EC-Karten: Datenskandal im Lastschriftverfahren
Kaum ein Bereich im Alltag ist so sensibel wie der tägliche Zahlungsverkehr. Mit dessen Abwicklung auf elektronischem Weg steigt das Risiko, dass Kundendaten zweckentfremdet werden. Über einen solchen Fall hat jetzt der Radiosender NDR Info berichtet.
Konkret geht es um das Unternehmen Easycash und dessen Tochter Easycash Loyalty Solutions (ECLS). Easycash wickelt für rund 92.000 Einzelhandelsunternehmen das elektronische Lastschriftverfahren ab. Die Daten aus diesem Verfahren sind anonymisiert, lassen sich also nicht ohne Weiteres einem Kunden zuordnen. Gegenüber Spiegel Online erklärte Frank Wio, Geschäftsführer von Easycash, dass die Kundendaten nur im Fall eines Mahnverfahrens seitens der Bank herausgegeben werden.
Verknüpfung von Kundendaten dementiert
Eine Verknüpfung von Kundendaten und Karte ist damit nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen möglich. Und Easycash-Geschäftsführer Wio versichert, dass die Informationen nach Beendigung des Mahnverfahrens wieder gelöscht werden. Die Berichterstattung von NDR Info sieht allerdings anders aus. Demnach sollen die Informationen aus dem Bestand von Easycash mit dem Datenbestand des Tochterunternehmens, das 14 Millionen Kundenkarten verwaltet, abgeglichen worden sein. Tauchen dabei identische Kontonummern auf, hat man Name, Adresse und persönliche Informationen des Kunden. Die Behauptung des Radiosenders stützt sich auf eine Präsentation, in der es um die Auswertung der Kundendaten geht. Es ist die Rede von zehn Auswertungsformen. Die Präsentation erweckt den Anschein, Easycash Loyalty Solutions verkaufe die so gewonnen Informationen zum Konsumverhalten weiter.
Datenschutzrechtlich brisantes Thema
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Supergau, denn die “Zahlungsverkehrsanalysen” sind höchst umstritten. Allerdings bleibt die Berichterstattung widersprüchlich. Wie Spiegel Online berichtet, wäre es denkbar, dass man die Idee zu diesem “Produkt” aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken wieder hat fallen lassen. Entsprechende Gespräche zwischen Easycash und der Datenschutzbehörde in NRW hat es gegeben, in denen auf die datenschutzrechtliche Unzulässigkeit hingewiesen wurde. Ob und in welcher Form Kundendaten ausgewertet worden, bleibt am Ende offen, dürfte die zuständigen Datenschützer aber in jedem Fall interessieren. Und die Sicherheit beim elektronischen Zahlungsverkehr in den Mittelpunkt rücken. Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat laut Focus bereits eine Untersuchung des möglichen Datenskandals angekündigt.

