Die Tücken der Erstausbildung bei der Haftpflilchtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung gehört eigentlich in jeden Haushalt. Schließlich schließt die Versicherung der Eltern auch den Nachwuchs mit ein. Zumindest bis zu dessen Volljährigkeit. In einigen Fällen besteht der Versicherungsschutz darüber hinaus, nämlich im Rahmen der Erstausbildung. Genau hier lauert aber manche Tücke auf die Versicherten, derer man sich in jedem Fall immer bewusst sein sollte.
Wirksamer Schutz nur bei einheitlichem Ausbildungsweg
Die Erfahrung, dass die private Haftpflichtversicherung durchaus Stolpersteine bereithält, mussten Versicherte machen, deren Nachwuchs eine Bibelschule besuchte. Und sich damit auf ein Lehramtsstudium vorbereiten wollte. Allerdings sah das OLG Köln (AZ: 9 U 163/09) genau in diesem Punkt ein Problem.
Die Richter erkannten weder die Bibelschule als Voraussetzung für das Lehramtsstudium an, noch sahen die Richter des OLG einen direkten Zusammenhang zwischen Studium und Bibelschule als einheitlichen Ausbildungsweg. Eine Tatsache, die im Ernstfall teuer zu werden droht. Unser Tipp: Geht der Nachwuchs auf Umwegen in die Berufsausbildung, ist es besser, für eine eigene Haftpflichtversicherung zu sorgen.
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