Der Tod ist nicht das Ende
Das gilt vor allem bei Versicherungen. Nicht wenige Versicherungen werden einfach übertragen und laufen unberührt weiter. Im Todesfall ist es also mehr als ratsam, alle Versicherungsgesellschaften des Verstorbenen zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Während man bei den üblichen Lebens- und Unfallversicherungen aus versicherungstechnischen Gründen sowieso schon aktiv wird, denn die Leistungsbeantragung muss ja getätigt werden, macht man das bei anderen Versicherungsformen eher nicht. Bei den oben genannten Versicherungen muss man auch aktiv werden und möglichst innerhalb von 2 Tagen den Tod vermelden. Mitversicherte eines Verstorbenen können laufende Verträge übernehmen, müssen es aber nicht.
Ein gutes Beispiel dafür ist eine private Krankenversicherung, bei der es Mitversicherte gibt. Die Hinterbliebenen können binnen einer zweimonatigen Frist den Fortbestand des Vertrags erklären und weiter versichert bleiben. Die private Haftpflicht endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers und sogar eine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet in den meisten Fällen statt. Für die evtl. Mitversicherten gilt der Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Fälligkeit der Beitragszahlung. Ähnliches gilt übrigens auch für eine Rechtschutzversicherung. Eine Hausratversicherung hingegen läuft noch einige Monate weiter. Wird die Wohnung des Verstorbenen dann weiter genutzt, kann auch die Versicherung weiter genutzt werden. Ansonsten erlischt der Vertrag nach rund 8 Wochen. Bei allen anderen Verträgen muss gekündigt werden, denn nicht unbedingt sind diese Versicherungen personengebunden. Meist genügt aber schon ein Telefonat mit der entsprechenden Gesellschaft zur Klärung der Situation.

