Private Krankenversicherung

Bleiben Hartz-IV Bezieher auf PKV Schulden sitzen?

Anfang 2011 sprach sich das Bundessozialgericht in einem aufsehenerregenden Urteil für die Rechte von ALG-II-Beziehern aus. Der Grund: Privatversicherte mussten Teile des Beitrags zur Krankenversicherung aus den Regelleistungen bestreiten. Monate nach diesem Urteil ist nach wie vor offen, was mit den Altschulden passieren soll. Die Lösung des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Grünen als “Politik für die PKV” bezeichnet.

Verhandlungen mit dem PKV-Verband

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt derzeit Verhandlungen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung, wie die aufgelaufenen Schulden der ALG II beziehenden Versicherten behandelt werden. Im Gespräch ist ein Schuldenerlass durch die Versicherer. Im Gegenzug will das BMG die Verantwortung der Beitragszahlungen abgeben.

Zukünftig könnte der Träger von Hartz IV, also die Jobcenter, die monatliche Prämie an die jeweilige private Krankenversicherung überweisen. Dieser direkte Weg soll ein Zweckentfremden vermeiden. In den Augen der Grünen handelt es sich dabei um Klientelpolitik im Sinne der PKV. Schließlich würde auf diese Weise für Beitragssicherheit gesorgt.

Wie sieht der Plan B aus?

Die Versicherten, aufgrund gesetzlicher Regelungen in die Schuldenfalle getappt, werden dagegen allein gelassen. Nicht jeder ALG-II-Bezieher hat bei der privaten Krankenversicherung Schulden angehäuft, einige haben sich das Geld für die Beiträge im privaten Umfeld geliehen. Gleichzeitig scheint ebenfalls umstritten, wie es weitergeht, falls die Verhandlungen mit dem PKV-Verband scheitern. Einen Plan B für die Schulden der Betroffenen scheint es zumindest auf politischer Ebene nicht zu geben.

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