Geldautomaten-Gebühren: Deckelung notfalls per Gesetz

Erst am Mittwoch zeichnete sich ab, dass es zwischen den privaten Banken und Sparkassen sowie den Genossenschaftsbanken wahrscheinlich zu keiner Einigung über eine Deckelung der Gebühren für Verfügungen an fremden Geldautomaten kommt. Nur einen Tag später fährt die Politik schwere Geschütze auf.

Zwar geben sich Bundesverbraucherministerium und Kartellamt noch bedeckt, da die gesetzte Frist für eine Einigung erst Ende des Monats ausläuft. Zwischen den Zeilen ist aber deutlich zu lesen, dass sich die Geduld langsam aber sicher ihrem Ende nähert. Sollten sich die Banken nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können, ist eine Deckelung der Gebühren per Gesetz wahrscheinlich.

Wie hoch sollen die Geldautomaten-Gebühren sein?

Deshalb bringen sich erste Politiker bereits in Stellung. Carsten Sieling von der SPD bezeichnete die Gebühren von bis zu zehn Euro als inakzeptabel. Und sprach sich gegenüber dem Handelsblatt für eine Deckelung in Höhe von maximal zwei Euro aus. Damit greift der Politiker Ideen von Verbraucherschützern und privaten Banken auf, die in die Verhandlungen mit dieser Deckelung gestartet waren. Bislang scheint eine Einigung an den Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu scheitern. Unverständnis für die aktuelle Situation zeigte auch Hans-Michael Goldmann von der FDP, der die Banken dafür kritisierte, die Chance einer freiwilligen Lösung einfach verstreichen zu lassen.

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