BGH-Urteil: Pfändungsschutz für Rürup-Rente

Freiberufler und Selbständige gehören in der Regel nicht mit zum Mitgliederkreis der gesetzlichen Rentenversicherung. Und müssen – anders als Angestellte und Beamte – im Alter unter Umständen mit Problemen rechnen. Denn privat abgeschlossene Rentenversicherungen sind nicht, wie Arbeitseinkommen und Renten von Beschäftigten, automatisch bis zu einem Betrag von 989,99 Euro pfändungssicher.

In einem aktuellen Urteil haben Richter des Bundesgerichtshofs (Az.: IX ZR 132/09) jetzt entschieden, dass auch die Privatrenten dem Pfändungsschutz unterliegen. Damit der Schutz wirksam werden kann und die Rente als Existenzsicherung für den im Alter notwendigen Bedarf gilt, müssen allerdings einige Anforderungen seitens des Versicherungsvertrags erfüllt werden.

So darf das Kapital nur in Form einer lebenslangen Rente und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgeschüttet werden. Zusätzlich zur Basisrente haben die Richter in ihrem Urteil den Pfändungsschutz auch auf Berufsunfähigkeitsverträge ausgedehnt, sofern die Berufsunfähigkeit als endgültig festgestellt wurde. Berufsunfähigkeitspolicen, die keine lebenslange Rentenleistung vorsehen, schließt das Urteil nicht ein. Versicherte sollten Policen speziell kombinierte Policen unter dem Aspekt des Pfändungsschutzes sehr genau prüfen.

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