Bisher keine Veränderungen bei Riester Rente nach EuGH Urteil
Schon seit einer ganzen Weile weisen Rentenexperten darauf hin, dass das Modell der privaten Altersvorsorge aus dem Bereich der Riester Rente dringenden Korrekturbedarf aufweist.
Sollten die nötigen Veränderungen des Systems nicht in der angeratenen Form auf den Weg gebracht werden, könnten die späteren Bedingungen im Rentenalter weitaus weniger gut aussehen, als es die eigentliche Motivation der Verbraucher mit Riester Sparplan eigentlich gewesen sind.
Ein Problem sieht mancher Spezialist zum Beispiel darin, dass Riester Sparer bisher ihre staatlichen Zulagen dann zurückzahlen müssen, wenn sie im Rentenalter ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Denn nur wer seine Steuern – neuerdings werden schließlich auch die Rentner vom Fiskus heimgesucht – in Deutschland entrichtet, soll auch von der privaten Altervorsorge namens Riester Rente profitieren dürfen.
So jedenfalls der frühere Ansatz. Falsch gedacht, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor einer Weile. Das Modell der Riester Rente sei in seiner jetzigen Form in diesem Punkt nicht europafähig. Die Bundesregierung ist angehalten, Nachbesserungen umzusetzen. Doch bisher ist davon nichts zu beobachten.
Betroffen sind davon im Übrigen beim besten Willen nicht nur Auswanderer. Auch Arbeitnehmer, die zwar in Deutschland leben, aber als Berufspendler im Ausland arbeiten, waren von der Förderung bis dato ausgeschlossen. Die Regelung galt ebenso für diejenigen Bürger, die vom Wohn Riester Gebrauch machen wollten, um ihr Eigenheim in ausländischen Grenzgebiet zu errichten.
Bisher ist von den Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums bezüglich rascher Korrekturen beim Rentenmodell Riester jedoch nichts zu sehen. Kein Wunder, denn die ausbleibenden Veränderungen helfen dem Minister beim Geldsparen.

