Verbraucherzentrale NRW hat das Nachsehen
BGH segnet Abschlussgebühr bei Bausparverträgen ab
Mit dem Urteil hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale NRW einen Dämpfer verpasst. Und den Anbietern von Bausparverträgen ein kleines Weihnachtsgeschenk beschert. Den mit dem Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der BGH die umstrittene Abschlussgebühr in Bausparverträgen grundsätzlich für rechtlich zulässig erklärt. Sehr zum Leidwesen der Verbraucherzentrale, die sich ein anderes Ergebnis gewünscht hätte.
Bausparangebote nicht vergleichbar
In dem Fall ging es um einen Musterprozess gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die verlangte für abgeschlossene Bausparverträge eine Abschlussgebühr von ein bis 1,6 Prozent. Bei einem Bausparvertrag mit einer Summe von 50.000 EUR werden also bis zu 800 EUR fällig, für die der Bausparer keine Leistung erhält.
Kritik am Urteil des BGH
Die Verbraucherzentrale NRW kritisierte das Urteil des BGH. Auf diese Weise fällt es Verbrauchern schwer, die Angebote verschiedener Kreditinstitute zu vergleichen. Zumal die Abschlussgebühren nicht im Effektivzins erscheinen. Wer sich für einen Bausparvertrag interessiert, sollte die Abschlussgebühr immer einkalkulieren.
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