Geldsegen wirklich ein Segen?
Man stelle sich vor, dass man die eigenen vier Wände finanziert. Entweder wurde ein Eigenheim gekauft, oder man baut vielleicht sein Traumhaus und noch während der Tilgung passiert das, was sich eigentlich jeder Mensch sehnlichst wünscht. Unerwartet kommt man zu Geld, vielleicht sogar zu sehr viel Geld und so ermöglicht sich die sofortige Ablösung des laufenden Baukredits. Doch so einfach in die Bank marschieren und den laufenden Kredit ablösen kann man nicht. Das Wort was dann dem Bankmitarbeiter entfahren wird lautet nämlich Vorfälligkeitsentschädigung, was so viel bedeutet, dass man eine Strafe dafür zahlen soll und muss, eben weil das Darlehen zu früh bezahlt wird. So eine Entschädigung kann, je nach Zinsentwicklung und der Restlaufzeit des Darlehens sogar bis zu zehn Prozent betragen.
Eine Alternative zu dieser Gebühr gibt es zwar, aber sie ist verbunden mit der Tatsache, dass bereits bei Abschluss des Baukreditvertrags höhere Zinsen akzeptiert werden müssen, oder eine Sonderzahlung geleistet werden muss. Dann aber ist man gegen private Widrigkeiten abgesichert, denn nicht nur eine vorzeitige Ablösung ist möglich, sondern auch ein vorzeitiger Verkauf der Immobilie, eine Umschuldung bei Zinssenkung und eine Berücksichtigung bei Scheidung und/oder Todesfall ist mit abgedeckt. Immer mehr Banken bieten diese Alternative an und laut der Stiftung Warentest ist die Gladbacher Bank derzeit ein Vorreiter und gutes Beispiel für eine faire Umsetzung dieser Alternative. Wer also plant demnächst ein Eigenheim zu erwerben sollte diese Möglichkeit einer variablen Baufinanzierung durchaus in betracht ziehen.

