Bedarfsgerecht im Alter wohnen
Unsere Gesellschaft wird zunehmend älter. Prognosen gehen dahin, dass in den kommenden zwanzig Jahren der Anteil der über 60-Jährigen auf rund ein Drittel steigt. Was heute für viele noch in weiter Ferne liegt, kann aber möglicherweise schnell zum Hindernis im Alltag werden. Enge Bäder, steile Treppen – im Alter wollen die Knochen nun mal leider nicht mehr so. Ein Umbau in den eigenen vier Wänden scheitert mitunter am schmalen Geldbeutel.
Förderprogramm und steuerliche Absetzbarkeit
Neben dem Bad, das besonders häufig umgebaut werden muss, sind Treppen und Türen zwei weitere Knackpunkte. Unterm Strich warten Rechnungen im hohen vier- bis fünfstelligen Bereich auf Betroffene. Eine Anlaufstelle zu Finanzierung ist die Pflegeversicherung, die unter gewissen Umständen mehr als 2.500 Euro für die Umbauten locker macht.
Eine weitere Quelle, die für finanzielle Entlastung sorgt, ist das Finanzamt. Hier können Ausgaben für ein bedarfsgerechtes und barrierefreies Wohnen in der Einkommenssteuererklärung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesfinanzhof (VI R 17/09 und VI R 16/09) entsprechende Beschlüsse über eine Pressemeldung publiziert, die Betroffenen die Absetzbarkeit erleichtern.
Parallel kämen noch Stiftungen, Sozialhilfeträger und gemeinnützige Verbände als mildtätige Geldgeber infrage. Wer sich nicht darauf verlassen, sondern selbst aktiv werden will, kann auch zu Fördermitteln greifen. Seitens der KfW werden entsprechende Maßnahmen mit zinsgünstigen Darlehen bedacht.
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