Festgeld, Zinserhöhungen und Steuertaktiken

Zu Beginn des Monats Juli hat die Europäische Zentralbank erstmalig im Jahr 2008 die Leitzinsen erhöht um der Inflation entgegen zu wirken. Steuerlich neue Wege sollten jetzt beschritten werden.

Neben der ersten Zinserhöhung seitens der EZB, kann man bei sich trendmäßig weiter entwickelnden Inflation noch mit weiteren Anhebungen rechnen. Sparer, die kurzfristig anlegen und ihr Geld nur für kurze Zeiträume parken, können sich freuen. Bislang geben die Banken die gestiegenen Zinsen sehr schnell an die Kunden weiter, meistens in der Form, als dass Zinssätze für Laufzeitkonten bei Festgeld direkt angepasst werden. Schielt man nun also auf die verbleibende Nettorendite, sollte man sich als Anleger aus steuerlichen Gründen zwei Dinge besonders beachten.

Wer sich für kurze, zum Beispiel eine sechsmonatige Laufzeit entscheidet, profitiert nicht nur vom steigenden Zinssatz, sondern auch bei der Tatsache, dass die ausbezahlten Zinsen erst 2009 zu Buche schlagen und nicht mehr dem persönlichen, sondern einem allgemeinen, meist niedrigeren Zinssatz unterliegen. Die Abgeltungssteuer wird einbehalten, aber das war es dann auch schon.

Bei Tagesgeld unterliegen die monatlichen oder quartalsmäßig ausbezahlten Zinsen natürlich noch der höheren, individuellen Progression in 2008. Ist also der Zinssatz für das ausgewählte Tagesgeldkonto nicht wesentlich höher, als von einem alternativen Festgeldkonto, bleibt auch die erzielte Nettorendite hinter dem zurück, was mit Festgeld möglich gewesen wäre. Flexibilität ja, aber optimale Erträge nein.

Bei einer erneuten Zinserhöhung im laufenden Jahr wären aber die Tagesgeldkonten im Vorteil, denn dass die Banken erneut schnell und ohne Verzug eine Zinsanpassung auch an die Kunden weiter geben ist bei Festgeldanlagen eher unwahrscheinlich. Tagesgeld hingegen würde profitieren.

Übrigens, wer der Sparerfreibetrag nicht überschreitet, für den ändert sich auch 2009 überhaupt nichts. Er bleibt natürlich steuerfrei.

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