Erneut Klage gegen Hypo Real Estate vor Landgericht München

Mit dem heutigen Tage steht in der Debatte um mögliche Schadenersatzzahlungen wegen der Hypo Real Estate-Pleite ein weiterer Prozess bevor. Das Münchener Landgericht muss sich in diesem Falle jedoch nicht mit einer Sammelklage privater Anleger auseinandersetzen, die sich falsch beraten fühlten.

Im beginnenden Prozess geht es um etwa 200 Millionen Euro, die Anleger aus dem institutionellen Sektor zurückhaben möchten. Beteiligt sind unter anderem verschiedene Fonds. Die Vorwürfe der Kläger haben eine eindeutige Richtung.

Der Vorstand der HRE soll vor den Investitionen die umfangreichen Risiken und Probleme im Umfeld der Hypo Real Estate verschwiegen oder nicht im ausreichenden Maße dargestellt haben. Wichtig ist dieses Urteil in diesem Fall auch für den deutschen Steuerzahler. Denn inzwischen gehört die HRE bekanntlich dem Staat.

Sollte die Klage der institutionellen Anleger also durchkommen und eine Zahlung von Schadenersatz fällig werden, müsste der Bund als Besitzer der Bank für die Kosten aufkommen. Somit würde durch die Finanzkrise ein weiteres Mal indirekt der Verbraucher zur Kasse gebeten.

Während dessen will man im Bundeswirtschaftsministerium neuen Berichten zufolge wohl ein Gesetz schaffen, mit dem Banken schneller einer Not-Verstaatlichung unterzogen werden können, um frühzeitig Insolvenzen auf dem Bankensektor verhindern zu können. Mit einem solchen Gesetz sollen die Institute auch von zu hoher Risikobereitschaft abgehalten werden.

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