Mehr Transparenz und Sicherheit
Das ändert sich 2011 am Bankschalter
Pünktlich zum 01. Januar 2011 wartet so manche Änderung auf den deutschen Verbraucher. Darunter sind unter anderem unangenehme Neuerungen wie die Anhebung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch am Bankschalter ändert sich im kommenden Jahr einiges. Etwa bei Abhebungen am Geldautomaten oder Änderungen der Freistellungsaufträge.
Freistellungsauftrag nur noch mit TIN
Ab kommendem Jahr lassen sich Freistellungsaufträge nur noch mit der Steuer-Identifikationsnummer stellen oder ändern. Dies soll den Finanzämtern ermöglichen, Missbrauch zu erkennen.
An der Höhe der Freistellungsaufträge ändert sich vorerst nichts. Weitreichender die Neuerungen beim Abheben am Geldautomaten. Hier galt bislang das Credo “Russisch Roulette”.
Die Gebühren für Verfügungen an fremden Geldautomaten entzogen sich dem Verbraucher. Dies ändert sich ab 15. Januar 2011. Gleichzeitig stärkt 2011 die Sparer, denn die gesetzliche Einlagensicherung steigt EU-weit von derzeit 50.000 EUR auf 100.000 EUR.
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