Flutschäden am PKW – was zahlen Versicherungen?

Die aktuelle Lage in Sachsen und Brandenburg lenkt den Fokus vieler Versicherter auf die Frage, in welcher Form Flutschäden über die KFZ-Versicherung gedeckt sind.

Grundsätzlich werden Flutschäden nur von Teilkaso oder Vollkasko Versicherungen übernommen. Die Kfz Haftpflicht übernimmt dagegen nur Schäden, die durch den Halter Dritten entstanden sind. Ob die Teil- oder Vollkaskoversicherung Reparatur oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs bezahlt, hängt in erster Linie vom Wasserstand im Fahrzeug ab.

Totalschaden oder Reparaturfall

Steht das Wasser bis über das Lenkrad, ist das Fahrzeug in der Regel ein Totalschaden. Wesentliche Teile müssten ausgetauscht werden, was vom wirtschaftlichen Standpunkt Unsinn ist. Dringt nur eine geringe Menge Wasser ein, ist die Begutachtung durch den Sachverständigen in der Regel unumgänglich. Selbst wenn das Wasser nur bis nur die Höhe des Stoßfängers erreicht hat, kann ein Werkstattbesuch nicht schaden. Allerdings sollte der PKW dorthin transportiert werden, da Lichtmaschine und Co. Schaden genommen haben könnten.

Da Flutschäden keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt haben, ist nach der Regulierung nicht mit einer Beitragserhöhung zu rechnen. Lose Gegenstände im Fahrzeug werden aber nicht mit ersetzt.

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