Commerzbank kriegt Rüffel für Überweisungsgebühren bei Girokonto
Bei deutschen wie auch internationalen Banken ist es durchaus Usus, sich auf Umwegen bei den Kunden weitere Einnahmen zu sichern.
Doch diese Klauseln in Verträgen sind nicht immer wirklich zu lässig. Gerade jetzt musste die Commerzbank miterleben, dass der Verbraucherschutz in Deutschland eben doch groß geschrieben wird.
Unter dem Aktenzeichen 2-02 O 3/09 werden nun die Rechte der Commerzbank-Kunden gestärkt. Diesen waren in der Vergangenheit vielfach zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt, wenn sie Gebrauch von ihrem Dispositionskredit ihres Girokontos machten und Überweisungen tätigen.
Ein wesentlicher Grund für die Kritik der Richter liegt darin begründet, dass die Commerzbank mit 18,74 Prozent einen besonders hohen Zinssatz im Falle einer Überziehung des Girokontos erhebt.
Fünf Euro wurden berechnet in solchen Fällen. Dies sieht das Frankfurter Landgericht als unzulässig an und verbietet der Bank dieses Vorgehen nun. Auch die Gebühren in Höhe von 51 Cent für Kontoauszüge am Automaten sieht das Landgericht als nicht rechtens an, weil Kostenpunkte dieser Art bereits über die Kontoführungsgebühren abgedeckt seien.
Rechtkräftig ist das Urteil allerdings bisher nicht, noch kann die Commerzbank in Berufung gehen. Die Klage war übrigens auf Bestreben der Hamburger Verbraucherzentrale auf den Weg gebracht worden. Maßgeblich kann das Urteil auch für die Kunden anderer Banken werden.

