Das Steuersparmodell Arbeitszimmer
Der Bürger möchte Steuern sparen, der Staat die Kassen klingeln lassen. Oft sitzt der Fiskus hier am längeren Hebel. Allerdings kommt für 2011 das Bundesverfassungsgericht dem Bürger zu Hilfe. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter profitieren Arbeitnehmer, die regelmäßig im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, von dieser Räumlichkeit. Und können es von der Steuer absetzen.
Arbeitszimmer als Werbungskosten
Für das kommende Jahr dürfen bis zu 1.250 EUR für das Arbeitszimmer bei den Werbungskosten angesetzt werden. Lehrer und Außendienstler dürfte diese Regelung freuen. Wo das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, ist es nach wie vor auch mit höheren Beträgen abzugsfähig.
Speziell Selbständige dürfte eine Neuerung, die im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben ist, allerdings wenig freuen. Zinsen für Steuern, die zuviel entrichtet sind, unterliegen der Steuerpflicht. Damit verwehrt sich der Gesetzgeber einem Urteil des BFH. Und begibt sich mit der “Steuer von der Steuer” in den Augen von Experten auf verfassungsrechtlich dünnes Eis.
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