Nicht gezahlt aufgrund falscher Daten
Behörde darf Fahrzeug trotz fehlerhaften Steuerbescheids stilllegen
Ein falscher Steuerbescheid ist immer ärgerlich – zumindest, wenn dem Verbraucher tiefer in die Tasche gegriffen wird. Allerdings sollte man einen solchen Steuerbescheid nicht ignorieren und die Zahlung verweigern. Denn die Folgen können dramatische Ausmaße annehmen. Im Fall der KFZ-Steuer droht sogar die Stilllegung. Denn trotz des fehlerhaften Bescheids – die Zulassungsbehörde ist berechtigt, auf Antrag des Finanzamts die Stilllegung durchzuführen.
Verwaltungsgericht des Saarlands urteilt gegen Halter
Dieses Vorgehen haben Richter des Verwaltungsgerichts des Saarlands bestätigt. Im vorliegenden Fall ignorierte der Halter eines Kraftfahrzeugs den fehlerhaften Steuerbescheid und kam auch den Mahnungen des Finanzamts nicht nach. Letztendlich wies die Finanzbehörde die Zulassungsstelle an, das Fahrzeug wegen der Steuerschuld in Höhe von 400 Euro stillzulegen.
Zu Recht, wie die Richter (AZ: 10 K 686/09) fanden. Denn die Zulassungsstelle ist nicht für den Steuerbescheid verantwortlich, sondern das Finanzamt. Daher weisen Experten daraufhin, gegen falsche Steuerbescheide umgehend in Widerspruch zu gehen, statt das Verfahren einfach aussitzen zu wollen.
Einspruchsfrist beachten
Gegen einen Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden, damit das Verfahren offen bleibt. Als Bekanntgabe gilt die Zustellung des Steuerbescheides, in der Regel am dritten Werktag nach Ausstellungsdatum des Steuerbescheides. In der Regel lassen sich so schon im Einspruchsverfahren die Fehler beheben.
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