Zinskalkulation unzulässig
BGH urteilt zu langfristigen Sparverträgen
Der deutsche Ottonormal-Verbraucher gilt allgemein nicht unbedingt als risikofreudiger Anleger. Und setzt lieber auf konservative Werte. Schließlich ist weniger Rendite mehr wert, wenn sie sicher ist. Langfristige Sparverträge sind deshalb nach wie vor gefragt. Was aber viele Anleger stört sind variable Zinsen, die im Rahmen undurchsichtiger Verfahren berechnet werden.
BGH urteilt gegen Deutsche Bank
Allerdings könnte sich in Zukunft daran einiges ändern. Denn der Bundesgerichtshof hat sich mit einem Urteil (Az.: XI ZR 52/08) hinter die Bankkunden gestellt. Im vorliegenden Fall ging es um Sparverträge mit laufenden Zinsanpassungen, die für die Klägerin alles andere als nachvollziehbar waren. Und um einen Schadenssumme in Höhe von 76.400 EUR. Die Deutsche Bank hatte für die Berechnungen der Zinsen eine Zeitreihe der Bundesbank genutzt – scheinbar zum Nachteil der Klägerin.
Die Richter des BGH legten mit ihrem Urteil dagegen fest, dass für die Zinskalkulation vergleichbare langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt werden müssen. Den Richtern ging es auch darum, einseitigem Ermessen der Bank, rein nach wirtschaftlichem Interesse, einen Riegel vorzuschieben. Wieviel Geld die Klägerin letzten Endes erhalten wird, muss das Oberlandesgericht Köln entscheiden. Der BGH hat den Fall hierhin überwiesen.
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