich, ob der Kunde den Missbrauch der Kontodaten durch Dritte selbst verschuldet hat. Hat ein Kunde gar groß fahrlässig gehandelt, kann der jeweilige Konto-Verfügungsrahmen zukünftig als Haftungsgrenze für jeden Tag festgesetzt werden.

